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„Die Reise ihres Lebens“: über die Bedeutung der Mädchenerziehung

qur'an

Es gibt eine Aussage von Saijiduna ‚Ali (dem vierten Khalif des Islams), wonach die ersten sieben Lebensjahre eines Kindes dem Spiel gewidmet sein sollten. In den nächsten sieben sollten sie unterrichtet werden, und die weiteren sieben Lebensjahre sollten aus guter Gesellschaft bestehen. Von Fatima Dennis

(iz).Am Anfang steht das grundsätzliche Nachdenken darüber, wie es um junge Frauen bestellt ist. Es ist klar, dass wir in einer Zeit leben, die durch eine Entweiblichung von Frauen geprägt wird. Uns wird gesagt, dass es keinen Unterschied zwischen Mann und Frau gebe. Wir sollen uns emotional auf die gleiche Art und Weise verhalten und soziale Probleme gleich lösen. Als Folge fällt es Frauen immer schwieriger, einen passenden Ort in der Welt zu finden. Lebten wir innerhalb der Fitra (arab. natürliche Lebensweise des Menschen), dann bestünde hier kein Bedarf eines gesonderten Nachdenkens. Ein Mädchen würde sich von  der Kindheit über das Heranwachsen bis zur Fraulichkeit bewegen, ohne dass es sich darüber bewusst werden müsste.

Aisha Bewley (eine bekannte englische Gelehrte) sagte: „Es ist beinahe unmöglich für uns, nicht auch in einem gewissen Maße betroffen zu sein. Diese Entwicklung durchdringt uns und beeinflusst entsprechend unsere Wahrnehmungen. Mir sind Frauen begegnet, die dieses Erziehungssystem nicht durchliefen, sondern das traditionell islamische. Sie verhalten sich in der Welt auf eine andere Art und Weise. Das gesamte Zugehen auf eine Frage ist eine andere, da die Welt anders erfahren wird.“

Eines der Schlüsselelemente in der Entwicklung junger Mädchen zu Frauen besteht aus der Gesellschaft mit Frauen der Fitra – wo immer sich diese finden lassen. Es braucht eine Reise der Entdeckung oder – im Falle erwachsener Frauen – der Wieder-Entdeckung ihrer Weiblichkeit. Ebenso wichtig ist dabei das Finden der unsichtbaren Realität. Als ich junge Frauen befragte, was Weiblichkeit für sie bedeutet, lauteten die am häufigsten genannten Schlüsselwörter: Zusammensein mit anderen Frauen, Kraft, Schönheit, Kreativität, Sehnsucht, guter Charakter, Eleganz, Haltung, Gerechtigkeit und Intuition. Wir müssen auf diese Dinge blicken, um sie in unser Verständnis von Erziehung einfließen zu lassen. Insgesamt werden sie durch die Futuwwa verkörpert. Als ich wissen wollte, was das moderne Konstrukt aus Frauen mache, sagten sie, dass es sie hart gegenüber sich selbst und anderen mache. Sie hatten das Gefühl, mit Männern konkurrieren zu müssen und nicht in der Lage zu sein, Seite an Seite individuelle Rollen einnehmen zu können.

Es ist für Mädchen wichtig, zu erkennen, dass dies die Reise ihres Lebens ist. Sie besteht nicht darin, ein anderer zu sein. Aber auch der Blick nach Innen ist problematisch geworden, weil sich heute alles um das Äußere dreht. Dies führt sogar zur Verschlechterung unserer Gesundheit, da wir uns nicht mehr im Einklang mit unseren Körpern befinden und daher nicht mehr erkennen können, wenn etwas schief läuft. Junge Frauen müssen auch ihre Intuition neu entdecken. Das Wort leitet sich ursprünglich vom lateinischen „Intueri“ ab, welches grob übersetzt so viel wie „nach Innen blicken“ bedeutet. Junge Frauen müssen sich Zeit für Kontemplation schaffen, und sie sollten auch begreifen, dass sie über eine soziale Realität verfügen. Ohne Frauen kann eine gesunde Gesellschaft nicht funktionieren. Wie sonst könnte man wissen, welche Familie bedürftig ist, wem Zakat gegeben werden muss und wer Sadaqa braucht?

