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(Inssan/iz). Das Bundesarbeitsgericht bestätigte am 27.08.2020 die Verurteilung des Landes Berlin zu einer Entschädigungszahlung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Seit kurzem liegt die schriftliche Begründung vor: Die Einstellungspraxis der Bildungsverwaltung widerspricht […]
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