Ein Konto im Paradies

Foto: islamic-relief.org

(iz). Auf Arabisch werden Stiftungen als Waqf („Sperrung“ oder „Bewahrung“) bezeichnet. „Gesperrt“ ist der gestiftete Besitz insofern, als er im islamischen Recht in die Hand Gottes übergeht, wobei diejenigen, für die er bewahrt wird (al-mauquf ‘alaihim) über ein Nutzungsrecht verfügen. Der Sinn der Stiftung ist eine vertragliche Reglung, um Privatvermögen der Gemeinheit zu Gute kommen zu lassen. Da das Gestiftete für die Ewigkeit angelegt ist, handelt es sich zumeist um Immobilienbesitz, es kann sich aber auch um bewegliche Besitztümer handeln. Die rechtliche Begründung für die Institution Stiftung geht unter anderem auf zwei Prophetenüberlieferungen zurück. Die erste besagt „dass ‘Umar ibn Al-Khattab 100 Sahm (137 Hektar) besaß, die er in Khaibar gekauft hatte, weshalb er zum Gesandten Gottes ging und sprach: ‘Ich habe einen Besitz erworben, wie nie zuvor, und ich würde mit ihm gerne Gott – groß ist Er und erhaben – näher kommen.’ Darauf erwiderte der Prophet: ‘Setze das Stammvermögen fest und führe den Ertrag wohltätigen Zwecken zu.’“ (Musnad Asch-Schafi’i) Die andere Überlieferung ist noch informativer, da sie diese Zwecke näher bestimmt: „Wenn der Mensch stirbt, sind seine Taten abgeschnitten, außer dreien: die fortlaufende Spende, ein nützliches Wissen oder ein rechtschaffener Nachkomme, der für ihn Bittgebete spricht.“ (Sahih Muslim)
Hiermit sind die wesentlichen Motivationen des islamischen Stiftungswesens abgesteckt, sozialer Ausgleich, Bildung und Fürsorge für Familienmitglieder, die eine entsprechende Gegenleistung bringen sollen. Zweifellos stand bei islamischen Stiftungen immer der Wunsch im Vordergrund, für die Abrechnung am Jüngsten Tag Pluspunkte zu sammeln. Dennoch ging es wohl auch darum, dass Privatpersonen durch die Stiftung die Gesellschaft mit gestalten und verbessern wollten, indem sie eine bestimmte Sozial- oder Bildungspolitik unterstützten. Diese aktive Teilnahme am politischen Geschehen durch die Gründung von Stiftungen stellte bis ins frühe 20. Jahrhundert eine bedeutsame Macht dar. Es kann davon ausgegangen werden, dass in islamischen Ländern ein Viertel bis die Hälfte des gesamten Volksvermögens in Stiftungen angelegt war. Auch in Deutschland haben Muslime heutzutage die Möglichkeit, über Stiftungen Einfluss auf die Gesellschaft zu nehmen. Wie das funktioniert, wird im Folgenden näher erläutert.
Die ältesten Stiftungen in Deutschland sind über 1.000 Jahre alt; Stiftungen haben im Laufe der Jahrhunderte zahlreiche Kriege mit all ihren katastrophalen Umwälzungen überlebt und überdauert. Keine andere Rechtsform hat ähnliche „Erfolge“ aufzuweisen. Stiftungen sind „Dauerläufer“, sie tun Gutes über Jahrzehnte und Jahrhunderte hinweg.
Beschreiben lässt sich die Stiftung als selbständige Vermögensmasse, die grundsätzlich erhalten werden muss und entsprechend dem Stifterwillen einem bestimmten (i.d.R. gemeinnützigen resp. steuerbegünstigten) Zweck auf Dauer gewidmet ist. Im Normalfall wird der Stiftungszweck nur mit den Erträgen realisiert, die die Stiftung mit ihrem Vermögen erwirtschaftet. Beispiel: Eine gemeinnützige Stiftung wird mit 100.000 € gegründet und erzielt mit diesem Vermögen einen jährlichen Ertrag i.H.v. 2.000 €. Dann kann der Stifter alljährlich diesen Betrag einem ihm genehmen gemeinnützigen Zweck zuführen.
