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Abdul El-Sayed oder wem gehört die Demokratie?

Nach den US-Zwischenwahlen 2026: Über Abdul El-Sayed, eine 238 Jahre alte Verfassungsdebatte und die Frage nach politischer Zugehörigkeit.

04.11.2026 Ahmet Aydin 6 Min. Lesezeit
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Foto: Dr. Abdul El-Sayed/FB/Kampagnenfoto

(iz). Am 3. November 2026 wurde Abdul El-Sayed als erster Muslim in den Senat der Vereinigten Staaten gewählt. Sein Wahlsieg erinnerte mich an eine Debatte, über die ich vor einigen Jahren gelesen hatte. Bereits 1788 stritten amerikanische Delegierte darüber, ob ein Muslim eines Tages Senator oder sogar Präsident werden dürfe. Die junge Republik stand damals vor einer grundlegenden Frage: Kann ein Staat, der sich der Freiheit verpflichtet, Menschen aufgrund ihres Glaubens von politischer Verantwortung ausschließen?

Am 30. Juli 1788 wurde in North Carolina über die Ratifizierung der amerikanischen Verfassung beraten. Artikel VI untersagte religiöse Eignungsprüfungen für Bundesämter. Henry Abbot befürchtete deshalb, dass auch Heiden, Deisten und Muslime politische Ämter übernehmen könnten.

Selbst sämtliche Senatoren und Abgeordneten könnten eines Tages Nichtchristen sein. William Lancaster warnte ausdrücklich vor der Möglichkeit eines katholischen oder muslimischen Präsidenten.

James Iredell, ein Verteidiger der Verfassung und später Richter am Obersten Gerichtshof, widersprach. Wie könne man irgendeine Gruppe von Menschen ausschließen, ohne zugleich das Prinzip der Religionsfreiheit aufzugeben, für das man selbst so entschieden eintrete?

Auch Samuel Johnston, der die Versammlung leitete, räumte ein, dass ein Muslim durch sein Verhalten und seine Tugend das Vertrauen der Bevölkerung gewinnen und zum Präsidenten gewählt werden könnte. Zugleich hielt er dies für unwahrscheinlich, weil er davon ausging, dass die amerikanische Gesellschaft überwiegend christlich bleiben würde.

Gerade dieser Widerspruch erscheint mir bemerkenswert. Johnston musste sich keinen muslimischen Präsidenten wünschen, um eine Verfassung zu verteidigen, die dessen Wahl ermöglichte.

Darin liegt eine wesentliche Leistung einer freiheitlichen Verfassung: Sie schützt nicht nur die Überzeugungen der gegenwärtigen Mehrheit, sondern hält auch Entwicklungen offen, die diese Mehrheit selbst nicht erwartet oder begrüßt.

Foto: Magnific.com

Ein Recht, das seiner Gesellschaft voraus war

Die amerikanische Verfassung entstand keineswegs in einer Gesellschaft, in der Gleichberechtigung bereits verwirklicht gewesen wäre. Die Sklaverei bestand fort, Frauen waren politisch weitgehend ausgeschlossen und religiöse Minderheiten gesellschaftlichen Vorurteilen ausgesetzt.

Dennoch wurde mit dem Verbot religiöser Eignungsprüfungen ein Grundsatz verankert, der über die Vorstellungen vieler Zeitgenossen hinausreichte.

Eine demokratische Ordnung muss nicht voraussetzen, dass ihre Bürger frei von Vorurteilen sind. Sie braucht aber Regeln, die verhindern, dass solche Vorurteile zu rechtlichen Ausschlusskriterien werden.

Allerdings kann eine Verfassung gesellschaftliche Anerkennung nicht erzwingen. Sie kann einem Muslim das Recht garantieren, für ein politisches Amt zu kandidieren. Ob die Bevölkerung bereit ist, ihm dieses Amt anzuvertrauen, bleibt eine andere Frage.

238 Jahre später wurde diese Möglichkeit mit Abdul El-Sayeds Wahlsieg in Michigan Wirklichkeit. Muslimische Repräsentation im amerikanischen Kongress begann allerdings schon früher: 2006 wurde Keith Ellison als erster Muslim in das Repräsentantenhaus gewählt. El-Sayed ist der erste Muslim, der in den Senat gewählt wurde.

Sein Wahlkampf zeigte, dass die religiöse Zugehörigkeit eines Kandidaten weiterhin zum Gegenstand politischer Ausgrenzung werden kann. Donald Trump bezeichnete El-Sayed als „Dschihadisten“ und stellte ihn als Sicherheitsgefahr dar. Die Parallele zur Debatte von 1788 ist bemerkenswert. Damals warnten Delegierte vor Muslimen in den höchsten politischen Ämtern. Mehr als zwei Jahrhunderte später wurde einem muslimischen Kandidaten noch immer mit einem Misstrauen begegnet, das an seine religiöse Zugehörigkeit anknüpfte.

Dabei müssen wir zwischen politischer Kritik und religiöser Ausgrenzung unterscheiden. El-Sayeds gesundheitspolitischen Forderungen und seine wirtschaftspolitischen Vorstellungen dürfen selbstverständlich kritisiert werden.

Wer politische Verantwortung übernehmen möchte, muss seine Entscheidungen begründen und Widerspruch aushalten. Doch aus der Religion eines Menschen lässt sich weder seine politische Eignung noch seine Loyalität ableiten.

