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Einstufung der AfD im Bund als „gesichert rechtsextrem“

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Foto: Achim Melde, Pressebild, Deutscher Bundestag

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stuft die „Alternative für Deutschland“ (AfD) seit dem 2. Mai 2025 offiziell als gesichert rechtsextrem ein ein.

Berlin (iz, dpa). Diese Neubewertung erfolgte nach einer mehrjährigen, intensiven Prüfung und basiert auf einer Vielzahl von Indizien, die sich im Verlauf der Beobachtung verdichtet und zur Gewissheit erhärtet haben.

Zentrale Begründungen

Das BfV stellt fest, dass die AfD in ihrer Programmatik, in öffentlichen Äußerungen und im Verhalten ihrer Repräsentanten wiederholt gegen die Menschenwürde, das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip verstößt. Besonders schwer wiegt das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis, das nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar ist.

Die AfD ziele demnach darauf ab, spezifische Bevölkerungsgruppen – insbesondere Menschen mit Migrationsgeschichte, Muslime und Angehörige anderer Minderheiten – von gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe auszuschließen. Dies äußert sich in abwertender Rhetorik und Begriffen wie „Messermigranten“ oder der pauschalen Unterstellung einer „kulturellen Gewaltneigung“.

Das BfV hat neben der Programmatik auch die Kontakte der AfD zu anderen rechtsextremistischen Gruppierungen und Akteuren in die Bewertung einbezogen.

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Auf welche Rechtsgrundlagen bezog sich das Bundesamt?

Diese Einschätzung stützt sich auf ein über 1.000 Seiten umfassendes Gutachten, das zahlreiche Belege für die verfassungsfeindliche Ausrichtung der Partei zusammenstellt. Verschiedene Instanzen (Verwaltungsgericht Köln, OVG NRW) hatten zuvor die Einstufung als Verdachtsfall bestätigt, die jetzt zur gesicherten Feststellung führte.

Konsequenzen durch die Veröffentlichung

Mit der neuen Einstufung sinken die Hürden für Überwachungsmaßnahmen durch das BfV. Der Einsatz von V-Leuten, Observationen und technischen Mitteln wird erleichtert.

Verschiedene Stimmen für ein Verbot

Der frühere Ostbeauftragte der Bundesregierung, Marco Wanderwitz (CDU), hat ein zügiges Verfahren gegen die Partei gefordert. „Spätestens jetzt müssen alle drei Antragsberechtigten beim Bundesverfassungsgericht, also Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag, zeitnah ein Verbotsverfahren initiieren“, sagte er der „Rheinischen Post»“(Samstag).

Der Politiker ergänzte, das Offensichtliche sei nun „höchstbehördlich testiert“ worden. „Eine wehrhafte Demokratie muss eine wirkmächtige rechtsextreme Partei vom Spielfeld nehmen, ohne Wenn und Aber.“

Er war Initiator eines fraktionsübergreifenden Gruppenantrags, dem sich mehr als 120 Parlamentarier angeschlossen hatten, der aber im alten Bundestag nicht mehr zur endgültigen Abstimmung gekommen war. Die Parlamentarier wollten erreichen, dass das Parlament beim Bundesverfassungsgericht ein Parteienverbot beantragt.

Die Grünen-Abgeordnete Paula Piechotta aus Sachsen hatte dies unterstützt. Sie erklärte nun nach der Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, sie plädiere „einmal mehr für ein Verbotsverfahren“.

Piechotta teilte der Deutschen Presse-Agentur mit: „Gerade auch für Ostdeutschland ist es zwingend notwendig, dass auch endlich westdeutsche Politiker und Politikerinnen verstehen, dass an dieser Stelle die Instrumente des Grundgesetzes vollständig ausgenutzt werden müssen, um den Rechtsstaat abzusichern.“

Dem schloss sich die SPD-Politikerin Midyatli reagierte nicht überrascht. „Für mich ist klar: Das Verbot muss kommen.“ Das ganze Verfahren müsse weiter in der nötigen Sorgfalt, belastbar und ohne Fehler vorbereitet werden.

Faeser DIK Rechtsextremisten Geld

Foto: Deutscher Bundestag / Leon Kügeler / photothek

Faeser weist Vorwürfe der Einflussnahme zurück

Die geschäftsführende Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betont, das Amt habe seine Entscheidung über eine Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch selbst getroffen. „Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat einen klaren gesetzlichen Auftrag, gegen Extremismus vorzugehen und unsere Demokratie zu schützen“, sagte sie laut einer Mitteilung.

Dabei arbeite die Sicherheitsbehörde eigenständig. Die jetzige Einstufung sei die Folge einer umfassenden Prüfung, deren Ergebnisse in einem 1.100-seitigen Gutachten festgehalten seien. „Es hat keinerlei politischen Einfluss auf das neue Gutachten gegeben“, versicherte Faeser.

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