Jede Stiftung braucht einen Initiator, sprich: einen Stifter, der Teile seines Vermögens der Allgemeinheit widmet und eine Stiftung gründen; der Stifter ist zentraler Funktionsträger einer jeden Stiftungsgründung; er ­bestimmt, dass eine Stiftung gegründet, wie diese ausgestaltet wird und was sie fördert. Auf diesen „Stifterwillen“ – im Wesentlichen niedergelegt mit der Stiftungssatzung − sind alle verpflichtet, die in den Organen ­beziehungsweise Gremien der Stiftung tätig sind, die die Geschäfte der Stiftung führen und − bei rechtsfähigen Stiftungen − die die Stiftung in der zuständigen Behörde ­beaufsichtigen.
Stiftermotive sind so vielfältig wie die Stifterpersönlichkeiten. Stiftungen schreiben die Biografien ihrer Gründer fort. Dies ist zugleich ein wichtiges Motiv vieler Stifter, stellt doch der Wunsch des Menschen, individuelle Spuren auch über sein Ableben hinaus zu hinterlassen, gleichsam eine anthropologische Konstante dar.
Im Einzelnen können folgende Motive benannt werden: Schon immer wurde mit dem stifterischen Engagement der Wunsch verbunden, mit den guten Taten im Diesseits ein „Guthaben“ für das Jenseits aufzubauen. Auch in einer säkularen Welt möchten Stifter Gutes tun, um Verdienste für das Jenseits zu erwerben. Viele Stifter erkennen im Rückblick auf ihr Leben, viel Glück erfahren zu haben; sie möchten aus Dankbarkeit dieses Glück mit einer eigenen Stiftung weiter­reichen. Insbesondere Stifter, die kinderlos geblieben sind und ein Vermögen aufgebaut haben, nutzen die eigene Stiftung, um die Vermögensnachfolge zu regeln. Nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben stellt sich vielen die Frage, wie sie den Ruhestand aktiv gestalten können; eine eigene Stiftung bietet sich an, sich für genau das zu engagieren, was einem am Herzen liegt.
Ob eine wertvolle Kunstsammlung, der über ein ganzes Leben zusammengetragene Immobilienbestand oder das im Laufe der ­Jahrzehnte entwickelte eigene Weltbild: all das sind Lebenswerke, die sich ideal mit der eigenen Stiftung bewahren lassen.
Sofern Unternehmen im Spiel sind, können Stiftungen genutzt werden, um die Unternehmensnachfolge zu regeln. Man denke nur an die Bertelsmann-Stiftung oder die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung.
Über 90 Prozent aller Stiftungen in Deutschland sind steuerbegünstigt. Privatnützige Stiftungen, zum Beispiel sogenannte Familienstiftungen, sind eher die Ausnahme.
Die steuerlichen Vorteile, von denen weiter unten noch die Rede sein wird, werden vom Gesetzgeber nur für steuerbegünstigte Stiftungen gewährt.
Ist ein steuerbegünstigter Stiftungszweck ­gewünscht, der im islamischen Kulturkreis angesiedelt sein soll, wären zum Beispiel ­folgende Zwecke denkbar: Förderung der ­Islamwissenschaften und Vergabe entsprechender Stipendien, Förderung des Forschungsbereichs „Islamische Geschichte“, Förderung der islamischen Kulturwissenschaften, Förderung von Forschungsreisen in muslimisch geprägte Länder, Förderung von islamischen Kulturbauwerken (Moscheen, Gräber), Förderung der Bildung und Erziehung, Förderung islamischer Zentren, Förderung islamischer Hospizdienste, Förderung der Völkerverständigung, Förderung des interreligiösen Dialogs, Förderung mildtätiger Zwecke etc.
