Gibt es religiöse Diskriminierung an Grundschulen in Nordrhein-Westfalen? Hintergrund zu einem aktuellen Verfahren

(iz). In Paderborn tobt seit mehreren Monaten ein heftiger Schulstreit, der tieferliegende Probleme des derzeitigen Grundschulsystem in NRW in sich birgt. Entzündet hat sich dieser Streit wie so häufig an einem Einzelfall: Ein 6-Jähriger muslimischer Junge (im Folgenden Bülent genannt) sollte an einer 200 Meter entfernten städtischen Grundschule angemeldet werden, die Schule lehnte ihn ab. Der Grund: die Eltern waren nicht bereit zu unterschreiben, dass ihr Sohn am katholischen Religionsunterricht und an Gottesdiensten teilnimmt. Darauf aber besteht die städtische Schule.

Wie kann es sein, dass eine städtische Grundschule so etwas verlangt? Dies liegt an einer besonderen Konstruktion im NRW-Schulsystem, die es nur in Nordrhein-Westfalen (und in einigen Regionen Niedersachsens) gibt: staatliche Bekenntnisschulen. Laut NRW-Verfassung gliedert sich das Grundschulangebot des Landes NRW in katholische oder evangelische Bekenntnisschulen und in Gemeinschaftsschulen. Die Idee dahinter ist, dass der Staat für katholische Eltern katholische Grundschulen, für evangelische Eltern evangelische Grundschulen und zusätzlich die so genannten Gemeinschaftsgrundschulen anbietet, an denen Schüler unterschiedlichen Bekenntnisses gemeinsam unterrichtet werden.

Dieses Schulsystem ist ein Überbleibsel aus früheren Jahrhunderten, als das gesamte Schulsystem in der Hand der Kirchen war. Alle anderen Bundesländer haben die Bekenntnisschulen als nicht mehr zeitgemäß erkannt und in den 1960er und 1970er Jahren abgeschafft, sogar Bayern. Nur NRW hält an diesem veralteten System fest.

In NRW sind ca. 30 Prozent der 3.000 Grundschulen katholische Bekenntnisschulen, weitere 200 sind evangelisch und es gibt zwei jüdische Grundschulen. In vielen Großstädten stellen Bekenntnisschulen kein großes Problem dar, weil nur ein kleiner Teil der dortigen Grundschulen Bekenntnisschulen sind (z.B. in Dortmund nur 12 Prozent) und im Allgemeinen genug praktikable Alternativen für die Eltern bestehen. In einer Großstadt wie Paderborn allerdings sind 2/3 der städtischen Schulen Bekenntnisschulen, in Münster sogar 70 Prozent. In vielen kleinen und mittelgroßen Gemeinden sind sogar ausnahmslos alle Grundschulen Bekenntnisschulen, wie in Bad-Lippspringe bei Paderborn. Dort haben die Eltern entweder gar keine Möglichkeit ihre Kinder an einer Gemeinschaftsschule anzumelden, oder aber die Gemeinschaftsschule ist so weit weg, dass der Schulweg für einen Erstklässler praktisch nicht zu bewältigen ist.

In solchen Regionen in NRW passiert seit Jahrzehnten in aller Stille etwas, was mit einem modernen Rechtsstaat und wohl auch mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar ist: Flächendeckend sind andersgläubige oder konfessionslose Eltern gezwungen, ihre Kinder an einer katholischen Bekenntnisschule anzumelden und dafür in Kauf zu nehmen, dass ihre Kinder „nach den Grundsätzen des katholischen Glaubens erzogen und unterrichtet“ werden. Hierzu gehört auch die Teilnahme am katholischen Religionsunterricht und an Gottesdiensten!   Der Paderborner Fall verdeutlicht das Problem der dortigen muslimischen, evangelischen und konfessionslosen Eltern: Der kleine muslimische Junge Bülent wohnt ganz nah an der städtischen Bekenntnis-Grundschule. Von seiner Wohnung aus gesehen sind die nächstgelegenen sechs Grundschulen ebenfalls städtische Bekenntnisschulen. Die nächstgelegene Gemeinschaftsschule liegt ca. 3,5 Kilometer entfernt, mit dem Auto sind es mindestens 4,5.

