Der Rückzug (I‘tikaf) gehört gehört zu den starken Sunnan im Fastenmonat. In unseren Breiten nicht immer leicht zu realisieren.
(iz). Eine der empfehlenswerten Handlungen, die Muslime – wenn auch in unseren Breiten selten mangels an räumlicher Gelegenheit – in den letzten zehn Tagen des Monats Ramadan tun, ist der ununterbrochene Aufenthalt in den Moscheen.
Dieser I’tikaf dient der spirituellen Sammlung, der Kontemplation und ist den Muslimen durch den Gesandten Allahs gezeigt worden.
Im islamischen Recht bedeutet I’tikaf den Aufenthalt in der Moschee und das Vermeiden von Dinge, die normalerweise üblich sind, wie Besuche, Beruf und Familienleben. Die sprachliche Wurzel davon bedeutet, beständig bei einer Sache zu bleiben.

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I’tikaf in den letzten zehn Tagen des Ramadans gehört zu den Sunnan (prophetischen Gepflogenheiten) dieses segensreichen Monats. Nach Imam Malik gibt es keinen I’tikaf, wenn nicht gleichzeitig gefastet wird. Dieser Aufenthalt in den Moscheen ist demnach an jedem Tag möglich, an welchem man fasten kann (d.h. nicht an den beiden islamischen Feiertagen und dem Tag von Mina).
Er muss, um gültig zu sein, mindestens einen Tag und eine Nacht andauern. Es ist aber empfohlen, dass man mindestens zehn Tage an einem Stück in der Moschee verbringt, um den vollen Segen dieses Zustandes zu erfahren. Voraussetzung für die Gültigkeit des I’tikaf ist eine Moschee, in der das Freitagsgebet verrichtet wird, sodass man an diesem teilnehmen kann, ohne dass die Moschee verlassen werden muss.
Wenn jemand dies tun möchte, dann betritt er oder sie die Moschee vor dem Sonnenuntergang zu Beginn des ersten Tages (im Islam beginnt ein neuer Tag mit dem Sonnenuntergang) und verlässt sie nach dem Sonntenuntergang seines letzten Tages.
Wer diese Zeit in der Moschee verbringt, darf diese nicht verlassen, es sei denn wegen der Erfüllung menschlicher Bedürfnisse wie Essen, Trinken usw. Imam Malik sagte dazu in seiner Muwatta’: „Eine Person im I’tikaf sollte vermeiden, was in diesem Zustand nicht getan werden sollte, dazu zählen namentlich Krankenbesuche, Totengebete und das Betreten von Häusern, es sei denn zur eigenen Erleichterung.“
[Es ist klar, dass wenn diese eigentlich empfohlenen Handlungen im I’tikaf vermieden werden sollten, dies umso mehr für alle alltäglichen Dinge gilt; siehe auch Sura al-Baqara, 187]
Die Person, die sich im I’tikaf in einer Moschee befindet, widmet ihre Zeit der Erinnerung an Allah, der Lektüre des Qur’an und dem freiwilligen Gebet. Verbunden mit dem Fasten ist dies eine Zeit besonders intensiver Spiritualität und entspricht insbesondere dem Geist des Ramadan.