Eine muslimische Mädchenerziehung muss sich um die Grundlagen des Glaubens an das Unsichtbare bemühen, wie sie in den ersten Versen der Sura Al-Baqara dargelegt wurden: „Alif-Lam-Mim. Dieses Buch, an dem es keinen Zweifel gibt, ist eine Rechtleitung für die Gottesfürchtigen, die an das Verborgene glauben, das Gebet verrichten und von dem, womit Wir sie versorgt haben, ausgeben.“ Sie enthalten alles, was bei jeder Stufe der weiblichen Entwicklung in das Erwachsenenalter notwendig ist.

In ihrem Buch „Islam, the empowering of women“ bestimmte Aisha Bewley 1998 eine Wegmarke: „Das erste grundlegende Recht jeder Frau und jedes Mannes ist es, ein freies menschliches Wesen zu sein; in der Lage zu sein, die Rolle zu erfüllen, für die sie oder er erschaffen wurde. Es handelt sich dabei um die Anbetung des Schöpfers auf jene Art und Weise, die uns von Seinem Gesandten, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben, gezeigt wurde. (…) Noch Besorgnis erregender ist es, dass diese entscheidende Frage zu Gunsten einer Fixierung auf kleinliche Einzelheiten wie die Kleidung von Frauen oder die Rollen im Haushalt ignoriert wird. (…)

Eine jegliche Handlung im sozialen Zusammenhang setzt eine gemeinsame Wahrnehmung von Vorstellungen voraus, die bei der Umsetzung dieser Handlung beteiligt sind. Als menschliche Wesen können wir so lange nicht agieren, bevor wir nicht wissen, was wir tun und warum wir handeln – und sei es auch nur unbewusst. Standpunkte müssen neu bewertet werden. Die wirkliche, vitale und transformierende Tradition des Islam als eine lebendige Blaupause für das Leben, die zu jeder Zeit relevant ist, ging beinahe vollkommen verloren. (…) Ibn ‚Ata’illah sagte: ‚Nichts treibt einen an wie Illusion. Du bist frei, wenn du sie missachtest. Du bist ihr Sklave, wenn du nach ihr strebst.’

Es ist an der Zeit, die Quellen neu zu lesen und einen frischen Zugang dafür zu finden, wie muslimische Frauen in der Vergangenheit handelten, sodass wir den einschränkenden Perspektiven entkommen können, die heute zur Norm wurden.“

Von Seiten muslimischer Pädagogen wurden bei verschiedenen Anlässen praktische Vorschläge zur Mädchenerziehung gemacht. In einer Lehrsituation, in der die Mädchen auch im schulischen Rahmen untergebracht sind, ist es wichtig, dass die Schülerinnen einen gemischten Alters- und Kulturhintergrund haben, damit sie immer die nächste Stufe ihrer Entwicklung vor Augen haben können. Allah sagt in der Sure Ar-Rum, Vers 21: „Und zu Seinen Zeichen gehört die Erschaffung der Himmel und der Erde und (auch) die Verschiedenheit eurer Sprachen und Farben. Darin sind wahrlich Zeichen für die Wissenden.“

Zu Tagesbeginn sollten sich die Mädchen gemeinsam an Allah erinnern und Probleme besprechen, die sie beschäftigen. Sie brauchen das Gefühl, liebevoll unterrichtet zu werden. Auch dann, wenn sie zurecht gewiesen werden müssen, damit diese Erfahrung nicht schädlich ist.

Junge muslimische Frauen müssen einen Sinn von Verantwortung für und Rechenschaft gegen sich selbst entwickeln. Aber auch Liebe und Mitgefühl für den Anderen.

Die Mädchen brauchen Freude an sich und an der Gesellschaft Anderer, mit denen sie einen sinnvollen Austausch benötigen. Außerdem sollten sie der lokalen Gemeinschaft helfend zur Seite stehen. Hilfreich wäre es des Weiteren, dass unterschiedliche Frauen die Bildungseinrichtungen besuchen und Wissen an diese jungen Musliminnen weitergeben.

