Muslimischer Schützenkönig darf Titel behalten

Leverkusen (KNA). Im Streit um einen muslimischen Schützenkönig im westfälischen Werl hat sich der katholische Dachverband der Schützen (BHDS) zu einer Ausnahmeregelung durchgerungen. «Der Vorstand des BHDS hat heute als Ausdruck von Respekt und Integration gegenüber dem Schützenbruder Mithat Gedik beschlossen, ausnahmsweise keine Einwände gegen seine Königswürde in seiner Bruderschaft zu erheben», teilte der Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften am Mittwochnachmittag nach einer Vorstandssitzung in Leverkusen auf Anfrage mit. «Die Ausübung eines Amtes ab Bezirksebene wird hingegen nicht möglich sein.»

Der BDHS verteidigte zugleich das Recht der katholischen Schützenvereine, ausschließlich christliche Mitglieder aufzunehmen. «Als Christen und Schützenbrüder dürfen und werden wir an unserem Recht auf positive Religionsfreiheit festhalten. Dieses Recht steht christlichen Schützenbrüdern ebenso zu wie zum Beispiel unseren muslimischen, jüdischen oder buddhistischen Mitbürgern.»

Der türkischstämmige Mithat Gedik hatte im Juli bei den Werler Schützen den Vogel abgeschossen. Weil er Muslim ist, hatte ihn der katholische Dachverband zunächst aber nicht als Schützenkönig anerkannt und ihm die Teilnahme am Bezirksschützenfest untersagt. Die Werler Schützen stellten sich hinter ihren muslimischen König. Laut Satzung des BDHS dürfen die katholischen Mitgliedsvereine ausschließlich Christen aufnehmen. Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen.