Stuttgart: Verfassungsrechtler hält Verbot des Schmäh-Videos für vertretbar

(dpa) – Der Karlsruher Verfassungsrechtler Christian Kirchberg hält ein Aufführungsverbot des islamfeindlichen Schmähvideos in Deutschland für legitim und vom Grundgesetz gedeckt. Im Interview mit den «Stuttgarter Nachrichten» (Mittwoch) sagte Kirchberg: «Eine Entscheidung muss auch von den Konsequenzen für den öffentlichen Frieden bei uns und den Auswirkungen in der muslimischen Welt beeinflusst werden, die sich aus der öffentlichen Aufführung ergeben. Auf der Grundlage einer entsprechend untermauerten Gefahrenprognose würde ich es für verfassungsrechtlich vertretbar halten, die öffentliche Aufführung zu verbieten.»

Nach Kirchbergs Einschätzung ist der Film rein rechtlich «wohl ein Kunstwerk, auch wenn er qualitativ wohl eher als Machwerk einzustufen ist». Als solches könne er den uneingeschränkten Schutz der Kunstfreiheit in Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes beanspruchen. Dagegen stehe aber das Rechtsgut des öffentlichen Friedens und das Verbot der Begehung von Straftaten. Zu klären sei die Frage: «Ist der Film eine Beschimpfung und Verächtlichmachung in einem so schweren Fall, dass der muslimische Glaube in den Schmutz gezogen wird?» Dabei müsse der uneingeschränkte Schutz der Religionsfreiheit in Artikel 4 des Grundgesetzes mitberücksichtigt werden. Es sei «der klassische Fall kollidierender Verfassungsgüter».