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Muslime während des 2. Weltkriegs: Während der Nazizeit halfen auch Muslime vielen Verfolgten

(IZ/Missing Pages). Vor einiger Zeit äußerte sich der bekannte US-amerikanische Rabbiner Shmuley Boteach gegenüber Al Jazeera über das heutige Missverständnis, wonach Muslime und Juden Gegner seien. „Die jüdische Gemeinschaft steht in der Schuld der muslimischen Gemeinschaft. Als die Juden aus Spanien und aus Portugal vertrieben wurden, waren es die Muslime, die uns aufnahmen. (…) Es gab ­keinen Holocaust in den muslimischen Ländern“, beschrieb Rabbi Boteach eine viel älte­re Tradition als die, die heute im Nahen Osten die Norm zu sein scheint. Autoren wie Gil Andjar, mehrere jüdische Historiker oder Rabbi Shmuley Boteach erinnerten zu Recht an eine historische Wirklichkeit, die heute ver­gessen worden zu sein scheint.

Die Tragödie(n) des 20. Jahrhunderts änderte(n) nichts daran. Mit dem Gründungsakt der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem 1953 wurden Regeln bestimmt, dessen Kriterien Personen, die Verfolgten halfen, ­erfül­len müssen, um als „Gerechte unter den Völkern“ bezeichnet zu werden. Dies beinhaltet, dass sie ihr Leben riskierten, um Betroffene zu schützen. Dazu zählen Muslime aus Alba­nien, Kosovo, Bosnien und ein türkischer Diplomat. Über diese Gruppe heißt es in einem Dokument von Yad Vashem: „Angesichts der Rolle, die der christliche Antisemitismus für die Haltung gegenüber Juden während des Holocausts spielte, könnte eine Untersuchung der Taten der muslimischen Retter (…) eine neue Dimension hinzufügen.“

Gavra Mandil, ein israelischer Fotograf, der 1948 mit seiner Familie aus Jugoslawien einwanderte, schrieb in seinem Antrag an die Ge­denkstätte: „Die Albaner sind einfache Leute, aber sehr freundlich, warmherzig und menschlich. (…) sie messen dem ­menschlichen Leben den höchsten Wert bei (…). In diesen dunklen Tagen, als das jüdische Leben in Europa nichts galt, beschützten Albaner die Juden mit Liebe, Engagement und unter großen Opfern.“

Der US-Autor Rob Satloff veröffentlichte ein Buch über muslimische Reaktionen auf anti-jüdische Diskriminierung in Nordafrika. In „Among the Righteous“ spricht er über die zahlenmäßig minoritäre, aber einflussreiche Gruppe von Arabern in Nordafrika, die jüdi­sche Landsleute rettete. „Bei meinen Recherchen stieß ich auf Berichte über Araber, die Juden in ihren Häusern willkommenhießen, deren Eigentum schützten (…), mit Juden ihre mageren Rationen teilten und Führer der jüdischen Gemeinschaft vor Razzien der SS warnten. Der Sultan von Marokko und der Bey von Tunis gaben ihren jüdischen Untertanen moralische Unterstützung und – zu gewissen Zeiten – praktische Hilfe. (…) Ich fand auch erstaunliche Berichte über Rettungen. Inmitten der Schlacht im Zaghoun-Tal [zwischen dt. und alliierten Truppen, westl. von Tunis] (…) klopften internierte Juden aus einem Arbeitslager der Achsenmächte an die Tür eines Bauern namens Si Ali ­Sakkat. Dieser versteckte sie mutig bis zur Befreiung durch die Alliierten.“

