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Generalbundesanwalt beklagt steigende Gewaltorientierung

Polizei Gewalt
Foto: Tim Eckert, Shutterstock

Zunehmende Gewaltbereitschaft an politischen Rändern

Berlin (KNA). Generalbundesanwalt Peter Frank beklagt eine zunehmende Gewaltbereitschaft an den politischen Rändern. „Was mir dabei große Sorge bereitet ist, dass die politische Auseinandersetzung an den gesellschaftlichen Rändern Rechts-Links zunehmend gewaltorientierter geführt wird“, sagte er der „Welt am Sonntag“.

„Damit gerät der Grundkonsens unserer freiheitlichen Gesellschaft, in dem der Diskurs mit Worten und nicht mit Fäusten ausgetragen wird, ins Wanken.“ Wer anfange, andere politische Überzeugungen mit Hämmern und Baseballschlägern zu bekämpfen, stelle sich außerhalb dieses demokratischen Prozesses. „Und da ist es ganz egal, ob die Gewalt von rechts gegen links oder von links gegen rechts stattfindet.“

Beim Rechtsextremismus sieht der Generalbundesanwalt eine neue Qualität. Dort gebe es nicht mehr nur gewaltbereite, Springerstiefel tragende Neonazis, die sich in Kameradschaften organisieren, sondern auch „sich smart gebende ‘Neu-Rechte’ in bürgerlichem Gewand“ bis zu einer stetig größer gewordenen „Reichsbürger“-Szene, die „getragen wird von verschiedenen Verschwörungsnarrativen, von esoterischen oder antisemitischen Ideologien. Das ist eine andere Qualität als noch vor zehn Jahren“.

Im gesamten Bereich Rechtsextremismus sei die Zahl der Gefährder in den vergangenen drei oder vier Jahren stark angestiegen und liege derzeit bei 74, fügte Frank hinzu. Derzeit gingen die Behörden von etwa 23.000 „Reichsbürgern“ in Deutschland aus. „Größere Teile dieser Szene sind zu aktiver Gewalt bereit oder äußern ihre Gewaltfantasien gegen staatliche Repräsentanz freier als früher.“

Aus Sicht des Staatsschutzes mache das diese Personen gefährlich, so Frank weiter. Die Bundesanwaltschaft habe sich deshalb 2022 „zu einem robusteren Vorgehen entschlossen“. In seiner Behörde bearbeiteten inzwischen drei Referate diesen Phänomenbereich.

Zahlenmäßig werde die Arbeit aber bis heute stark vom „islamistischen Terrorismus“ geprägt. Mit Blick auf die Debatte um eine Radikalisierung der Klimabewegung sagte der Generalbundesanwalt: „Ich benutze den Begriff ‘Klima-RAF’ nicht. Unabhängig davon, dass es bei den Aktionen der ‘Letzten Generation’ auch zu Straftaten kommt, sehe ich derzeit keine Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft.“