Die Kurzmeldungen aus dem Inland (Nr. 369) reichen vom Stand der Freiheit in Deutschland, über Gewalt in Beziehungen bis zu einem neuen theologischen Standort in Koblenz.
Regierung: Nehmen Kritik wg. Freiheit ernst
BERLIN (KNA). Kritische Äußerungen zur Meinungsfreiheit in Deutschland durch die zuständige UN-Sonderberichterstatterin nimmt die Bundesregierung nach eigener Darstellung sehr ernst. Es greife aber zu kurz, aktuell nur die negativen Aspekte herauszugreifen, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts am Freitag in Berlin. Der Besuch von Irene Khan sei insgesamt positiv abgelaufen, und man wolle nun ihren abschließenden Bericht im Juni abwarten. Sie war vom 26. Januar bis 6. Februar in Leipzig, Dresden, Köln, Düsseldorf, Karlsruhe und Berlin. Es war der erste offizielle Besuch eines UN-Sonderberichterstatters für Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung in Deutschland.

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Vorwürfe vom Lemkin Institut an Deutschland
BERLIN/WASHINGTON (IZ). Das renommierte Lemkin-Institut zur Verhütung von Völkermord wirft Deutschland in einem neuen Bericht vor, den anhaltenden Genozid in Gaza zu leugnen und entsprechende Narrative in Politik und Öffentlichkeit zu verbreiten. Spitzenpolitiker hätten der internationalen Rechtsordnung den Rücken gekehrt, die wesentlich als Reaktion auf deutsche Gräueltaten geschaffen worden sei. Scharfe Kritik übt das Institut auch an großen Medienhäusern, die ihre journalistische Verantwortung aufgegeben und sich „praktisch zum loyalsten Sprachrohr der israelischen Regierung“ entwickelt hätten.
Gewalt in Beziehungen größer als bekannt
BERLIN (IZ). Eine neue Studie zeigt ein massives Dunkelfeld bei Gewalt in Paarbeziehungen in Deutschland. Die meisten Übergriffe werden nicht angezeigt, warnen die Forschenden. Besonders gefährdet sind Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund. Experten fordern besseren Schutz und niedrigschwellige Beratungsangebote für Betroffene. Die Untersuchung macht zudem auf erhebliche Lücken bei Prävention und Erfassung der Fälle aufmerksam. Politische Konsequenzen werden nun diskutiert.

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Ex-Hisbollah-Mann zu Bewährung verurteilt
CELLE (KNA). Das Oberlandesgericht Celle hat ein ehemaliges Mitglied der libanesischen Schiitenmiliz Hisbollah zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der 51 Jahre alte Mann aus Langenhagen wurde am 23. Februar der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Miliz wird vor allem vom Iran finanziell und militärisch unterstützt. International werden Teile der Organisation als Terrororganisation eingestuft. In Deutschland ist sie seit 2020 vollständig verboten.
Abrahamisches Forum feiert 25-jähriges Jubiläum
DARMSTADT (IZ). Vor 25 Jahren am 6. Februar 2001 wurde auf Einladung des Vorsitzenden des Interkulturellen Rates in Deutschland, Dr. Jürgen Micksch, sowie in Abstimmung mit den Zentralräten der Juden und der Muslime in Deutschland zur ersten Sitzung eingeladen. Der Vorsitzende des Abrahamischen Forums in Deutschland e.V., Prof. Dr. Karl-Josef Kuschel aus Tübingen, betont angesichts von 25 Jahren: „Das Abrahamische Forum hat entscheidend zum guten Miteinander von Religionen in Deutschland beigetragen.“

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Kein Kopftuchverbot für Flughafenpersonal
ERFURT (KNA). Das Bundesarbeitsgericht sieht keinen Grund für ein Kopftuch-Verbot für Mitarbeiterinnen der Sicherheitskontrolle an Flughäfen. Für diese Mitarbeiterinnen gelte kein Neutralitätsgebot, so das Gericht am 29. Januar in Erfurt. Es bestätigte in seiner Entscheidung die Verurteilung einer Sicherheitsfirma, die Passagier- und Gepäckkontrollen an Flughäfen abwickelt. Das Unternehmen unterlag in erster Instanz am Arbeitsgericht Hamburg einer Muslimin, die sich 2023 bei der Firma am Hamburger Flughafen beworben hatte. Laut Arbeitsgericht hatte sie sich zunächst ohne Lebenslauf beworben. Auf Nachfrage reichte sie dann ihren Lebenslauf mit Foto nach, auf dem sie ein Kopftuch trägt. Kurz darauf habe sie eine unbegründete Absage erhalten. Die Frau sieht sich diskriminiert und glaubt an eine Ablehnung aufgrund ihres muslimischen Hijabs. Das Gericht folgte in großen Teilen der Begründung der vorherigen Instanzen. Diese sahen ausreichende Hinweise auf eine Benachteiligung bei der Bewerbung.
Ein neues Institut für Islamische Theologie
KOBLENZ (IZ). Die Universität Koblenz hat zum 1. Januar 2026 ein Institut für Islamische Theologie eingerichtet. Ziel ist der Aufbau eines eigenständigen theologischen Studiengangs, der sowohl Imame als auch Religionspädagoginnen und -pädagogen ausbilden soll. Geplant sind Professuren für Tafsir, islamische Rechts- und Glaubenslehre sowie praktische Theologie. Das Institut soll zudem als Ansprechpartner für Politik, Schulen und Zivilgesellschaft in Fragen des Islam in Deutschland dienen.

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IGMG: Armut mit Gerechtigkeit bekämpfen
KÖLN (igmg.org). Die IGMG warnt vor den gesellschaftlichen Folgen wachsender Armut in Deutschland und fordert eine gerechtere Verteilung. Mehr als 13 Millionen seien armutsgefährdet, besonders Alleinerziehende, Rentner sowie Menschen mit Migrationsgeschichte und Geflüchtete. Ungleiche Verteilung untergrabe das Gerechtigkeitsempfinden und treibe sie in die Arme von Extremisten, warnt Generalsekretär Ali Mete. Jede sozialpolitische Reform müsse daran gemessen werden, ob sie Armut – insbesondere Kinderarmut – tatsächlich senke. Anlass waren aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts, wonach die Armutsgefährdung in Deutschland weiter steigt – so wie in vielen anderen Ländern Europas. „Wohlstand ist Verantwortung – sowohl für den Einzelnen als auch für den Staat.“
Leiter von Kolleg schon 2024 zurückgetreten
OSNABRÜCK (IZ). Wie Ende Februar 2026 durch Meldungen des „Tagesspiegel“ und des epd bekannt wurde, ist Prof. Dr. Bülent Uçar bereits Ende 2024 von seinem Posten als wissenschaftlicher Leiter des Islamkollegs Deutschland zurückgetreten. Zuvor ist gegen ihn nach Angaben beider Medien wegen fehlerhaften Spesenabrechnungen ermittelt worden. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen eine Geldauflage ein. Er gilt damit als nicht schuldig. Der Forscher sprach gegenüber dem „Tagesspiegel“ von unbeabsichtigten Fehlern und übernahm die Verantwortung. Er betonte aber, dem Islamkolleg sei kein finanzieller Schaden entstanden. Da das Verfahren eingestellt wurde und die Einrichtung die Öffentlichkeit nicht über den Schritt unterrichtete, wurde er erst jetzt bekannt.