Die benachbarte städtische katholische Grundschule sagt nun: Entweder muss Bülent an unserer Schule am katholischen Religionsunterricht und an Gottesdiensten teilnehmen, oder er muss die weit entfernte Schule besuchen. Die Eltern von Bülent haben der Erziehung und Unterrichtung nach katholischen Grundsätzen zugestimmt: Diesen Teil des Anmeldebogens unterschrieben sie, weil viele Werte des Christentums und des Islam gleichen Ursprungs sind und sich ähneln. Die Klausel, wonach ihr Kind am katholischen Religionsunterricht und an Gottesdiensten teilzunehmen habe, lehnten sie ab. Die Schule aber besteht darauf.

Die NRW-Gerichte haben im Eilverfahren zunächst der Schule Recht gegeben: Solange es eine Gemeinschaftsschule in Paderborn gibt, die der kleine Bülent mit ca. zwei Stunden Busfahrt pro Tag erreichen kann (inkl. Fußmarsch und Wartezeiten zur Bushaltestelle und an der Schule), muss er entweder diese weit entfernte Schule besuchen oder sich dem Diktat der Bekenntnisschule unterwerfen.

Das Gericht ließ auch das Argument nicht gelten, wonach an dieser katholischen Bekenntnisschule nur 40% der Schüler katholisch sind. Das Gericht sagt: Nur die Stadt kann durch Ratsbeschluss eine Schule umwandeln oder wenn 2/3 aller Eltern in einer Wahl dafür stimmen (wohlgemerkt, 2/3 aller Eltern, nicht der Wähler). Wer die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen kennt, weiß, dass solch eine Mehrheit fast ausgeschlossen ist. Somit bleibt eine katholische Bekenntnisschule katholisch, selbst wenn dort kein einziges Kind katholisch wäre.

Wie gehen die andersgläubigen Eltern mit dieser Situation um? Für manche evangelischen und konfessionslosen Eltern stellt die religiöse Ausrichtung der katholischen Bekenntnisschule kein so großes Problem dar, weil zum Beispiel die Unterschiede zwischen evangelischer und katholischer Religion nicht so groß sind, oder weil die Religiosität der Menschen insgesamt abnimmt. Für viele muslimische und beispielsweise baptistische Eltern, die großen Wert auf ihre Religion legen, führt das Schulsystem zu gravierenden Gewissensproblemen, sie haben die Wahl zwischen zwei Übeln: Entweder ihre Religionsfreiheit aufgeben und ihr Kind bedingungslos in der fremden Religion erziehen und unterrichten lassen, oder ihr Kind in einer weit entfernten Schule in einem anderen Stadtteil anzumelden.

Die meisten muslimischen Eltern in Paderborn resignieren seit Jahrzehnten und unterschrieben die Teilnahme ihres Kindes am katholischen Religionsunterricht und an Gottesdiensten. Andere Eltern ziehen bewusst in die Nähe einer Gemeinschaftsschule um, was Gettoisierung fördert, oder sie haben die Möglichkeit ihr Kind mit dem eigenen Auto zur weit entfernten Schule zu kutschieren. Es gibt allerdings auch vereinzelt Bekenntnisschulen, die auf ihr „Recht“ verzichten, andersgläubige Kinder zu Gottesdiensten und zum Religionsunterricht zu zwingen und die eine tolerantere Praxis pflegen. Dies ist aber eher die Ausnahme.

Die Eltern von Bülent haben sich entschieden, gegen diese – nach ihrer Meinung – staatlich verordnete Ausgrenzung und Diskriminierung vorzugehen und haben Klage eingereicht. Sie berufen sich auf Art. 7 des Grundgesetzes, das ihnen die Freiheit gibt, ihr Kind vom Religionsunterricht abzumelden, und auf die negative Religionsfreiheit, mit der ein Zwang zu Gottesdiensten nicht vereinbar sei. Die NRW-Gerichte haben zunächst einmal gegen Bülent entschieden, zuletzt das OVG am 04.09.2013 (Akt.-Z. 19 B 1042/13). Die Hauptverhandlung wird erst in vielen Monaten stattfinden.

