Berlin (KNA). Die muslimische Rechtsreferendarin Betül Ulusoy kann ihre juristische Ausbildung im Bezirksamt Berlin-Neukölln antreten. Wenn sie dabei ein religiös motiviertes Kopftuch trägt, darf sie jedoch „hoheitliche Aufgaben mit Außenwirkung“ nicht wahrnehmen, wie das Bezirksamt am Dienstag beschloss.
Zur Begründung verwies es auf das Berliner Neutralitätsgesetz und das Kammergericht Berlin. Es verbiete religiös geprägte Kleidungsstücke in der Rechtspflege bei Beamten, Angestellten und Auszubildenden, „die hoheitlich und sichtbar das Land Berlin nach außen vertreten“. Dies gelte, wenn sie Bürgern „gegenübertreten und diese sich dadurch in ihren religiösen Gefühlen verletzt sehen könnten“.
Der Fall der Referendarin hatte über den Bezirk hinaus Aufsehen erregt. So warf der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg dem Bezirksamt „gravierenden Rechtsbruch“ vor, weil er es abgelehnt habe, die Muslima wegen ihres Kopftuches zu beschäftigen. Der TBB berief sich dabei auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März, nach der ein pauschales Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen verfassungswidrig ist.
Das Bezirksamt rief den Berliner Senat auf zu klären, welche Auswirkungen das Karlsruher Urteil auf das Neutralitätsgesetz des Landes habe. Der Senat sei „in der Pflicht, eine grundsätzliche Entscheidung für alle Senats- und Bezirksverwaltungen im Land Berlin zu treffen und Rechtsklarheit zu schaffen“.
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