Polens Verfassungsgericht hebt des betäubungslosen Schlachtens für Juden und Muslime auf

Warschau (KNA). Polens Verfassungsgericht hat das seit Januar 2013 im Land bestehende Verbot des Schächtens wieder aufgehoben. Die Verfassung garantiere die Religionsfreiheit und damit auch alle religiösen Rituale einschließlich des Schächtens, entschied das Gericht am Mittwoch. Ein Verbot des Schächtens sei verfassungswidrig. Das Gericht gab damit einem Antrag der jüdischen Gemeinde statt.

Der Vorsitzende des Jüdischen Gemeindebundes in Polen, Piotr Kadlcik, wertete das Urteil als wichtiges Signal, dass in Polen die Rechte von Minderheiten nicht verletzt würden. Auch der Polnische Rat der Christen und Juden begrüßte das Ende des Schächtverbots. Polens katholische Bischofskonferenz hatte vergangenes Jahr die Wiederzulassung von rituellen Schlachtungen, wie sie im Judentum und Islam vorgeschrieben sind, gefordert.

2012 hatte das Verfassungsgericht zum 1. Januar 2013 eine Regierungsverordnung, die das Schächten erlaubte, für ungültig erklärt, weil sie gegen das Tierschutzgesetz verstoße. Seither schrieb das Gesetz ohne Ausnahme eine Betäubung der Tiere vor der Schlachtung vor. Im Juli 2013 scheiterte im Parlament ein Gesetzentwurf der Regierung zur Wiederzulassung ritueller Schlachtungen mit 178 gegen 222 Stimmen.

Vor dem Schächtverbot hatte Polen einen Großteil des koscheren und Halal-Fleisches ins Ausland verkauft, auch nach Deutschland. Rund 30 Prozent des aus Polen exportierten Rindfleischs erfüllten nach offiziellen Angaben die jüdischen und islamischen Vorschriften.

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