Wenn Religion zum Verdacht wird
Wann wird Religion zum Verdacht? Abu Bakr Rieger zeigt, wie der Begriff „Islamismus“ in Politik und Medien oft pauschal auf sichtbare Muslime übertragen wird. Er fordert, Gewalt klar zu benennen und dabei genau zu unterscheiden.
Foto: okanozdemir/Shutterstock
(iz). Es gibt Wörter, die einen Sachverhalt beschreiben wollen, aber zugleich das gesellschaftliche Klima verändern. „Islamismus“ ist ein solches Wort. Es fällt in Nachrichtensendungen, in Parlamentsreden, in Verfassungsschutzberichten, auf Podien und in Kommentarspalten. Und sobald es fällt, scheint die Lage klar: Gefahr, Radikalisierung, Parallelgesellschaft, Terror, Verfassungsfeindschaft.
Das Wort ordnet die Welt schnell. Vielleicht zu schnell. Die absolute Mehrheit der Muslime – das ist die gute Nachricht – lehnt die Verbindung von religiöser Praxis und moderner Ideologie ab. Die erste Frage ist nicht: Ist der Begriff richtig oder falsch? Sondern: Was tut er, wenn er gebraucht wird?
„Islamismus“ soll eine politische Ideologie bezeichnen, nicht den Islam als Religion und nicht Musliminnen und Muslime als Menschen. In einer wissenschaftlich brauchbaren Fassung meint der Begriff politische Projekte, die eine bestimmte Auslegung des Islam in eine verbindliche Ordnung für Staat und Gesellschaft übersetzen wollen – mit einem Anspruch, der religiöse Normen über demokratische Volkssouveränität, Pluralismus und gleiche Rechte stellen kann. Gewalt ist dabei nicht zwingend; der Dschihadismus wäre die gewaltorientierte und terroristische Zuspitzung dieses Spektrums.
Das ist zunächst eine notwendige Unterscheidung. Eine offene Gesellschaft muss Begriffe dafür haben, wenn Menschen religiöse Wahrheit in politische Herrschaft verwandeln wollen. Sie muss unterscheiden können zwischen Glauben und Zwang, zwischen Frömmigkeit und Ideologie, zwischen politischer Beteiligung und der Absicht, den politischen Raum selbst abzuschaffen.
Doch genau hier beginnt das Paradox. Ein Islam, der sich als lückenloses Programm für Staat, Gesellschaft, Recht, Moral und Alltag für alle versteht, ist gerade nicht mehr einfach Religion.
Er wird zur politischen Umformung von Religion und zur Machttechnik. Aus einer möglichen Quelle persönlicher Orientierung, spiritueller Erfahrung, theologischer Debatte und sozialer Verantwortung wird ein geschlossenes System. Was kritisiert werden muss, ist daher nicht der Islam, sondern seine ideologische Vereinnahmung.
Foto: Michael Wick, Shutterstock
Die Realität der Gewalt
Es wäre falsch, das Problem durch sprachliche Vorsicht zu verdrängen. Es gibt Terroristen, Mörder und Straftäter, die sich ausdrücklich auf den Islam beziehen, islamische Begriffe verwenden und ihre Gewalt religiös legitimieren. Ihre Selbstdeutung darf nicht einfach als bloßer Vorwand abgetan werden. Sie ist politisch wirksam, propagandistisch aufgeladen und für ihre Anhänger identitätsstiftend.
Wer diese Dimension leugnet, verwechselt die berechtigte Kritik an Pauschalisierung mit einer Weigerung, die Sache beim Namen zu nennen. Dschihadistische Organisationen und Gewaltakteure leiten aus einer bestimmten Lesart islamischer Quellen sowie aus ideologischen Konstruktionen von „Ungläubigen“, „Apostaten“ oder „Feinden des Islam“ eine Legitimation für Terror und Mord ab. Dschihadismus bezeichnet jene gewaltorientierte Unterform, die Gewalt als religiös-politisches Durchsetzungsmittel rechtfertigt. Er ist kein bloßes Missverständnis und keine mediale Erfindung.
Doch die Tatsache, dass Täter sich auf eine Religion berufen, entscheidet noch nicht über die Bedeutung dieser Religion. Jede religiöse Tradition kennt Deutungskonflikte; keine ist gegen politische Aneignung immun.
Der entscheidende Streit findet deshalb nicht nur zwischen dem Islam und seinen Kritikerinnen und Kritikern statt, sondern innerhalb islamischer Theologie, islamischer Glaubensgemeinschaften, Moscheegemeinden und muslimischen Öffentlichkeiten.
