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SCHURA Hamburg: EuGH-Gutachten macht Diskriminierung salonfähig

Foto: FS-Stock, Adobe Stock

Hamburg (SCHURA HH/iz), Das Gutachten des Generalanwaltes am Europäischen Gerichtshof (EuGH) im laufenden Verfahren zur Kopftuchverboten am Arbeitsplatz zeige sehr deutlich, dass eine diskriminierende Sonderbehandlung von muslimischen Frauen mit Kopftuch und Bemühungen einer weitest gehenden Ausgrenzung aus dem Arbeitsmarkt noch immer kein Ende nehmee. „Das kann nur ein schlechter Scherz auf Kosten von muslimischen Frauen auf dem Arbeitsmarkt sein!“, sagte Özlem Nas vom Vorstand der SCHURA Hamburg.

Das sei im Nachgang an die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ein Dämpfer. Der Generalanwalt nehme sich heraus zu bestimmen was als Diskriminierung zu beurteilen sei und was nicht. Hierbei spiele die Perspektive der Betroffenen und die Auswirkungen auf das muslimische Leben von Frauen in Deutschland keine Rolle. 

„Als Religionsgemeinschaft erreichen uns immer wieder Frauen, die von Diskriminierung, Ausgrenzung und Mobbing im Berufsleben berichten. Dies ist nicht nur ein Eingriff in die Religionsfreiheit und eine Befürwortung von diskriminierenden Berufsverboten.“ Gleichzeitig zeige diese Haltung, dass die psychischen und existenziellen Auswirkungen dieser ausgrenzenden Ungleichbehandlung auf muslimische Bürgerinnen bedeutungslos seien.

„Dass potenzielle wirtschaftliche Nachteile eines Unternehmens vorgeschoben werden, um die Religionsfreiheit bestimmter Bürgerinnen einzuschränken, ist makaber“, betonte Nas. „So werden die Opfer gewissermaßen zu potenziellen Tätern, denen man den Zugang verwehren darf. In einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft sollten Berufsverbote für Menschen, die von ihrer Religionsfreiheit Gebrauch machen, längst der Vergangenheit angehören”, wiederholte sie eine Forderungen aus dem Januar.

Die denkwürdige Unterscheidung zwischen großflächigen und kleinen Zeichen höhle den Gleichbehandlungsgrundsatz aus. „Hier wird deutlich, dass ausschließlich auf das Kopftuch gezielt wird. Religiöse und kulturelle Pluralität sind deutsche Realitäten, die durch Recht und Gesetz geschützt und weiter zu schützen sind. Das muss auch für muslimische Frauen mit Kopftuch gelten.“

„Dass solche Formen von Diskriminierung durch dieses Gutachten grundsätzlich als legitim gekennzeichnet werden, ist nicht hinnehmbar. Bleibt zu wünschen, dass der EuGH diesem Spuk ein Ende bereitet“, schloss Nas.