Berlin: Streit um „neutrales“ Gesetz

(Inssan/iz). Das Bundesarbeitsgericht bestätigte am 27.08.2020 die Verurteilung des Landes Berlin zu einer Entschädigungszahlung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Seit kurzem liegt die schriftliche Begründung vor: Die Einstellungspraxis der Bildungsverwaltung widerspricht der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2015, nach der das Kopftuch im Unterricht nicht pauschal abgelehnt werden darf. Die Haltung der zuständigen Senatorin, Sandra Scheeres (SPD) […]

3.03.2021 Ali Kocaman 3 Min. Lesezeit

Foto: Freepik.com

(Inssan/iz). Das Bundesarbeitsgericht bestätigte am 27.08.2020 die Verurteilung des Landes Berlin zu einer Entschädigungszahlung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Seit kurzem liegt die schriftliche Begründung vor: Die Einstellungspraxis der Bildungsverwaltung widerspricht der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2015, nach der das Kopftuch im Unterricht nicht pauschal abgelehnt werden darf.

Die Haltung der zuständigen Senatorin, Sandra Scheeres (SPD) zeigt, wie gespalten die Berliner Regierungskoalition ist. Die Frage, ob die Beibehaltung des umstrittenen Neutralitätsgesetzes geboten sei, verläuft zwischen den Koalitionspartnern beziehungsweise in den drei ­Parteien selbst. Scheeres (SPD) will gegen das jüngste Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Kopftuchverbot offenbar Verfassungsbeschwerde einlegen. So vertritt Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) die Auffassung, es sei in der gegenwärtigen Form „nicht zu halten“, und plädiert für eine Reform. In der Linkspartei sind die Auffassungen dazu kontrovers. Laut Berichten soll die Senatorin den Plan am 9. Februar dem Senat vorgestellt haben.

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