Europa: Die Menschenrechtsorganisation veröffentlicht Bericht über Diskriminierung von Muslimen. Von Sulaiman Wilms

(iz). Manche Organisationen und Einzelpersonen genießen so einen guten Ruf, dass ihre Wortmeldungen gehört werden. Dazu gehört auch die Menschenrechtsorgani­sation Amnesty International, die sich seit Jahrzehnten um die Rechte diskrimi­nierter Menschen bemüht. Umso genau­er sollten die europäischen ­Rechtsstaaten, die im Vergleich zu anderen eine gute Menschenrechtsbilanz haben, hinhören, wenn eine NGO wie Amnesty auf Diskrimierungen von Muslimen hinweist. Eine gute Nachricht gibt es aber für die deutschen Muslime: Im Vergleich zu anderen, ausgewählten EU-Staaten ­wurden der Bundesrepublik keine gesonderten Kapitel gewidmet.

In ihrem Bericht „Choice and Prejudice (Wahlfreiheit und Vorurteil)“ beklagt Amnesty in einem Ende April vorgestellten Bericht die „Diskriminierung von Muslimen in Europa“ und forderte gleichzeitig von der EU und ihren Mitgliedern einen verstärkten Einsatz dage­gen. „Vor allem am Arbeitsplatz oder in der Schule würden Muslime häufig benachteiligt und am Tragen religiöser Kleidung, wie beispielsweise Kopftüchern gehindert“, hieß es in dem am 24. April in Brüssel veröffentlichten Report der Menschenrechtsorganisation. Ein solches Verbot könne zum Ausschluss von muslimischen Mädchen von der Ausbil­dung führen.

Der Amnesty-Bericht befasst sich mit der Situation in Belgien, Frankreich, den Niederlanden, Spanien und der Schweiz und dokumentiert Beispiele von Diskri­minierung aufgrund von Religion oder Glauben sowie den Einfluss auf das ­Leben von Muslimen. Demnach hätten Belgien, Frankreich und die ­Niederlande die Gesetze gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz noch immer nicht vollständig umgesetzt. „Anstatt, dass gegen ­solche Vorurteile gekämpft wird, schwimmen politische Parteien und öffentliche Vertreter zu oft mit dem Strom, um ­diese Stimmungen auf der Suche nach Wähler­stimmen auszunutzen“, sagte Marco Perolini, der bei Amnesty für Diskriminie­rung zuständig ist.

Namentlich das Tragen von religiösen und kulturellen Symbolen beziehungsweise Bekleidungen sei Teil der Meinungs- und Glaubensfreiheiten. „Und die Rechte stehen allen Glaubensüberzeugungen gleichermaßen zu“, so Perolini.

Neben der Diskriminierung von Indi­viduen beziehungsweise Gruppen steht der Bau von Orten der Anbetung im Blickpunkt des Amnesty-Berichts. „Das Recht zum Bau von Gebetsstätten ist ein Kernelement der Religions- und Glaubensfreiheit, die in einigen europäischen Staaten eingeschränkt wird – trotz der staatlichen Verpflichtung, sie zu schützen, zu respektieren und ihre Erfüllung zu ermöglichen.“

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