Deutschland, das sich gern als Hort der Freiheiten und Grundrechte inszeniert, steht aus Sicht der Vereinten Nationen am „Scheideweg“ der Meinungsfreiheit.
(iz). Nach einem zehntägigen Besuch in mehreren Bundesländern spricht die UN-Sonderberichterstatterin zum Thema, Irene Khan, von einem „schrumpfenden Raum“ für freie Äußerungen. Damit stellt sie die Selbstwahrnehmung der Republik offen in Frage.
Es ist der erste offizielle Besuch einer UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit in Deutschland seit Schaffung des Mandats 1993 – und das Urteil fällt ungewohnt scharf aus. Antisemitismus, Islamfeindlichkeit, antimuslimischer und antimigrantischer Hass, genderbasierte Hassrede – all das habe „spürbar zugenommen“, bilanziert Khan.

Foto: Deutscher Bundestag/Thomas Imo/photothek
Zugleich wirft sie der Politik vor, ausgerechnet mit dem Instrumentarium der Sicherheitspolitik auf diese Entwicklung zu reagieren. Viele Maßnahmen vom verstärkten Schutz von Amtsträgern vor Kritik über pauschale Slogan-Verbote bis hin zur Überwachung von Organisationen unter vagen „Extremismus“-Vorwürfen seien „nicht vereinbar mit internationalen Menschenrechtsstandards“.
„Deutschland befindet sich an einem kritischen Punkt für die Freiheit der Meinungsäußerung“, warnt Khan. Kriminalisierung und ein sicherheitsorientierter Ansatz hätten die Wirkung, dass der demokratische Debattenraum enger werde, die Gesellschaft sich weiter polarisiere und das Vertrauen in eben jene Institutionen schwinde, die man zu schützen vorgebe.
Khan zeichnet ein Bild doppelter Verengung: Einerseits der reale Anstieg von Hass – auf Jüdinnen und Juden, Musliminnen und Muslime, Migrantinnen und Migranten, Frauen in der Politik. Auf der anderen Seite jene, die sich von Staat und Sicherheitsbehörden beobachtet und potenziell kriminalisiert fühlen.
„Viele der Menschen, mit denen ich gesprochen habe – jüdische Studierende, pro-palästinensische Aktivisten, Journalistinnen, Wissenschaftler, Künstlerinnen – sagten mir, dass sie aus Angst vor Angriffen oder Konsequenzen nicht mehr frei sprechen“, berichtete sie von ihren Erkenntnissen in Deutschland.
Besonders kritisch beurteilt sie das Vorgehen gegen pro-palästinensische Akteure. Der Einsatz von Anti-Terror-Gesetzen, Verbote von Slogans wie „From the river to the sea“, das Auflösen von Kundgebungen und die Überwachung von Initiativen auf Grundlage unpräziser Extremismusvorwürfe hätte eine einschüchternde Wirkung auf die öffentliche Debatte.

Collage: F. Goldmann
Was vordergründig als Abwehr von Antisemitismus begründet werde, treffe in der Praxis häufig legitime politische Meinungsäußerung. So schaffe man Unsicherheit darüber, wo die Grenze zwischen zulässiger und strafbarer Rede verläuft.
Die Juristin unterscheidet scharf zwischen Rede, die zu Hass und Gewalt aufruft, und jener, die verletzend, allerdings legal ist. Letztere bezeichnet sie mit der Formel „lawful but awful“ – legal, aber abscheulich. Genau hier, so Khan, verlasse Deutschland den Pfad internationaler Standards: „Beleidigende Äußerungen, die rechtlich zulässig sind, sollten durch Bildung, Sensibilisierung, Debatten und Diskussion beantwortet werden, nicht durch Zensur oder Kriminalisierung.“
Exemplarisch verweist sie auf die Verschärfung des § 188 Strafgesetzbuch, der Beleidigungen von Personen des „politischen Lebens“ unter besonderen Schutz stellt. Durchsuchungen nach kritischen Postings gegen Regierungsmitglieder oder Geldstrafen für grobe Beschimpfungen von Ministerinnen mögen im Einzelfall rechtlich gedeckt sein.
In der Summe aber verschöben sie die Schwelle, ab der Kritik am Staat zur strafrechtlichen Frage wird. „Wenn Sie Amtsträger sind, sind Sie die Machtvolle“, sagt sie. „Der Bürger wird entmachtet, wenn Sie das Strafrecht nutzen, um ihn wegen Kritik zu verfolgen.“

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Scharf fällt auch ihre Kritik am Umgang deutscher Sicherheitsbehörden mit dem Label „Extremismus“ aus. Der Begriff sei zu vage gefasst, seine öffentliche Verwendung durch Nachrichtendienste bzw. Innenbehörden habe „stigmatisierende Wirkung“ und könne Menschen davon abhalten, ihre Meinung frei zu äußern oder sich zu organisieren.
Wo aus politischer Opposition mithilfe administrativer Kategorien ein sicherheitsrelevantes Problem gemacht werde, drohe demokratische Auseinandersetzung in den Schattenbereich der Gefahrenabwehr verschoben zu werden.
Die Sonderberichterstatterin wird im Juni 2026 einen ausführlichen Bericht vor dem UN-Menschenrechtsrat vorlegen. Bis dahin bleibt ihre zentrale Forderung an Deutschland stehen:
In einem Land, das sich gern auf seine Verfassung beruft, entscheidet sich die Zukunft der freien Rede nicht nur im Strafgesetzbuch, sondern im Umgang mit dem „lawful but awful“ – mit dem Aushalten von Zumutungen, die zur Demokratie gehören.