So lange muss Bülent nun erst einmal in die weit entfernte Schule gefahren werden. Denn eine vorläufige Aufnahme des Kindes lehnte die Schulleitung ebenfalls ab, selbst dann, als die Eltern am Ende verzweifelt die vorläufige Teilnahme ihres Kindes am Religionsunterricht anboten. Am Einschulungstag wurde Bülent von zwei Beamten am Betreten der Schulklasse gehindert und zusammen mit seinen Eltern der Schule verwiesen.   Das Schicksal des kleinen Bülent hat viele Menschen in Deutschland bewegt. In einer öffentlichen Petition unterschrieben innerhalb von einigen Tagen über 2000 Menschen: https://www.openpetition.de/petition/online/buelent-soll-mit-seinen-freunden-auf-die-grundschule-in-seiner-nachbarschaft-gehen-duerfen

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„IZ-Begegnung“ mit dem Autoren und Journalisten Paul Schreyer über den NSA-Komplex

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Hintergrund: zwischen den Schatten der Vergangenheit und aktuellen Problemen

Es dürfte inzwischen bekannt sein, dass das Zinsverbot eine Art kategorischer Imperativ der islamischen Offenbarung ist. Unzählige Verweise in Quellen und Rechtsbüchern ordnen den Zins als destruktiv ein und erklären in vielen Details das Verbot. Hierbei geht es nicht nur um Wucher (der extremsten Form der Zinsnahme), sondern um den Zins an sich. Darüber hinaus umfasst der islamische Begriff „Riba“ mehr Elemente als nur den klassischen Zins. Auch hier gibt es ­zahlreiche aktuelle Bezüge, wie das im Islam gängige Verbot von Derivaten.

Es gibt auf der anderen Seite einen Trend in der islamischen Welt, das Verbot zu relativieren; sei es, weil es nicht „modern“ erscheint oder weil man das islamische Wirtschaftsrecht insgesamt nicht mehr anwendet. Selbstredend verfügen alle muslimischen Staaten ausnahmslos über Notenbanken und ein gut ausgebautes Bankwesen nach westlichem Vorbild. Allerdings deutet sich in den letzten Jahren – namentlich seit dem Beginn der Finanzkrise – auch im Denken der Muslime eine Trendwende an. ­Viele schlagen unter dem Eindruck des drohenden Kollapses der Zinswirtschaft wieder ihre Rechtsbücher auf und studieren die Alternativen und Möglichkeiten einer islamischen Wirtschaftsordnung. Der Blick schärft sich also wieder, die Umgehung des Zinsverbotes in den Bankgeschäften fällt auf oder zumindest werden die zahlreichen Widersprüche klarer wahrgenommen. Überhaupt verbreitet sich eine Skepsis, ob Banken, die heute das Zinsgeschäft strukturell betreiben, überhaupt „islamisiert“ werden können.

Natürlich stellt sich auch Muslimen die Frage, ob das Zinsverbot heute noch aktuell sein kann oder, ob es nur Teil einer Utopie ist; im Sinne der ­Vorstellung einer heilen Welt, die eben so nicht mehr existieren kann. Dieser Gedanke wird unterstützt durch die Erfahrung, dass auch die anderen Religionen – das Christentum und Judentum – das Zinsverbot nur im Mittelalter ernst nahmen und sich dann langsam davon abwandten. Für Muslime ist das Zinsverbot aber nach wie vor eine zentrale Fragestellung. Schon Maulana Rumi warnte vor einer Einstellung, die behauptet, dass eine „Halal-Wirtschaft“ nicht mehr möglich sei. Der Gläubige wird hier nicht einfach aufgeben, sondern fragen: Wie kann etwas unmöglich sein – also ein Leben ohne Zins – wenn doch die Offenbarung so eindeutig Abstand von dieser Praxis nimmt?

Es ist klar, dass der Zins heute allgegenwärtig ist, nicht nur in der nicht-islamischen Welt, sondern auch in der muslimischen Welt. Das Gebot, dass der Schöpfer die Zinsnahme verbietet und den Handel erlaubt, hat sich heute im globalen Maßstab gedreht. Es beherrschen Monopole den Markt, insbesondere den Geldmarkt. Auch ­Zinsgeschäfte werden heute vor allem von Banken organisiert. Wer Geld leihen möchte, geht heute zur Bank, nicht etwa zu seinem Nachbarn. Er bezahlt dann für die Nutzung des zur Verfügung gestellten Kapi­tals eine Zinsrate, eine Prämie, oder wie es in der Praxis mancher „islamischer“ Bankgeschäfte heißt, eine „Gebühr“. Man vergisst auch, dass schon der Begründer der europäischen Politikwissenschaften, Aristoteles, die Frage nach dem Zins stellte. In seiner „Politea“ heißt es: „Das Geld ist für den Tausch entstan­den, der Zins weist ihm aber die Bestim­mung an, sich selbst zu vermehren. daher widerstreitet diese Erwerbsweise unter allen am meisten dem Naturrecht.“ Bevor sich also das Zinsverbot mit der Religionspraxis vermischt, hat es schon die europäische Vernunft beschäftigt. Eine Denktraditon, die man am Leben halten sollte.