Stiftungen können Vermögenswerte aller Art halten. In der Regel werden sie mit Bar­vermögen, Wertpapieren, Immobilien oder sonstigen Sachwerten ausgestattet. Unternehmensbeteiligungen sind ebenfalls möglich. Die Vermögenswerte müssen jedoch, um den Stiftungszweck bedienen zu können, ertragreich sein.
Im Einzelnen sind die folgenden Vorteile für den Stifter zu erwähnen, sofern er eine ­steuerbegünstigte Stiftung gründet:
a) die steuerlichen Vorteile. Bei Begüns­tigungen von gemeinnützigen Stiftungen fallen weder Erbschaftsteuern noch Schenkungsteuern an. Das übertragene Vermögen bleibt also ungeschmälert erhalten. Und auch auf die Einkommensteuer wirkt sich die Übertragung, so sie zu Lebzeiten erfolgt, positiv aus, mit Sonderausgabenabzügen von bis zu 1 Mio. Euro beziehungsweise 2 Mio. Euro für Ehepaare.
b) die Drittellösung. Sie erlaubt es den Stiftern, ein Drittel der Erträge u.a. dafür zu verwenden, ihre Gräber zu pflegen und ihr Andenken zu ehren.
c) Sofern der Stifter ein Unternehmer oder ein Unternehmen ist, können mit der eigenen Stiftung in Maßen Marketingeffekte ­erzielt werden. Sie beginnen damit, dass der Name des Unternehmens auf die gemeinnützige Stiftung übertragen wird.
Jede natürliche Person hat die Möglichkeit, ihre Stiftung zu Lebzeiten oder von Todes wegen − in diesem Fall durch Testament oder Erbvertrag − zu gründen. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile. Die Stiftungsgründung zu Lebzeiten hat für den Stifter die Vorteile, das Wirken seiner Stiftung begleiten und aktiv gestalten sowie bei Bedarf korrigierend eingreifen zu können. Daneben kann der Stifter über den Sonderausgabenabzug noch einkommensteuerliche Effekte erzielen. Als Faustformel gilt: Die eigene Stiftung sollte zu Lebzeiten mit maximal 10 Prozent des Gesamtvermögens gegründet werden. Spätere Zustiftungen – auch qua testamentarischer Verfügung – sind jederzeit möglich.
Die Alternative zur lebzeitigen Gründung besteht darin, von Todes wegen (durch Testament oder Erbvertrag) die eigene Stiftung zu errichten. Vorteil: Der Stifter verfügt zu Lebzeiten über sein gesamtes Vermögen.
Eine eigene Stiftung zu gründen ist nicht schwer; insbesondere dann nicht, wenn man einen Partner wie die Deutsche Stiftungsagentur an seiner Seite hat. Folgende Fragen führen zu dem gewünschten Ergebnis: Wann soll die Stiftung gegründet werden? Zu ­Lebzeiten oder von Todes wegen? Wenn Sie zu Lebzeiten gegründet wird: Mit welchem Vermögen kann sie ausgestattet werden? Soll sie später erben? Welche Zwecke soll die Stiftung verfolgen? Welchen Namen soll die Stiftung tragen? Welche Rechtsform ist die passende? Welche Organ-/Gremienstruktur soll die Stiftung haben? Gibt es Mitstreiter, die mit mir z.B. in den Vorstand meiner Stiftung gehen? Möchte ich die Stiftung selbst gründen oder möchte ich mich der Hilfe eines professionellen Dienstleisters bedienen? Möchte ich die Stiftung selbst verwalten oder möchte ich einen Dienstleister mit der Administration betrauen, so dass ich mich um das Herz der Stiftung, dem Stiftungszweck und seiner Realisierung kümmern kann?
Sind diese Frage geklärt, steht der eigenen (Namens-)Stiftung und ihrem segensreichen Wirken über Jahrzehnte, gegebenenfalls auch über Jahrhunderte hinweg nichts mehr im Wege.
Weitere Informationen unter
www.stiftungsagentur.de