Seit Jahrzehnten entwickeln muslimische Gelehrte, Theologinnen, Intellektuelle und zivilgesellschaftliche Akteure Gegenpositionen: gegen die Sakralisierung politischer Gewalt, gegen den Anspruch auf eine religiös abgesicherte Totalordnung, gegen Antisemitismus, gegen die Entrechtung von Frauen und gegen die Verwechslung göttlicher Wahrheit mit menschlicher Herrschaft.
In der Atmosphäre freier Wissenschaft liegt eine der besonderen Möglichkeiten Europas. Nicht weil es den Islam besser erklären könnte als Muslime selbst, sondern weil der säkulare Verfassungsstaat – zumindest seinem Anspruch nach – einen Raum eröffnet, in dem religiöse Überzeugungen ohne staatlich erzwungene Orthodoxie, religiöse Staatsdoktrin und Gewaltmonopol von Glaubensgemeinschaften ausgelegt werden können.
Ironischerweise ist dies gerade dort nicht möglich, wo der politische Islam seinen Einfluss ausübt. Eine islamische Theologie, die unter Bedingungen von Religionsfreiheit, Wissenschaftsfreiheit, innerreligiösem Streit und demokratischer Öffentlichkeit arbeitet, muss sich nicht als Herrschaftsprogramm verstehen.
Sie kann religiös sein, indem sie ihre politische Instrumentalisierung begrenzt. Freiheit schafft die institutionelle Möglichkeit, dass islamische Argumentation nicht im Dienst einer Partei, eines Regimes, einer Miliz oder einer identitären Machtpolitik stehen muss. Diese Möglichkeit verdient politische Unterstützung – nicht als staatliche Bevormundung des Glaubens, sondern als Schutz pluraler religiöser Selbstverständigung.
Foto: Crazy Cloud, Adobe Stock
Das Etikett und seine Folgen
Die Sprache der öffentlichen Debatte folgt dieser Unterscheidung jedoch nicht immer. Im Alltag wird „Islamismus“ selten als sorgfältig abgegrenzte wissenschaftliche Kategorie verstanden.
Das Wort wirkt häufig wie eine dunkle Verlängerung des Wortes Islam selbst. Das Suffix erzeugt Nähe und Abstand zugleich: Islam – Islamismus. Religion – Bedrohung. Muslimisch – möglicherweise problematisch.
Die Behauptung, die Begriffe seien eindeutig voneinander getrennt, ist daher nur halb wahr. Sie können es sein: in einer Fußnote, in einer präzisen wissenschaftlichen Definition, in einem differenzierten Gespräch.
Im politischen Betrieb, in der schnellen Nachricht, in der Schlagzeile und im sozialen Netzwerk verschiebt sich ihre Bedeutung. Politische Akteure verwenden den Begriff mit unterschiedlichen Absichten; problematisch wird es dort, wo jede Differenzierung verweigert wird.
Kritik an religiös legitimierter Gewalt, antisemitischen Verschwörungsmythen, patriarchalen Zwangsordnungen oder der Abschaffung gleicher Rechte ist notwendig und darf ohne rhetorische Schonung geäußert werden. Die Demokratie verliert jedoch etwas, wenn sie das Benennen mit dem Verdächtigen verwechselt. Das Attribut „islamistisch“ ist meist keine gut belegte Tatsachenbehauptung, sondern eine Meinungsäußerung.
Die dadurch ausgelösten Assoziationsketten können erhebliche soziale Folgen haben. Sie entscheiden mit darüber, wer als Gesprächspartner gilt, wer als Bürgerin oder Bürger wahrgenommen wird und wer nur noch als Sicherheitsproblem oder als Repräsentant einer potenziellen Gefahr erscheint.
Bisweilen genügt atmosphärische Nähe: ein Foto, eine religiöse Formulierung, eine konservative Position, eine ungeliebte politische Haltung oder die Verbindung zu einer Organisation. Der Begriff beginnt dann nicht mehr zu analysieren, sondern Teilhabe zu beschränken. Das ist seine gesellschaftliche Macht.
Gerade deshalb gibt es keine allgemein anerkannte Definition von „Islamismus“. Der Begriff kann nicht gewaltförmige religiös-politische Bewegungen, Parteien, Wohlfahrtsnetzwerke, salafistische Milieus, autoritäre Gruppen und terroristische Organisationen umfassen.
