
BERLIN/KABUL (GFP.com/iz). Vor dem heute beginnenden Treffen der NATO-Verteidigungsminister zeichnet sich eine Verlängerung der Militärintervention in Afghanistan ab.
War von dem virtuellen Treffen zunächst ein Beschluss über den Abzug der Truppen erwartet worden, so heißt es nun, man warte zunächst die Entscheidung Washingtons in der Sache ab. Die Trump-Administration hatte vergangenes Jahr eine Vereinbarung mit den Taliban geschlossen und einen Abzug bis zum 30. April angestrebt.
Die Biden-Administration fordert nun Änderungen am Abkommen und will dabei den Abzug hinauszögern: Verließen die westlichen Truppen das Land wie geplant, wäre die erneute Machtübernahme der Taliban kaum zu vermeiden – eine schwere Niederlage für den Westen. Allerdings droht ein verlängerter Verbleib am Hindukusch den Krieg erneut eskalieren zu lassen.
Während Afghanistan bei einem Abzug in katastrophalem Zustand zurückgelassen würde, bleibt ein Massaker an afghanischen Zivilisten, das auf Befehl eines deutschen Obersts geschah, laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) straflos.
Soziale Lage in desaströsem Zustand
Jenseits dieses strategischen Dilemmas befindet sich Afghanistan nach einer mehr als 19 Jahre währenden westlichen Truppenpräsenz in einem desaströsen Zustand. Experten schätzen den Anteil der Distrikte, die bereits jetzt von den Taliban kontrolliert werden, auf mehr als die Hälfte. Laut Angaben der Afghanistan Independent Human Rights Commission (AIHRC) kamen im Jahr 2020 – trotz des US-Abzugsabkommens mit den Taliban – 2.958 Zivilisten durch Kampfhandlungen oder Attentate ums Leben, mehr als im Jahr zuvor (2.817). Seit 2018 wurden am Hindukusch mindestens 65 Journalisten sowie Menschenrechtler ermordet.
Der Anteil der Bevölkerung, der unter der Armutsschwelle lebt, lag bereits im Jahr 2017 mit 54,5 Prozent höher als im Jahr 2002 – und seither ist er noch weiter gestiegen. Im November 2020 waren laut Angaben von Hilfsorganisationen 11,1 Millionen Afghanen – mehr als ein Drittel der Bevölkerung – auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen.
Während die Zahl der Familien stieg, die pandemiebedingt ihren Lebensunterhalt verloren hatten, nahm die Zahl derjenigen rasant zu, die ihre Kinder arbeiten lassen mussten, um genug Geld zum Überleben zur Verfügung zu haben. Nach wie vor verfügen 41 Prozent aller Schulen nicht über Schulgebäude. Der Analphabetismus unter den 15- bis 24-Jährigen liegt bei 35 Prozent.
Das Massaker von Kunduz
Unterdessen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sichergestellt, dass Massaker westlicher Militärs an afghanischen Zivilisten straflos bleiben können. Der EGMR hatte sich mit dem Massaker von Kunduz vom 4. September 2009 befassen müssen, bei dem auf Befehl des deutschen Obersts Georg Klein eine Menschenmenge rund um zwei havarierte Tanklaster bombardiert worden war.
Dabei kamen laut offiziellen Angaben 91, laut unabhängigen Zählungen 142 Menschen zu Tode – weitgehend oder sogar vollständig Zivilisten. Klein hatte den Angriff befohlen, obwohl zwei US-Bomberpiloten eindringlich vor ihm gewarnt und sich zunächst sogar geweigert hatten, ihn auszuführen, weil große Zweifel an seiner Angemessenheit und Zulässigkeit bestanden. Sämtliche Versuche, die Tat durch die deutsche Justiz zu ahnden oder doch zumindest den Überlebenden und den Nachkommen der Todesopfer Entschädigung zusprechen zu lassen, scheiterten.
Am 17. Februar hat nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) geurteilt, dies sei korrekt; Deutschland habe mit den justiziellen Ermittlungen, die freilich zu nichts führten, seinen Verpflichtungen Genüge getan. Damit bleibt eines der schlimmsten Massaker aus dem Afghanistankrieg straflos: ein deutliches Omen für künftige Kriege der Bundeswehr.