Im Gegensatz zu Nordafrika – nur ein Neben­schauplatz des Weltkriegs – standen westeuropäische Staaten wie Frankreich, die ­während des Krieges ganz oder teilweise besetzt waren, wesentlich stärker im Fokus des Vernichtungswillens der Nazis. In einigen dieser Länder fand Hitler-Deutschland willige Helfer unter den lokalen Eliten. In Frankreich war dies das Vichy-Regime, das die Kontrolle über den südlichen Teil des Landes sowie über Kolonien in Nordafrika oder in der Levante (Syrien und Libanon) beibehielt. Im Gegensatz zu Kollaborateuren wie dem Ex-General Petain war die Große Moschee von Paris, die 1927 zur Erinnerung der muslimischen Soldaten gebaut wurde, die für Frankreich im 1. Weltkrieg kämpften und starben, auch ein Ort der Zuflucht für unterschiedliche Verfolgte. Ihr damaliger Direktor, Si Kaddour Benghabrit, nutzte die Moschee als Versteck, und stattete jede Person mit einer falschen Bescheinigung für eine muslimische Identität aus. Albert Assouline, ein nordafrikanischer Jude, der aus einem deutschen Arbeitslager fliehen konnte, schrieb über seine Erfahrung in der Moschee: „Nicht weniger als 1.732 Resistance-Kämpfer fanden Unterschlupf in ihren unterirdischen Räumlichkeiten. Darunter waren muslimische Flüchtlinge, aber auch Christen und Juden. Die letztere Gruppe war bei weitem die größte.“ Die Berichte unterscheiden sich in der Zahl der Geretteten, und doch bleibt die Moschee ein herausragendes Beispiel der menschlichen Solidarität.

Vergessen werden dürfen auch nicht die republikanischen Nachfolger des osmanischen Kernlandes. Während der Nazizeit fanden nicht nur jüdische Emigranten wie Ernst Reuter, der spätere Regierende Bürgermeister Westberlins, hier Sicherheit. Türkische Konsuln in Griechenland organisierten Boote, um Juden in der Türkei in Sicherheit zu bringen. Grenzwächter erlaubten Flüchtlingen den Grenzübertritt, auch wenn sie keine gültigen Papiere hatte. Namentlich erwähnenswert ist beispielsweise Selahettin Ülkümen (1989 als „Gerechter unter den Völkern“ ausgezeichnet). Der Konsul auf der Insel ­Rhodos intervenierte 1943, nachdem die Wehrmacht dort die Kontrolle übernahm. Gefahr für sich und seine Familie in Kauf nehmend (seine Frau starb später an den Folgen eines Bombenanschlags), hinderte Ülkümen die deutschen Besatzer daran, Juden auf der Insel, die die türkische Staatsbürgerschaft besaßen, zu deportieren. Der Konsul knüpfte an die jahrhundertealte Tradition der Osmanen an, den verfolgten Juden Europas Schutz zu gewähren.

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Das Gebet spielt eine zentrale Rolle im Leben der Muslime

(iz). Allah sagt in Seinem Majestä­tischen Buch: „Etabliert das Gebet am Ende des Tages und im ersten Teil der Nacht. Gute Handlungen löschen schlechte Handlungen aus. Dies ist eine Erinnerung […]

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Körper im Fastenmonat: Hochsaison für Selbstdisziplin und Entgiftung

Gesundheit ist einer der wichtigsten Elemente des Glücks. Was wir zu uns nehmen, hat einen direkten Einfluss darauf. Im Islam werden die Muslime dazu ermutigt, bewusst mit ihrer Physis umzugehen. […]

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Am Grab des Propheten

(iz). Das große Ereignis der Hadsch, die lebensbestimmende und -vervollkommnende Reise für Muslime in aller Welt, hat begonnen. Während Sie dieses lesen, sind Millionen Muslime in Mekka oder auf dem […]

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„Hart aber Fair" zu Islam: Enissa Amani und die Reaktionen auf sie zeigen, was falsch läuft

(iz). Bei „Hart aber fair“ ging es diesmal wieder worum? Natürlich um das Eine. Unter dem Titel „Islam ausgrenzen, Muslime integrieren – Kann das funktionieren?“ Eine Mehrheit der Gäste fand, […]

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Koalitionsvertrag: GroKo-Positionen zu „Islam" sind erschreckend

(iz). Die Große Koalition steht. Wieder. Der 170-seitige Koalitionsvertrag gelangte über Medien an die Öffentlichkeit und wird aus verschiedenen Blickwinkeln diskutiert. Nur wenigen scheint dabei aufzufallen, dass die Absätze bezüglich […]

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Kann man „human“ schlachten?