Was diese Phänomene verbindet, was sie unterscheidet und ab welchem Punkt eine politisch-religiöse Überzeugung zur demokratiefeindlichen Ideologie wird, bleibt Gegenstand anhaltender Kontroversen.
Diese Unsicherheit verlangt Präzision. Wer genau ist gemeint? Was sagt eine Organisation tatsächlich? Welche politischen Ziele verfolgt sie? Welche Rechte bestreitet sie? Welche Mittel legitimiert sie? Welche Rolle spielt Gewalt? Wie verhält sie sich zu Jüdinnen und Juden, zu Frauen, zu religiösen Minderheiten, zu Dissens, Kunstfreiheit, sexueller Selbstbestimmung und demokratischen Wahlen?
Je genauer man diese Fragen stellt, desto weniger genügt ein Etikett. Das Urteil darf nicht am Beginn der Analyse stehen, sondern erst an ihrem Ende – wenn überhaupt. Zunächst müssen Aussagen, Programme, Predigten, Organisationsstrukturen, Bündnisse und Handlungen geprüft werden.
Foto: A. Bas, Twitter
Legalismus oder Dauerverdacht?
In den vergangenen Jahren hat sich die Aufmerksamkeit der Sicherheitsbehörden zunehmend auf das gerichtet, was häufig „legalistischer Islamismus“ genannt wird.
Gemeint sind Akteure, die nicht zu Gewalt aufrufen und im rechtlichen Rahmen handeln, denen aber eine langfristige Absicht zugeschrieben wird: die schrittweise Durchsetzung einer religiös begründeten Ordnung, die mit den Prinzipien pluralistischer Demokratie kollidiert.
Gewaltbereitschaft und Gewaltlegitimation bilden dabei eine entscheidende Grenze. Dschihadismus ist nicht einfach eine besonders intensive Form politischen Engagements, sondern eine Ideologie, die Gewalt als Mittel religiös-politischer Durchsetzung rechtfertigt.
Aus dieser Grenzziehung darf allerdings nicht folgen, legale muslimische politische Betätigung grundsätzlich als verdeckte Vorstufe des Extremismus zu lesen.
Wer sich für Gebetsräume, islamischen Religionsunterricht, Seelsorge, Antidiskriminierung, halal-konforme Infrastruktur, soziale Hilfen, die Sichtbarkeit religiöser Feiertage oder die Anerkennung muslimischer Wohlfahrtsarbeit einsetzt, verfolgt damit nicht notwendig ein ideologisches Projekt.
Auch religiös begründete politische Überzeugungen sind in einer pluralistischen Demokratie legitim, sofern sie gleiche Rechte, die Freiheit des Glaubens und Nichtglaubens sowie die demokratische Ordnung anerkennen. Außerhalb dieser Ordnung steht nicht, wer sich religiös begründet engagiert, sondern wer diese verfassungsrechtlich geschützten Rechte infrage stellt.
Die Frage lautet folglich nicht, ob Religion politisch oder im öffentlichen Raum sichtbar werden darf. Jede demokratische Gesellschaft schützt politische Meinungsäußerungen, die aus religiöser, säkularer, humanistischer, sozialistischer oder konservativer Überzeugung hervorgehen.
Der Ausdruck „legalistischer Islamismus“ bleibt dennoch in seiner Unbestimmtheit heikel. Er kann ein analytisch notwendiger Hinweis auf nicht gewaltförmige antipluralistische Strategien sein.
Er kann aber auch zum Verdachtswort werden, das legale Organisationsarbeit, religiöse Sichtbarkeit und politische Artikulation von Musliminnen und Muslimen pauschal als potenzielle Tarnung deutet.
Dann würde die Kategorie nicht mehr zwischen Demokratiefeindschaft und demokratischer Religionsfreiheit unterscheiden, sondern Religionsfreiheit selbst zum Indiz machen.
Eine Demokratie darf von allen Akteuren die Anerkennung der Verfassung, gleicher Rechte und der Freiheit des Andersseins verlangen. Aus der öffentlichen Artikulation von Glauben darf sie jedoch keinen Sonderverdacht ableiten.
Wer darf definieren?
Medien tragen in diesem Feld eine besondere Verantwortung. Ein Begriff wie „Islamismus“ kann eine komplexe Lage in einem Wort zusammenziehen. Aber genau darin liegt die Versuchung.
