
Karlsruhe (dpa). Im Rechtsstreit um das Kopftuchverbot an Schulen in Nordrhein-Westfalen ist das Bundesverfassungsgericht den Bedenken wegen einer möglichen Befangenheit seines Vizepräsidenten Ferdinand Kirchhof gefolgt. Er werde an den Entscheidungen nicht mitwirken, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Der Beschluss lässt die Frage offen, ob der Richter tatsächlich parteilich oder befangen ist.
Die Zweifel an der Unvoreingenommenheit seien aber begründet, da Kirchhof „eine Art Urheberschaft für das zu beurteilende Rechtskonzept” zukomme. Zwei Musliminnen, eine Lehrerin und eine Sozialpädagogin, wehren sich mit Verfassungsbeschwerden gegen das Verbot, im Schuldienst ein Kopftuch oder ersatzweise eine Wollmütze zu tragen.