(iz). Wenn muslimische oder jüdische Verbraucher in den USA, Südafrika, England oder den Niederlanden Fleisch kaufen wollen, ist es Normalität, dass entweder gut sortierte Supermärkte oder spezialisierte Läden ihre Nachfrage problemlos befriedigen können. Und es ist durchaus kein exotisches Phänomen, wenn die südafrikanische Niederlassung einer deutschen Kette „Halal-Fleisch“ im Angebot hat, während sich der Mutterkonzern daheim aus Angst vor Protesten hütet, ­ähnliche Produkte anzubieten. Nicht nur mangelnde Angebote, auch die restriktiven deutschen Gesetze – in der EU in der Minderheit – sowie die chaotischen Verhältnisse auf den Lizenzierungsmarkt haben den Markt und die Regeln bisher einen Fleckenteppich bleiben lassen.
Über das Thema das Schlachtens, der entsprechenden religiösen Regeln bei Islam und Judentum sowie die Zustände bei der deutschen Lizenzierung von Halal-Lebensmitteln sprachen wir mit dem Islamischen Theologen Bilal Erkin. Bilal Erkin ist Doktorand und Mitarbeiter am Institut für Islami­sche Theologie an der Universität Osnabrück. Im Juli diesen Jahres sprach er in Sarajevo zum Thema „Schächten im Namen Gottes – Sonderrecht für Muslime?“.
Islamische Zeitung: Lieber Bilal Erkin, auch wenn es oft Teil erhitzter Debatten ist, was muss man sich unter dem „betäubungslosen Schlachten“vorstellen? Was sind dessen religiöse Grundlagen?
Bilal Erkin: Der Begriff „Schächten“ stammt aus dem jüdischen Wort „schechita“ und meint die rituelle Schlachtung von Tieren im Judentum nach defi­nierten Regeln. In der heutigen Zeit versteht man darunter ein wenig verallgemeinert die religiös-rituelle Schlachtung von warmblütigen Tieren, egal in ­welcher Religion. Der kleine Unterschied zur heutigen Schlachtmethode ist die, dass das Tier vor der Schlachtung nicht betäubt werden darf. Im Judentum ist ­diese Voraussetzung unanfechtbar.
Da weder Qur’an, noch Sunna zur Betäubungsfrage Stellung beziehen, ist es unter den muslimischen Gelehrten der heutigen Zeit umstritten, ob die Betäubung als zwingende islamrechtliche Voraussetzung gesehen werden muss oder nicht, damit das geschlachtete Tier als rechtmä­ßig, sprich „halal“ gelten kann. Beim Schächten liegt die Gemeinsamkeit beider Religionen (Judentum und Islam) darin, dass das rückstandslose Ausbluten des Tieres garantiert und die drei großen Kanäle des Tieres (Luftröhre, Speiseröhre und Arterien am Hals) mit einem scharfen Gegenstand durchtrennt werden müssen. Andernfalls gilt das Fleisch als nicht verzehrbar (treefe oder haram).
Islamische Zeitung: Bei Muslimen herrscht manchmal die Vorstellung, Fleisch müsse mit einem Halal-Siegel versehen sein. Stimmt das?
Bilal Erkin: Es ist äußerst zu ­begrüßen und erfreulich, wenn gläubige Muslime darauf achten, was sie gemäß ihrer Reli­gion verzehren dürfen oder nicht. Daher ist es nicht überraschend, dass viele Muslime in Lebensmittelläden oft auf die Verpackung schauen und in den Inhalten nach Zutaten suchen, die sie nicht verzehren dürfen. Viele Lebensmittelhersteller – auch nichtmuslimische – möchten ihren Kunden diese „Mühseligkeit“ ersparen und versehen ihre Produkte mit einem „halal“-Siegel, was aussagen soll, dass in ­jenem Produkt keine Zutat enthalten ist, die nach islamischem Glauben als unver­zehrbar gilt. Beim Fleischkauf und -verkauf stoßen Metzger und Kunde auf dieselbe Problematik. Daher finden sich „halal“-Siegel auch auf Fleischprodukten.