In Deutschland werden Zinsgeschäfte kaum noch grundsätzlich hinterfragt, sondern mehrheitlich im Kontext von übertrieben hohen Zinsen problematisiert. Im Bürgerlichen Gesetzbuch wird im §138 das „Wuchergeschäft“ erwähnt und als Rechtsgeschäft definiert, dass gegen die guten Sitten verstößt. In der Praxis geht es meist um eher seltene Fälle individueller Geldgeschäfte, die auf der betrügerischen Ausbeutung oder Ausnut­zung von Notlagen beruhen. Es gibt aber auch auf einer anderen Ebene Ärger mit den Zinsraten: Sie werden oft manipuliert und sind zudem zwischen den Banken abgesprochen. „Nach allem, was in den letzten Jahren passiert ist”, schreibt der Autor des Buches „Alles Gold der Welt“, Daniel Eckert, in Anspielung auf den Libor-Skandal, „will man nicht mehr glauben, dass der Zins der Marktpreis des Geldes ist“.

In diesen Tagen wurde eine Studie der „Stiftung Warentest” publik, die überhöhte Zinsen, so genannte „Dispozinsen“, die Banken bei einer Überziehung des Kontos kassieren, anprangern. Das Wort Wucher oder gute Sitten fällt in diesem Kontext erstaunlicherweise nicht. Im Schnitt verlangen deutsche Banken in diesem Fall 11,31 Prozent Zinsen, obwohl sie sich, zumeist zu einem Zinssatz von momentan 0,5 Prozent, bei der europäischen Zentralbank Geld leihen können. „Bei einem Kreditvolumen für Überziehungskredite von 390 Milliarden“, zitiert die Stiftung den Bundesbankbericht 2013, „spült jeder Prozentpunkt mehr den Banken 390 Millionen Euro in die Kassen“. Die Folgen sind verheerend, denn viele Kunden geraten so in eine Verschuldungsdynamik, der sie kaum mehr Herr werden können. Das Beispiel zeigt aber auch, dass das Zinsproblem heute eine strukturelle Dimension hat und wenig mit dem mittelalterlichen Bild des unfairen Geldverleihers zu tun hat. In unseren Tagen trägt der Zins vielmehr ganz entscheidend zu einer Umverteilung des Wohlstandes ganzer Bevölkerungsschichten bei – und zwar von unten nach oben.

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Spricht man heute über das Zinsverbot, dann schwingen natürlich die alten Bilder mit. Das ist nicht ganz unverständlich. In der Bibel heißt es beispiels­weise mit dunklem Unterton (Deuteronomium 23,20) „Du sollst von deinem Bruder nicht Zinsen nehmen, weder für Geld noch für Speise noch für alles, wofür man Zins nehmen kann“. Im Mittel­alter, mit seiner langsam prosperierenden Wirtschaft, wurde die Zinsnahme zu einer großen Sünde. Papst Urban III (1185) definiert im kanonischen Recht einige Grundregeln: „Wucher ist all das, was bei einem Leihgeschäft über die Leihgabe selbst hinaus verlangt wird“ und „Wucherzins zu nehmen ist eine vom Alten wie vom neuen Testament ­verbotene Sünde“. Diese Feststellungen korrespon­dieren durchaus mit der Lehre Ibn Ruschd, der zeitlebens lehrte, „Wucher sei ungerechtfertigter Zuwachs“.

