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Ein Urteil im Prozess gegen Rechtsterroristen, aber wenig Aufklärung?

Ausgabe 278

Foto: Fraktion DIE LINKE

„Wir haben nach wie vor einen Staat im Staat, und das ist der Inlandsgeheimdienst. Er ist außer Kontrolle. Die Fachaufsicht, die legalen Kontrollmöglichkeiten (…) – alle haben ein Recht auf Kontrolle und diese Kontrolle existiert nicht. Das ist im Grunde eine Art Ausnahmezustand in der Demokratie, und das passt nicht zu unserem Selbstverständnis einer rechtsstaatlichen Demokratie.“ Hajo Funke
Enver Simsek, Abdurrahim Özüdogru, Süleyman Tasköprü, Habil Kilic, Mehmet Turgut, Ismail Yasar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubasik, Halit Yozgat und Michéle Kiesewetter – das sind die Namen der Mordopfer des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU).
(IZ/GFP.com). Auch wenn gegen die Hauptbeteiligte Zschäpe sowie weitere Mitangeklagte Urteile in Höhe von lebenslänglich, über zehn Jahre bis nur zweieinhalb gefällt wurden, dürfe nach Ansicht von Angehörigen, Demonstranten und Aktivisten von einem „Schlussstrich“ keine Rede sein. Am 11. Juli wurde die mündliche Entscheidung des Münchner Oberlandesgerichts (OLG) bekanntgegeben.
Ein Verfahren, das rund fünf Jahre dauerte und viele Sitzungstage in Anspruch nahm, ging zu Ende. Die Hoffnung vieler, das Gericht möge umfassende Aufklärung liefern, wurde vorhersehbar ganz oder teilweise enttäuscht. Das lag nicht nur daran, dass die Richter der Theorie der Anklage folgten, wonach es sich beim NSU im Wesentlichen um die Umtriebe eines „Terrortrios“ handelte. Diese These, so Kritiker, sei bereits durch die vielen Zeugen aus dem Umfeld der Terrorzelle widerlegt worden. Auch Clemens Binninger (CDU), der den NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages leitete, ist überzeugt, „dass es weitere Mittäter gab“. Hinzukommt die ungeklärte Frage, wie eine sehr umfangreiche Liste von Anschlagszielen ohne die Mithilfe lokaler Unterstützer hätte entstehen können. Der Berliner Politologe Hajo Funke stimmte Binninger im Gespräch mit dem Deutschlandfunk zu: „Es gibt eine 10.000er-Todesliste. Das heißt, man hätte sehr viel mehr an Indizien herbeischaffen können, um das Umfeld, die Unterstützer oder mögliche weitere Mittäter auszuloten.“
Auch beschränkte sich das Gericht auf die vorgelegten Anklagepunkte. Das zu absolvierende Pensum war enorm. Neben den Morden, welche das Netzwerk mit Hilfe seiner Unterstützer in rechtsextremen Kreisen und unter Beobachtung von bis zu 30 V-Leuten begang, kamen Bankraub sowie mehrere Bombenanschläge hinzu. Der berüchtigste war der Anschlag auf die Keupstraße in Köln am 9. Juni 2004. Durch eine Nagelbombe wurden damals 22 Menschen verletzt.
Was unter anderem bleibt, ist der Fakt, dass die „bedingungslose Aufklärung“, die Bundeskanzlerin Angela Merkel verprach, bisher noch aussteht. Und es bleibt die verständliche Enttäuschung von Angehörigen der Toten. Am Tage der Urteilsverkündung forderten sie und Nebenklagevertreter wie Mehmet Daimagüler weitere Aufklärung. Weitgehend ungeklärt geblieben sei die Rolle von Verfassungsschutzbehörden sowie eingesetzten V-Leuten im NSU-Umfeld. Daimagüler kündigte weiterhin an, mit einer Staatshaftungsklage ein eventuelles Versagen von Ermittlungsbehörden untersuchen zu lassen. Gamze Kubasik, die Tochter ihres in Dortmund ermordeten Vaters Mehmet, verlangte in den ARD-Tagesthemen eine „lückenlose Aufklärung“.
Zu all den Unklarheiten und Widersprüchen kommen Versäumnisse der Behörden sowohl vor als auch nach dem 4. November 2011 hinzu. Polizei und Geheimdienste, aber auch Politiker hatten die Täter vor jenem Tag stets in migrantisch geprägten Milieus verortet, in vielen Fällen sogar die Angehörigen der Opfer verdächtigt und sie akribischen Ermittlungen unterzogen. Die Ermittlungsbehörden hätten damit nicht nur „elf Jahre lang die rassistischen Tatmotive verkannt“, sondern auch noch „durch eine teilweise offen rassistische Vorgehensweise“ ihrerseits „eine rasche und umfassende Aufklärung des NSU-Komplexes verhindert“, hieß es in einer Stellungnahme, die die Menschenrechtsorganisation Amnesty International am 11. Juli publizierte.