Düsseldorf (KNA). Muslimische Religionslehrer an nordrhein-westfälischen Schulen müssen eine Mitgliedschaft in dem deutsch-türkischen Moscheeverband DITIB gegenüber den Behörden nicht offenlegen. Dies gelte auch für die Zugehörigkeit zu anderen politischen oder gesellschaftlichen Vereinigungen, teilte NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) auf eine AfD-Anfrage dem Landtag in Düsseldorf mit.
Es sei das „demokratische Recht“ aller angestellten oder verbeamteten Lehrkräfte des Landes, Mitglied in einer politischen, gesellschaftlichen oder religiösen Vereinigung zu sein. Hierzu dürfe die Landesregierung keine Erhebungen vornehmen oder Statistiken führen.
Lehrkräfte für islamische Religion seien angestellte oder verbeamtete Lehrkräfte des Landes und unterrichteten nach den Vorgaben unter Aufsicht der Schulaufsicht, betonte Gebauer. Sie verwies darauf, dass bei der Vergabe der religiösen Lehrerlaubnis zum Beispiel von den Kirchen eine Mitgliedschaft in der jeweiligen Religionsgemeinschaft ausdrücklich gewünscht werde. Muslimische Religionslehrer seien nicht verpflichtet, einer religiösen Organisation anzugehören.
Laut Schulministeriums haben in Nordrein-Westfalen derzeit 241 Pädagogen eine Lehrerlaubnis für das Fach islamische Religion. Seit Januar 2019 gibt es zusätzlich 25 Referendare im Vorbereitungsdienst für das Fach islamische Religion. Im Schuljahr 2017/2018 wurden an 234 Schulen im bevölkerungsreichsten Bundesland insgesamt 19.400 Schüler im Fach islamische Religion unterrichtet. Allerdings sind landesweit rund 415.000 Schüler muslimisch.