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Was tun mit den beschlagnahmten Büchern?

Foto: Metropolico.org | Lizenz: CC BY-SA 2.0

Köln/Berlin (KNA). Ein Bericht des WDR vom Anfang des Jahres zum Umgang mit den bei einer Razzia gegen Salafisten beschlagnahmten Ausgaben einer Koranübersetzung hat für Irritation gesorgt. Der Sender hatte am Freitag berichtet, dass das Bundesinnenministerium plane, die Bände aus Respekt vor religiösen Überzeugungen der Muslime nicht zu vernichten, sondern zu vergraben. Eine Sprecherin des Ministeriums sagte dazu auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), es gebe zu diesem Thema bisher keine konkreten Überlegungen: „Diese Idee kommt nicht aus unserem Haus.“
Es geht um 20.000 Exemplare, die für die Verteilaktion „Lies!“ bestimmt waren, mit denen der mittlerweile verbotene Verein „Die Wahre Religion“ in Fußgängerzonen für seine fundamentalistische Auslegung des Islam geworben hatte. Mitte November hatte Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) ein Vereinigungsverbot gegen die von dem Prediger Ibrahim Abou-Nagie geführte Gruppierung erwirkt. Zeitgleich wurden bundesweit rund 190 Wohnungen, Büros, Gebetsräumlichkeiten und eine Lagerhalle in Pulheim bei Köln durchsucht. Dort beschlagnahmten die Behörden auch die Übersetzungen des Korans.
„Die Wahre Religion“ reichte Mitte Dezember beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Klage gegen das Vereinigungsverbot ein. Damit hat das Verbot noch keine Bestandskraft. Die Koran-Ausgaben befinden sich deswegen laut Bundesinnenministerium weiterhin in der Lagerhalle in Pulheim. Dort sollen sie bis zum Ende des Verfahrens bleiben, das ein Jahr oder länger dauern kann, wie die Sprecherin der KNA erklärte. Grundsätzlich gebe es Überlegungen, zusammen mit muslimischen Verbänden über den weiteren Umgang mit den Ausgaben zu beraten. Aber bislang hätten solche Gespräche noch nicht stattgefunden.

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