Eine Schlagzeile verlangt Klarheit; eine demokratische Öffentlichkeit verlangt Differenzierung. Die Aufgabe der Medien besteht nicht darin, den Begriff zu meiden, sondern darin, ihn nicht als fertige Erklärung zu behandeln. Wer „Islamismus“ schreibt oder sagt, sollte kenntlich machen, worauf sich die Zuschreibung konkret stützt.
Medien müssten deshalb nicht allein Sicherheitsbehörden und Politikerinnen zu Wort kommen lassen, sondern auch Islamwissenschaftler, Sozialwissenschaftlerinnen, Juristen, Präventionsforscherinnen, Religionsvertreter, liberale wie konservative muslimische Stimmen, Kritiker aus den jeweiligen Milieus sowie Menschen, die konkrete Diskriminierung erfahren.
Nicht als ritualisierte „beide Seiten“-Choreografie, sondern weil der Gegenstand selbst mehrstimmig ist. Deutungshoheit ist in einer Demokratie ohnehin verdächtig: Weder Sicherheitsbehörden noch Parteien, weder Redaktionen noch religiöse Verbände, weder Mehrheitsgesellschaft noch Wissenschaft besitzen sie allein.
Foto: Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland
Die Verantwortung muslimischer Organisationen
Diese Verantwortung betrifft auch muslimische Organisationen. Sie sind nicht bloß Objekte einer Debatte, die andere über sie führen. Sie sind gesellschaftliche Akteure – mit Mitgliedern, Institutionen, Bildungsarbeit, sozialen Netzwerken, religiöser Autorität und öffentlicher Wirkung. Daraus folgt eine doppelte Aufgabe.
Nach innen müssen sie – was zu selten geschieht – religiöse, politische und institutionelle Positionen kritisch prüfen. Der innerislamische Diskurs braucht Widerspruch, Bildung, Transparenz und klare Grenzen.
Eine Organisation gewinnt Vertrauen nicht dadurch, dass sie jede Kritik als Islamfeindlichkeit abweist. Sie gewinnt es dadurch, dass sie zwischen legitimer Kritik und antimuslimischer Ausgrenzung unterscheidet – und dort widerspricht, wo es nötig ist.
Nach außen müssen muslimische Organisationen darauf bestehen, nicht als bloße Sicherheitsvariable behandelt zu werden. Sie sollten nicht akzeptieren, dass ihre gesellschaftliche Zugehörigkeit fortwährend an eine Distanzierungsleistung gebunden wird, die von anderen religiösen Gruppen in dieser Form kaum verlangt wird. Es ist nicht die Aufgabe jeder Moscheegemeinde, nach jedem Anschlag ihre Loyalität zu beweisen. Legitim und notwendig ist hingegen, dass Organisationen offenlegen, wofür sie stehen.
Ein Begriff unter Vorbehalt
Eine offene Gesellschaft darf religiös begründete Gewalt nicht verharmlosen. Sie sollte Terroristen nicht zu missverstandenen Theologen erklären und antipluralistische Herrschaftsfantasien nicht als bloße kulturelle Differenz behandeln.
Sie muss erkennen, dass Menschen den Islam zur Legitimation von Gewalt, Unterordnung und politischer Macht benutzen – und dass dieses Problem real ist.
Ebenso entscheidend ist jedoch, dass aus dieser Realität kein Dauerverdacht gegen den öffentlichen Islam entsteht. Sonst hätte die Gewaltideologie bereits gewonnen: Muslimische Bürgerinnen und Bürger erschienen nicht mehr als Teil der politischen Normalität, sondern als Gruppe, deren Sichtbarkeit entschärft, deren Organisationen verdächtigt und deren Beteiligung erlaubt werden muss.
Das Gegenmodell ist kein entpolitisierter Islam. Muslime dürfen öffentlich sprechen, streiten, sich organisieren und politisch handeln – gebunden an dieselben Maßstäbe wie alle anderen: Gewaltfreiheit, Gleichheit vor dem Recht, Freiheit des Glaubens und Nichtglaubens, Schutz von Minderheiten und Anerkennung der demokratischen Ordnung.
Ein Begriff wie „Islamismus“ ist dort notwendig, wo er reale ideologische Herrschaftsansprüche sichtbar macht.
Er wird gefährlich, wo er nicht länger eine Ideologie beschreibt, sondern die Zugehörigkeit einer Religion und ihrer Gläubigen zur demokratischen Öffentlichkeit infrage stellt. Wo ein Wort Menschen aus dem Gespräch drängt, ist es nie nur ein Wort.