Weder El-Sayed noch irgendein anderer Volksvertreter wird gewählt, um ausschließlich Wählerinnen und Wähler desselben Glaubens zu vertreten.

Als Senator wird er die Bevölkerung Michigans repräsentieren, einschließlich der Menschen, die seinen Glauben nicht teilen oder gegen ihn gestimmt haben. Ob er dieser Verantwortung gerecht wird, muss sich an seinem politischen Handeln zeigen, nicht an seiner religiösen Zugehörigkeit.

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Foto: Christin Klose/Shutterstock

Was diese Debatte für Deutschland bedeutet

Wenn ich diese Geschichte betrachte, denke ich unweigerlich an Deutschland. Auch unser Grundgesetz schützt die Religionsfreiheit. Artikel 33 Absatz 3 bestimmt ausdrücklich, dass die Zulassung zu öffentlichen Ämtern unabhängig vom religiösen Bekenntnis ist. Ebenso wenig setzt das Amt des Bundeskanzlers die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion voraus.

Doch wie würden wir auf einen muslimischen Bundeskanzler reagieren? Würden wir seine politischen Fähigkeiten nach denselben Maßstäben beurteilen wie die eines christlichen oder konfessionslosen Kandidaten? Oder müsste er zunächst beweisen, dass sein Glaube seiner Loyalität gegenüber der Bundesrepublik nicht entgegensteht?

In Deutschland wird häufig über die Integration von Muslimen gesprochen. Dabei richtet sich die Aufmerksamkeit vor allem darauf, welche Anforderungen sie erfüllen müssen, um als Teil unserer Gesellschaft anerkannt zu werden. Seltener fragen wir, welche Vorstellungen von Zugehörigkeit die Mehrheitsgesellschaft selbst überprüfen sollte.

Was bedeutet Integration, wenn ein Mensch in Deutschland geboren wurde, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, sich politisch engagiert und dennoch erklären muss, ob er wirklich zu Deutschland gehört? Und was sagt es über unser Demokratieverständnis aus, wenn wir Menschen zwar als Bürger anerkennen, ihnen aber nur schwer zutrauen, die gesamte Bevölkerung politisch zu vertreten?

Das bedeutet nicht, dass religiöse Überzeugungen von Kritik ausgenommen werden sollten. Auch der Islam muss, ebenso wie das Christentum, Judentum und jede andere Religion, Gegenstand öffentlicher Auseinandersetzung sein dürfen. Religionsfreiheit schützt Menschen in ihrem Recht auf Glauben, nicht religiöse Vorstellungen vor Widerspruch.

Ebenso müssen alle Politiker die Verfassung achten und die Freiheit anderer respektieren. Doch wenn wir von einem muslimischen Kandidaten besondere Loyalitätsbeweise verlangen, die wir bei anderen nicht voraussetzen, sollten wir prüfen, ob wir tatsächlich sein Handeln beurteilen oder unsere eigenen Vorstellungen von Zugehörigkeit zum Maßstab machen.

Foto: Dr. Abdul El-Sayed/FB/Kampagnenfoto

Die Reife einer Demokratie

Die amerikanischen Delegierten konnten 1788 nicht wissen, wann ein Muslim tatsächlich in den Senat gewählt werden würde. Sie mussten aber entscheiden, ob ihre Verfassung diese Möglichkeit grundsätzlich offenhalten sollte.

Mit Abdul El-Sayeds Wahl wurde ein Recht verwirklicht, das seit der Gründungszeit der Republik bestand. Sein Wahlsieg beweist nicht, dass religiöse Vorurteile überwunden sind. Er zeigt aber, dass politische Zugehörigkeit nicht auf die religiöse Mehrheit beschränkt bleiben muss.

Für Deutschland liegt darin eine Frage, die sich nicht allein mit einem Verweis auf unser Grundgesetz beantworten lässt. Rechtliche Gleichberechtigung ist eine notwendige Voraussetzung demokratischer Teilhabe. Doch sie sagt noch nicht, ob wir bereit sind, Menschen mit anderen religiösen Überzeugungen als politische Vertreter anzuerkennen.

Eine Aufgeklärte Demokratie braucht deshalb Institutionen, die gleiche Rechte gewährleisten, und Menschen, die ihre eigenen Urteile prüfen können. Dabei geht es nicht darum, Unterschiede zu leugnen oder auf Kritik zu verzichten. Es geht darum, politische Verantwortung nach Maßstäben zu beurteilen, die für alle gleichermaßen gelten.

James Iredells Einwand von 1788 bleibt deshalb aktuell. Wer eine religiöse Gruppe grundsätzlich von politischer Verantwortung ausschließen möchte, muss sich fragen, was dann von der Religionsfreiheit übrigbleibt.

Vielleicht zeigt sich die Reife einer Demokratie nicht allein darin, dass ihre Verfassung Menschen gleiche Rechte zuspricht. Sie zeigt sich auch darin, ob ihre Bürger bereit sind, diese Rechte anzuerkennen, wenn ein Mensch, dessen Glauben sie nicht teilen, politische Verantwortung übernehmen möchte.

Die amerikanischen Delegierten mussten sich dieser Frage bereits vor 238 Jahren stellen. Wir sollten uns in Deutschland nicht damit zufriedengeben, dass sie in unserem Grundgesetz längst beantwortet ist.

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