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Nur 4 Vertreter: Forderung nach besserer Repräsentation in den Rundfunkräten

Ausgabe 358

Rundfunkräte
Foto: Tobias Arhelger, Adobe Stock

Die Rundfunkräte haben eine wichtige Kontrollfunktion für die öffentlichen Sender. Bisher sind Muslime dort unterrepräsentiert.

(iz). Die öffentlich-rechtlichen Sender wecken seit Jahren Begehrlichkeiten bei der Politik und Ablehnung bis hin zu offenem Hass bei populistischen und rechten Bevölkerungsschichten. Wie sinnvoll dieses Modell ist, zeigen Gesellschaften, in denen sie auf politischen Druck hin abgeschafft und durch regelrechte Staatsmedien ersetzt wurden.

Rundfunkräte sind die obersten Aufsichtsgremien

Im deutschen Rundfunk sind die Rundfunkräte die obersten Aufsichtsgremien. Sie haben verschiedene Hauptaufgaben und Eigenschaften: Vertretung der Interessen der Allgemeinheit bei der Programmgestaltung, Überwachung der Einhaltung des gesetzlichen Rundfunkauftrags, Wahl und Beratung des Intendanten und der Mitglieder des Verwaltungsrats, Genehmigung des Haushaltsplans und des Jahresberichts sowie Sicherung der Vielfalt und des Zugangs verschiedener gesellschaftlicher Gruppen zu den Programmen.

Foto: Ralf, Adobe Stock

Die Mitglieder dieser Gremien sollen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Schichten und Organisationen kommen. Mit ihnen soll ein Querschnitt der Bundesbürger in dieser Kontrollfunktion an der Gestaltung unserer Medien beteiligt werden. Die Anzahl der Mitglieder variiert je nach Sender, Bundesland und Größe.

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Die Rundfunkräte sollen die demokratische Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Gesellschaft sicherstellen und einen „Staatsrundfunk“ verhindern. Trotz ihrer wichtigen Funktion stehen sie gelegentlich in der Kritik, u.a. wegen mangelnder Repräsentativität und fehlender direkter Mitsprache der Beitragszahler.

Öffentlich-Rechtliche: Auch hier sind Muslime unterrepräsentiert

Obwohl in der Bundesrepublik ca. 5 bis 5,5 Millionen Muslime leben (ca. 6,5 % der Gesamtbevölkerung), sind sie in den Rundfunkräten bislang massiv unterrepräsentiert. Von den zwölf öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben nur vier muslimische Vertreter in ihren Aufsichtsgremien.

Der Südwestrundfunk (SWR) hat 2014 als erste Rundfunkanstalt einen Sitz für einen Vertreter der „muslimischen Verbände in Baden-Württemberg“ geschaffen. Beim Hessischen Rundfunk wurde 2017 ein muslimischer Vertreter in den Rundfunkrat gelost, was zu Kontroversen führte. Die mangelnde Repräsentanz von Muslimen in den Rundfunkräten ist Ausdruck einer allgemeineren Problematik der Unterrepräsentanz verschiedener gesellschaftlicher Gruppen in diesen Gremien.

Pressebild: IGMG

Am 3. März forderte die IGMG in einer Pressemitteilung „faire Repräsentation in Rundfunkräten“. Nach Ansicht von Generalsekretär Ali Mete seien muslimische BürgerInnen, die Rundfunkbeiträge zahlen, in den meisten Räten nicht vertreten. „Ihre Perspektiven dürfen nicht weiter ignoriert werden.“

In Bezugnahme auf eine Studie der Otto Brenner Stiftung, laut der ca. 6,5 % der Bevölkerung Muslime seien, erklärte der Moscheeverband, sie seien mit 0,9 % deutlich unterrepräsentiert. „Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland tragen eine besondere Verantwortung: Sie sollen die gesellschaftliche Vielfalt repräsentieren und die Interessen aller Menschen in diesem Land ausgewogen berücksichtigen.“

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