Wie auch vorhin erwähnt, spalten sich die Meinungen bei der Frage, ob das Fleisch halal ist oder nicht, wenn es betäubt geschlachtet wird. Anders ausgedrückt, kann ein Fleisch für Person A halal sein, obwohl es betäubt geschlachtet ist, wobei es für Person B genau aus diesem Grund als unverzehrbar gilt. Viel wichtiger ist deshalb die Frage, wer ­diese halal-Zertifikate ausstellt und wie die the­ologischen Positionen dieser Zertifizierungsstellen zu Schächtfragen aussehen. Es kommt also nicht auf ein halal-­Siegel an, sondern auf die Schlachtmethode und auf den Schlachter selbst.
Islamische Zeitung: Es gibt einige Regeln, die ein „humanes“ Schlachten ermöglichen sollen. Wie sehen diese aus? Was ist zu vermeiden?
Bilal Erkin: Zuerst sollte erwähnt werden, dass der Islam Tiere als Geschöpf Gottes sieht und auf ihre Rechte hinweist. Jeder Muslim ist verpflichtet, Tiere zu respektieren, ihre Rechte wahrzunehmen und sie gut zu behandeln. ­Somit ist die Qual oder das Foltern des Tieres strengstens untersagt. Daher fängt die humane Schlachtung schon bei der Tierhaltung an. Massentierhaltungen sind in diesem Sinne ebenso fragwürdig wie gentechnisch manipuliertes Futter, das zu Krankheiten führen kann. Das betäubungslose Schächten wird nun im Judentum seit über 2000 Jahren und im Islam seit über 1400 Jahren praktiziert. Diese Form wurde zu einer Zeit geboten, in der die Menschen ­Tiere auf verschiedenste inhumane Weise töte­ten, um sie zu verzehren.
Der Islam schreibt sehr streng vor, wie die Schlachtung vorzunehmen ist, damit das Tier dabei nicht leidet. So ist es von ­äußerster Bedeutung, dass das Messer haarscharf ist und keine Scharten aufweist. Weiter­hin sollte das Tier vor der Schlachtung besänftigt werden, indem es gefüttert und sanft behandelt wird. Ebenso ist das Isolieren des zu schlachtenden Tieres von den übrigen Tieren vorgeschrieben, damit sie weder das ausfließende Blut ­sehen noch die Schreie während des Schlachtvorgangs hören.
Islamische Zeitung: Unter Muslimen herrscht Uneinigkeit, ob und in welchem Maße Betäubungsmethoden, die in Deutschland möglich sind, beim Schlachten eingesetzt werden dürfen. Wie sieht die derzeitige Debatte aus und worin bestehen die wichtigsten Meinungsunterschiede?
Bilal Erkin: Die Diskussion darüber, ob das Schlachten ohne Betäubung generell human ist oder nicht, ist keine neue. Fast dieselben Gegenargumente der heutigen Tierschützer finden sich im 19. und 20. Jahrhundert, als die Juden in Deutschland dieses Verfahren ausübten. Nun herrscht in Deutschland allgemein die Auffassung – und das ist gesetzlich festgeschrieben –, dass das Tier auf „humane“ Art und Weise geschlach­tet werde, wenn es vorher betäubt wird.
Und das in jenem Deutschland, wo vor wenigen Jahren recht „inhumane“ Betäu­bungsmethoden angewandt wurden. Beispielsweise gab es die so genannte Bouterolle, eine Art Maske für das Großvieh, in der sich auf der Innenseite ein spitzer Hohlmeißel befand und dies mit einem Hammer vom Schlachter in das Gehirn des Tieres eingeführt wurde. Eine andere Methode war der Genickschlag, wo der Metzger mit einem harten Gegenstand auf das Genick des Tieres schlug, damit es bewusstlos wird.
Heute ist es laut Tierschutzgesetz nicht erlaubt, ­Tiere ohne vorherige Betäubung zu ­schlachten. Ausgenommen sind Religionsgemeinschaften, für die eine „zwingend notwendige religiöse Vorschrift“ zum betäubungslosen Schlachten besteht. Zuge­lassene Betäubungsmethoden sind das Bolzenschussgerät, bei dem ein munitionsgetriebener Bolzen mit Hochdruck in das Gehirn des Tieres eingeführt wird; die Elektrozange, mit der Strom (240 V) für zwei Sekunden durch das Gehirn des Tieres geleitet wird und die Wasserbadbetäubung bei Geflügel, wo die Tiere kopf­über durch ein Wasserbad gezogen werden, das an eine Stromquelle angeschlossen ist.
