Ansaar scheitert mit Klage gegen Verfassungsschutzbericht

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Düsseldorf (dpa/iz). Die muslimische Hilfsorganisation Ansaar International wird weiterhin im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzbericht erwähnt werden. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Mittwoch entschieden und eine Klage des Vereins abgewiesen. In mehreren Jahresberichten der Verfassungsschützer taucht Ansaar im Bereich des extremistischen Salafismus auf.
Laut Gericht habe es hinreichende Anhaltspunkte gegeben, dass sich der Verein mit der salafistischen Ideologie identifiziere und selbst verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolge (Az.: 20 K 13111/17).
Der Verein leistet nach eigener Darstellung in 43 Staaten humanitäre Hilfe. Für seine Spendenkampagnen soll er allerdings ausschließlich damalige salafistische Prediger wie Pierre Vogel und Sven Lau eingeladen haben, so das Verwaltungsgericht.
Der Vereinsvorsitzende Joel Kayser hatte vergeblich argumentiert, bei den meisten der kritisierten Veranstaltungen sei Ansaar nur Gast gewesen und habe keinen Einfluss auf die Auswahl der anderen Gäste gehabt.