Der Sargzwang gilt nur noch in vier Bundesländern

Königswinter (KNA). In nur noch vier Bundesländern gibt es einen strikten Sargzwang. Die von Muslimen gewünschte Bestattung im Leichentuch ließen inzwischen aber 9 der 16 Länder als Ausnahme von der Sargpflicht zu, teilte die Verbraucherinitiative Bestattungskultur „Aeternitas“ am 25. März in Königswinter mit. In Nordrhein-Westfalen sei 2003 die Sargpflicht komplett gestrichen worden. Einen Sargzwang gebe es derzeit nur noch in Bayern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

„Aeternitas“ wies darauf hin, dass auch in Sachsen-Anhalt mit einer Reform des Bestattungsgesetzes bald der Sargzwang wohl fallen werde. Eine Bestattung im Tuch sollte nicht nur aus religiösen Gründen erfolgen können, so die Verbraucherinitiative. Denn Traditionen und Wertvorstellungen wandelten sich. Fragen der Menschenwürde würden nicht berührt, sofern der Wunsch des Verstorbenen beachtet werde. Hygieneprobleme beim Transport vor der Beisetzung ließen sich durch wiederverwendbare Särge lösen.

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