Unabhängig von den gegenteiligen Gutachten vieler Veterinäre und Mediziner, die versucht haben, das (un)betäubte Schlachten als „human“ oder „inhuman“ zu definieren und diese ­Aussage mit medizinischen Ergebnissen zu hinter­legen, sollte für uns Muslime eher bedeu­tender sein, was die Rechtsgelehrten zum Thema „Betäubung“ sagen. Gegner der Betäubung sehen das betäubungslose Schlachten als „wesentlichen Bestandteil der Religionsausübung“ und als „zwingend vorgeschrieben“ an. Dieser ­Position schlossen sich in der Vergangenheit Dr. Nadeem Elyas im Namen des Zentralrats der Muslime (ZMD), der Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) und der europäische Fatwa-Rat (EFC) an. Aus islamwissenschaftlicher Sicht bestätigte Manfred Götz in einem Gutach­ten (1989), dass das Schlachten ohne Betäubung im islamischen Recht als absolut notwendig angesehen wird.
Muslimische Befürworter der Betäubung stützen sich meist alleinig auf ein Rechtsgutachten des ägyptischen Fatwa-Rates, der in einer Versammlung entschieden hat, dass moderne Betäubungs­methoden, bei denen das Tier nicht stirbt, religionsrechtlich erlaubt seien. Das Problem ist, dass viele Muslime nicht einmal von der Existenz solcher Rechtsgutachten wissen, aber auch die Schlachtmethoden in Deutschland nicht kennen. Ein „halal“-Siegel reicht ihnen meistens aus.
Islamische Zeitung: Es gibt eine ganze Reihe unterschiedlicher „Richtlinien“, welches Fleisch als „halal“ deklariert wird. Was ist die Ursache für diese Unübersichtlichkeit?
Bilal Erkin: Wie vorhin auch erwähnt, gehen die Meinungsunterschiede zurück auf die Tatsache, dass weder der Qur’an noch die Sunna Informationen zu Betäubungsmethoden enthalten. Damit liegt die Entscheidung bei den Rechtsgelehrten, das heißt dem Gelehrtenkonsens (Idschma’). Da in diesem Punkt die Meinungen und Urteile der einzelnen Gelehrtenräte auseinandergehen, gibt es keine einheitliche Formel für die Problematik. Da das betäubte Schlachten in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist und das Beantragen einer Ausnahme­regelung mit sehr hohen Hürden verbunden ist, möchten viele Fleischereien diesen steinigen Weg nicht gehen und legen keinen großen Wert auf die Schlachtmethode. Eine für mich nicht nachvollziehbare, unverantwortliche und schockierende Tatsache. Dadurch wird es den Muslimen fast unmöglich gemacht, an Fleisch zu kommen, bei der das Tier unbetäubt geschächtet wurde.
Islamische Zeitung: Besteht die Uneinigkeit um die Schlacht­methoden auch darin, dass die Organisation der Lizenzierung bisher in Deutschland eher unglücklich verlief?
Bilal Erkin: In der Tat ist die Angele­genheit mit den Zertifizierungsstellen in Deutschland ein Skandal für sich. In Deutschland kann jeder ohne Probleme, eine halal-Zertifizierungsstelle gründen und betreiben. Auch wenn er nicht mal theologische Kompetenzen hat. So ist es nicht verwunderlich, wenn ein Maschi­nenbauer, der ein Ingenieurbüro betreibt, unter derselben Firma auch halal-Zertifizierungen ausstellt – gegen Geld. Inzwischen ist ein großer Absatzmarkt dadurch entstanden, wo auch nichtmuslimische Lebensmittelhersteller gerne auf solche Zertifizierer zurückgreifen, um ihre Produkte besser zu vermarkten und von der Konkurrenz abzuheben. Einer der Zertifizierer fordert sogar 2.700-3.600 Euro für die halal-Zertifizierung eines einzelnen Produkts für die Dauer von einem Jahr. Mehr als 20 Zertifizierungsstellen existieren in Deutschland. Bei den meisten sind die Kriterien für eine halal-Deklara­tion auf ihren Internetseiten nicht angegeben und somit intransparent.