Es ist wohl das Verdienst von Thomas von Acquin (1225-1274), die Frage nach dem Zins nicht nur als individuellen Sündenfall zu sehen, sondern mit der sehr vernünftigen Frage nach der Gerechtigkeit zu verknüpfen. „Zins nehmen für geborgtes Geld ist an sich ungerecht, denn es wird verkauft, was nicht ist, wodurch ganz offenbar eine Ungleichheit gebildet wird, die der Gerechtigkeit entgegen ist“, schrieb der ­Religionsgelehrte.

In der aktuellen Debatte über den Zins schwingen leider auch immer wieder anti-semitische Ressentiments mit. Ein Mythos – mit verheerenden Folgen – nicht zuletzt wegen abschätziger, ­religiös motivierter Aussagen gegen die Wirtschaftspraktiken von Juden bis hin zu ­einem Text mit dem Titel „Von den ­Juden und ihren Lügen“, den Martin Luther 1543 schrieb. Vorlagen, die der demagogische Volkswirtschaftler Gottfried Feder (1883-1941) in seiner Art der „Wirtschaftspolitik“ gierig aufnimmt und in dumpfen Hassreden gegen die Juden einfließen lässt. Schon aus diesem Grund verbietet sich – jedenfalls bei einer vernünftigen Zinskritik – das üble Wort der „Zinsknechtschaft“, das von der Nazi-Ide­ologie nicht mehr zu trennen ist. Selbstredend waren die Nationalsozialisten an der Zinsfrage selbst weniger interessiert, geschweige denn wurde an eine, die Ermächtigung der Politik einschränkendes Zinsverbot gedacht.

Wer diese geschichtlichen Fakten zur Kenntnis nimmt, wird übrigens mit gemischten Gefühlen auch die aktuelle Debatte verfolgen, die der türkische Ministerpräsidenten Erdogan über die angeblichen Machenschaften einer „Zinslobby“ in der Türkei angestoßen hat. Wer in diesem Tonfall spricht und gleichzeitig in keiner Weise – schon gar nicht aus ökonomischer Überzeugung ein strukturelles Zinsverbot umsetzt – muss sich dem Vorwurf aussetzen, nur an alten, einschlägigen Verschwörungstheorien bauen zu wollen.

Heute hat die Zinsfrage eine ganz andere Dimension. Zinsen werden heute von Muslimen, Juden und Christen genommen, denn sie alle betreiben im Grunde ähnliche Banken und Finanzstrukturen. Die moderne Zinskritik muss sich also mit Geldpolitik beschäftigen, mit Umverteilung, mit Geldmengen und Schuldenbergen, die durch Zins und Zinseszins „exponentiell“ wachsen können.

So beantworten die Ökonomen und Bestsellerautoren Friedrich und Weik in den „Deutschen ­Wirtschaftsnachrichten“ die Frage nach der Modernität der Zinsfrage wie folgt: „Rein mathematisch kommt es bei jedem, auf Zinseszins basie­renden und somit exponentiell wachsenden Finanzsystem nach einer bestimmten Zeit zu einem großen Knall, dessen Folge eine Währungsreform sein kann. Wann dies der Fall sein wird, können wir jedoch nicht sagen. Dies kann in einer Woche, einem Monat, in einem Jahr oder später sein.“ Kurzum: Die ­Frage nach dem Zins zu stellen, ist ­heute nicht nur eine Glaubensfrage, sondern auch ein Gebot der Vernunft. Es gehört diesbezüglich zu den willkommenen Vorzügen des Islam, dass Glauben und Denken – in einem zentra­len Thema – nicht in einem Widerspruch stehen. Das steht im ironischem Gegensatz zur Beobachtung, dass der Kapi­talismus immer religiöser wird. Wir können uns, neben dem Dialog der Religi­onen über die Aktualität des Zinsproblems, durchaus auch an den anderen „Glaubenskämpfen“ der ökonomischen Schulen mit Gewinn beteiligen. Im Moment stehen „Gesellianer“ und „Österreichische Schule“ sich gerade in der Frage des Zinses als Gegner gegenüber. Die einen wollen „Schwundgeld“ oder „fließendes Geld“ mit einem Zinsverbot verknüpfen. Die anderen propagieren die freie Wahl der Zahlungsmittel (bevorzugt Gold und Silber), sehen aber nicht die Notwendigkeit des Zinsverbotes. Wie auch immer dieser Streit ausgeht: Wer als Muslim sein Wissen über die Zinsfra­ge oder die Geldpolitik „modernisieren“ will, sollte die Thesen eines Prof. Senf und Margrit Kennedys oder die Bücher von Guido Hülsmann und Oliver Janich mit einigem Gewinn zur Kenntnis nehmen. Nicht zuletzt deswegen hat ­unsere Zeitung diese Bücher auch immer ­wieder besprochen.

