
„Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stärkt das Grundrecht auf Religionsfreiheit und schafft Rechtssicherheit. Sie nimmt gleichzeitig islamfeindlichen Bestrebungen in Politik und Gesellschaft den Wind aus den Segeln“, erklärte Bekir Altaş, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG), anlässlich des BVerfG-Beschlusses vom 18. Oktober 2016 über das Tragen eines Kopftuchs durch Erzieherinnen in Kindertageseinrichtungen.
Altaş führte weiter aus: „Wir begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht seine frühere Rechtsprechung über das Kopftuch von muslimischen Lehrerinnen auch für Erzieherinnen fortgesetzt hat. Für muslimische Frauen ist der erneute höchstrichterliche Beistand ein Meilenstein in puncto Gleichberechtigung, insbesondere im Berufsleben.“ Gleichzeitig setze das Gericht auch gesellschaftswirksame Impulse, indem es feststelle, dass ein islamisches Kopftuch in Deutschland nicht unüblich sei, „sondern sich im gesellschaftlichen Alltag vielfach wiederspiegelt“.
Kopftuchverbote seien nichts weiter als politisches Kalkül, das in ein juristisches Gewand gegossen werde. Dieser Versuch scheitere jedoch an der freiheitlich-demokratischen Ausrichtung unserer Verfassung. Die oft in diesem Zusammenhang bemühte religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates werde gerade in dieser Offenheit staatlicher Einrichtungen gegenüber der religiösen Pluralität bewahrt. „Das sehen wir seit jeher so, und das sieht auch das Bundesverfassungsgericht so.“