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Presserat rügt Diskriminierung und Rassismus in Medien

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Foto: Bjoern Wylezich, Shutterstock

Der Pressekodex verbietet deutschen Redaktionen diskriminierende Berichterstattung. Immer wieder verstoßen Medien aber dagegen. Der Presserat hat einige von ihnen dafür gerügt.

Berlin (KNA/iz). Der Deutsche Presserat hat mehrere hiesige Medien wegen geringschätziger und rassistischer Berichterstattung gerügt. Das gab das Gremium am 30. September in einer Pressemitteilung bekannt.

So erhielten der „Südkurier“ und die „Augsburger Allgemeine“ eine Rüge wegen einer Aussage in einem Bericht, die implizierte, dass schwarze Menschen und Menschen mit arabischem oder asiatischem Aussehen keine Deutschen sein können.

Die beiden Blätter hatten über eine Umfrage des Augsburger Instituts für Generationenforschung mit dem Satz berichtet, junge deutsche Männern würden sich im Vergleich „deutlich mehr vor arabischen und schwarzen fürchten als vor deutschen oder asiatischen Geschlechtsgenossen“.

Gerügt wurde auch der Online-Auftritt des „Focus“, weil seine Redaktion sich eine diskriminierende Behauptung einer Touristin zu eigen gemacht habe, die der Türkei eine „weitverbreitete betrügerische Kultur“ unterstellt hatte, nachdem sie im Urlaub nach eigener Aussage beklaut worden sei.

Damit habe die Redaktion gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen. Auch die „Berliner Zeitung“ erhielt eine Rüge wegen der Diskriminierung von Migranten unter Nennung falscher Tatsachen in einem Gastkommentar.

Die „Schweriner Volkszeitung“ wurde vom Presserat gerügt, weil sein redaktioneller Bereich einen Leserbrief veröffentlicht hatte, in dem die Forderung enthalten war, wenn jemand „Juden und Farbige“ ablehne, habe die Gesellschaft das hinzunehmen.

Dem Pressekodex zufolge Müssen Redaktionen die publizistischen Grundsätze auch bei Leserbriefen beachten. Im vorliegenden Fall habe man es mit einem schweren Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot zu tun.

Der Presserat ist das Gremium der freiwilligen Selbstkontrolle der Presse. Er wacht über die Einhaltung des Pressekodex’, ein Regelwerk, dass sich die deutsche Medienlandschaft selbst gegeben hat.

Insgesamt hatte der Beschwerdeausschuss über 139 Beschwerden zu befinden. Neben den 18 öffentlichen Rügen und drei nichtöffentlichen gab es 25 Missbilligungen und 34 Hinweise. 49 Beschwerden wurden als unbegründet erachtet.

Rügen des Presserates sind die schärfste Sanktion der freiwilligen Selbstkontrolle der Presse. Sie werden bei schweren Verstößen gegen den Pressekodex ausgesprochen und sind meist öffentlich: Das betroffene Medium soll sie abdrucken.

Rechtlich zwingend ist das nicht, doch publizistische Wirkung entfaltet sie, indem das Ansehen des Mediums geschädigt wird und eine gesellschaftliche Diskussion über journalistische Standards angestoßen wird. Die Durchsetzung bleibt letztlich auf die freiwillige Mitwirkung der Redaktionen angewiesen.

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