Luftangriff von Kundus: Das Bonner Landgericht weist Klagen von Hinterbliebenen ab

Bonn (dpa). Das Bonner Landgericht hat Schadenersatz-Klagen von Hinterbliebenen der Opfer eines Luftangriffs auf einen Tankwagen im afghanischen Kundus abgewiesen. Der Angriff auf zwei von Taliban-Kämpfern gekaperte Tanklaster war im September 2009 von einem Bundeswehr-Kommandanten angeordnet worden.

Dabei kamen etwa 100 Menschen ums Leben, darunter viele Zivilisten. Das Gericht urteilte am Mittwoch in einem Zivilprozess, dass dem damaligen Kommandeur Oberst Georg Klein kein schuldhafter Verstoß gegen Amtsverpflichtungen nachzuweisen sei. Erst daraus hätte sich eine Staatshaftung der Bundesrepublik ergeben können.