Karlsruhe (dpa). Die Klage der rechtsextremen NPD gegen Äußerungen von Bundespräsident Joachim Gauck ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Rechte der NPD seien durch die Aussagen des Staatsoberhaupts im August 2013 vor Schülern nicht verletzt worden, erklärte das Gericht am Dienstag in seinem Urteil.
Gauck hatte Ende August – kurz vor der Bundestagswahl – in Berlin auf wochenlange, von der NPD unterstützte ausländerfeindliche Proteste gegen ein Asylbewerberheim reagiert und unter anderem von «Spinnern» gesprochen. Die NPD sah dadurch ihr vom Grundgesetz verbrieftes Recht auf Chancengleichheit verletzt.
Die Richter urteilten, dass das jedoch nicht der Fall sei. Ein Bundespräsident müsse zwar das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit achten. Gauck habe mit seinen Worten aber nicht willkürlich Partei ergriffen. Seine Integrationsaufgaben habe er damit nicht «evident» vernachlässigt.