Im Ergebnis setzt der Islam das Zinsverbot und die freie Wahl der Zahlungs­mittel zu einer im Großen und Ganzen freiheitlichen Marktwirtschaft zusammen. Andersherum könnten so die ökonomischen Schulen im Islam, in seinem Wirtschaftsrecht und in seiner jahrhundertelangen Praxis Inspiration finden; so zum Beispiel in Form der islamischen Verträge, die sicherstellen, dass eine Gold-Ökonomie die das Zinsverbot achtet, nicht unter deflationären Verhältnissen leiden muss. Über alle diese ­Fragen lässt sich, wenn man vernünftig bleibt, also gut streiten.

Es gehört zweifellos zu den Herausforderungen der heutigen Muslime – da unser Alltag stark von Machenschaften der Politik, Banken und Parteien geprägt ist –, eine neue Dynamik und neue Antworten zu suchen und den in erster Linie ökonomischen Problemen dieser Zeit auf den Grund zu gehen.

Der Segen ist mit der Gemeinschaft

(iz). Wenn der Herr der Welten die Menschen in Seinem Qur’an anspricht, dann tut Er dies ­– mit Ausnahme Seines Propheten – immer im Plural. Entweder werden die Menschen, oder ein bestimmtes Volk – wie das Volk von Musa (Moses) – von Allah angeredet, oder beispielsweise die Gläubigen als eine Kategorie adressiert. Dies ist einer (von vielen) der Mosaiksteine, die den gemeinschaftlichen Charakter der islamischen Lebensweise ausmachen.

Sichtbar gemacht wurde dieses Ansprechen des Menschen als soziale Wirklichkeit durch den Propheten und seine Gemeinschaft in Medina. Die von ihm empfangene und überbrachte Botschaft wurde nicht in ein ideologisches Gebäude eingegossen, sondern augenblicklich in eine soziale Realität unter Göttlicher Anleitung verwandelt. So gibt es eine ­ganze Vielzahl von Anlässen zur Offenbarung bestimmter Qur’anverse, die auf reale Be­gebenheiten Bezug nehmen. Gleichermaßen wurde der Qur’an nicht als „Buch“ im herkömmlichen Sinne offen­bart. Seinen Platz fand er nicht zwischen den Seiten eines solchen, sondern in den menschlichen Herzen.

Es gibt im Islam sehr wohl ein fein austariertes Gleichgewicht zwischen dem Individuum und der Gemeinschaft, zwischen intimen und sozialen Momenten. Auch wenn platte Totalitarismustheorien in diesen Tagen gelegentlich Muslimen eine kollektive Neurose andichten wollen, beziehungsweise ihnen das individuelle Urteilsvermögen abzusprechen versuchen, widerlegen die islamischen Grundprinzipien diese Art der platten Religionskritik.

Es ist vielmehr ein Wechselspiel zwischen den beiden Polen Individuum und Gemeinschaft. Wir haben alle unser eigenes Schicksal und müssen uns am Tage des Gerichts für unsere Lebensführung rechtfertigen. Eine jeweilige Gruppenzugehörigkeit bildet da keinen Schutz. Wenn wir in Gemeinschaft (siehe S. 4) beten, dann hat dies (bei den Pflichtgebeten) bekanntermaßen einen wesentlich höheren Wert. Nichtsdestotrotz sind es aber wir, und nicht die Frau/der Mann neben uns, die/der in diesem Augenblick vor ihrem/seinem Herrn steht.

Eine der Hauptabsichten der Gemeinschaft der Muslime, die nichts mit den Zwangskollektiven des 20. Jahrhunderts gemein hat, ist es vielmehr, erst einmal den äußeren Rahmen zu stellen, in dem überhaupt eine wirkliche, individuelle Nähe zu Allah angestrebt wird. In dem Sinne braucht es die/den Andere/n und die daraus entstehende soziale Form, in der echte Spiritualität, wenn sie nicht im Supermarkt der Esoterik enden will, sich überhaupt erst ereignen kann.

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