Es gibt fast keinen Zertifizierer, der angibt, dass er die Betäubung ablehnt. Allerdings muss man dazu sagen, dass es in Deutschland keine höhere Instanz oder Einrichtung gibt, die diese Zertifizierer überwachen, verifizieren und qualitätssichern, sodass kein Zertifizierer selbstständig handelt und dabei willkürlich ist. Es wäre wünschenswert und ein möglicher Lösungsansatz, wenn muslimi­sche Verbandsbündnisse wie der Koordi­nationsrat der Muslime, sich auf einen Kriterienkatalog für halal-­Deklarierungen einigen und eine ­unabhängige Organisation gründen, mit der zentral die Zertifizierer beobachtet und gegebe­nenfalls auch abgemahnt werden können.
Islamische Zeitung: Sehen Sie die zukünftige Option, dass die rechtliche Lage – vielleicht im europäischen Kontext – sich auch für die Muslime wird verbessern können? Welche Rolle hätte das vom Schlachter Rüstem Altinküpe angefangene Verfahren?
Bilal Erkin: Die europäische Rechtslage ist in dieser Frage viel liberaler. In Nachbarländern wie Belgien schächten Muslime seit Jahren ohne Probleme. Das zeigt, dass die Frage nach der „humanen“ Schlachtmethode unterschiedlich bewertet wird. In Deutschland ist das Schächten im Rahmen einer Ausnahmeregelung generell erlaubt, so lange man die Voraussetzungen der einzelnen ­Landesbehörden einhält. Die Unerfahrenheit der ­Metzger, das hohe Risiko, keine Genehmigung zu bekommen und auf den Kosten sitzen zu bleiben, schreckt die muslimischen Fleischereien ab. Viele lassen sich ihr Fleisch daher aus Nachbarländern impor­tieren.
Auch mit sehr viel Mühe und der Erfüllung aller Voraussetzungen kommt es vor, dass eine Genehmigung vom Amtsgericht oder Landgericht nicht erteilt werden kann. Oft argumentieren die Gerichte mit völlig kreativen Gesetzen, die nicht unmittelbar mit der Schlachtmethode zu tun haben. Herr Altinküpe erlebt es seit vielen Jahren selbst. Obwohl er sich bis zum Bundesverfassungsgericht durchgeschlagen hat und durch diesen Prozess alle vorherigen Entscheidungen aufgehoben und ihm die Ausnahmeregelung gewährt wurde, passiert es, dass zuständige Behörden und Gerichte der ersten Instanz Herrn Altin­küpe dennoch keine Genehmigung erteilen. Heute hat er zwar eine Ausnahmegenehmigung, doch die Garantie für eine Fortdauer im nächsten Jahr hat er nicht.
Die rechtliche Lage in Deutschland kann insofern verbessert werden, wenn sich muslimische Organisationen zu Wort melden und ihre Positionen zu diesem Thema offen und transparent darlegen. Ich schlage daher die Gründung einer „zentralen muslimischen Beratungsstelle für Schächtangelegenheiten“ vor. Dieser kann beispielsweise ein Konzept für muslimische Metzger erstellen, die eine Fleischerei betreiben wollen, die technisch und hygienisch mit den Vorga­ben der Behörden übereinstimmen. Durch persönliche Beratung kann der erfolgreiche Antrag für eine Ausnahmeregelung unterstützt und im Problemfall geholfen werden.
Islamische Zeitung: Lieber Bilal Erkin, vielen Dank für das Interview. (erstmals 2013 erschienen)

Hidschama: Das Schröpfen nach der Sunna des Propheten

(iz). Beim Schauen der Olympischen Spiele 2016 in Rio fragt sich manch ein Zuschauer, was es mit den rötlichen Abdrücken auf den Körpern einiger Athleten auf sich hat. Besonders deutlich […]

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