Nicht nur in Deutschland: Österreich und sein Streit um den „politischen Islam“
Österreichs Regierung will den „politischen Islam“ verbieten. Bundeskanzler Christian Stocker und Integrationsministerin Claudia Bauer (beide ÖVP) begründen den Vorstoß mit dem Schutz von Demokratie, Rechtsstaat und gesellschaftlichem Zusammenhalt.
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(iz). Was als entschlossenes Signal gegen den „Islamismus“ gedacht ist, wirft jedoch erhebliche rechtliche und verfassungspolitische Fragen auf. Denn bislang gibt es keinen Gesetzesentwurf, der erkennen ließe, was unter dem Begriff genau verstanden und nach welchen Kriterien ein Verbot verhängt werden soll.
Diese terminologisch Unschärfe ist keineswegs ein bloß sprachliches Problem. Sie berührt den Kern rechtsstaatlicher Gesetzgebung. Solche Anordnungen müssen so bestimmt sein, dass erkennbar bleibt, was für ein Verhalten, welche Organisation oder konkrete Tätigkeit untersagt werden soll.
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Der Verfassungsjurist Peter Bußjäger hält es deshalb für schwierig, „dieses diffuse Problem in eine Formulierung zu bringen, die rechtlich vollziehbar ist“. Ein Gesetz, das nicht klar zwischen einer extremistischen Ideologie und legitimer religiöser oder sozialer Betätigung unterscheiden kann, geriete in Konflikt mit Grundrechten.
Der Soziologe und Integrationsexperte Kenan Güngör verwies auf die begriffliche Schieflage. „De facto ist jede größere Religionsgemeinschaft politisch, auch die katholische Kirche“, sagt er. Sie bezögen Position zu Bildung, Familie, Armut, Krieg, Migration oder ethischen Fragen. Allein daraus folge keine Verfassungsfeindlichkeit.
Die Frage ist zudem, ob Österreich überhaupt eine neue verfassungsrechtliche Verbotsnorm benötigt. Strafrecht, Vereinsrecht und Staatsschutz bieten bereits Möglichkeiten gegen Gewaltpropaganda, terroristische Netzwerke, staatsfeindliche Verbindungen und extremistische Organisationen.
Der Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer bezweifelte daher, „ob es tatsächlich notwendig ist, jetzt ein neues Gesetz im Verfassungsrang auszuarbeiten“. Wer ein zusätzliches Verbot fordert, müsste genauer erklären, welche konkrete Lücke das geltende Recht offenlässt und warum sie nicht durch konsequente Anwendung vorhandener Instrumente geschlossen werden kann.
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Der Ökumenische Rat der Kirchen in Österreich stellte sich hinter die Muslime. Extremismus müsse bekämpft werden, heißt es dort, zugleich gelte es, die Religionsfreiheit zu schützen. Beides seien „zwei Seiten einer Medaille“. Pauschalverdächtigungen, so der Kirchenrat, schürten soziale Spaltungen und erschwerten gerade die Zusammenarbeit, die zur Prävention extremistischer Gewalt nötig ist.
Besonders sensibel ist die Lage für die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich, die gesetzlich als Religionsgesellschaft verankert ist. Kurzzeitig hatte Ministerin Bauer Folgen eines Verbots für sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen.
„Extremismus, gleich unter welchem Deckmantel er auftritt, widerspricht unseren religiösen und gesellschaftlichen Grundwerten. Als anerkannte Religionsgemeinschaft mit über hundertzehnjähriger Geschichte in Österreich stehen wir uneingeschränkt auf dem Boden der Verfassung und des Rechtsstaats“, erklärte IGGÖ-Präsident Ümit Vural anlässlich solcher Vorhaben.