Interview mit der Arabistin Angelika Neuwirth über die Arbeit ihres Instituts zur Koranforschung

(iz). Prof. Dr. Angelika Neuwirth studierte Arabistik, Semitistik und Klassische Philologie an der Freien Universität Berlin sowie in Teheran, Göttingen, Jerusalem und München. Nach ihrer Habilitation arbeitete sie von 1977 bis 1983 als Gastprofessorin an der Universität von Jordanien in Amman. Von 1994 bis 1999 war sie Direktorin am Orient-Institut der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft Beirut und Istanbul.

Derzeit ist sie an der Freien Universität in Berlin als Professorin tätig. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich des Korans und der Koranexegese, in der modernen arabischen Literatur der Levante, der palästinensischen Dichtung und der Literatur des israelisch-palästinensischen Konflikts. Für ihre Koranforschung erhielt sie im Juni 2013 den Sigmund-Freud-Preis für wissenschaftliche Prosa.

Frage: Guten Tag, Frau Prof. Neuwirth. Auf mehr als achthundert Seiten versuchen Sie in ihrem Werk über den „Koran als Text der Spätantike“, einen europäischen Zugang zum heiligen Buch der Muslime zu finden. Was genau meinen Sie mit dem „europäischen“ Blick auf den Koran?

Neuwirth: Das Buch selber legt das dar. Ich versuche zu zeigen, dass, wenn man den Koran historisch liest, man auf dieselben Traditionen stößt, die von Europäern als für ihre Kultur grundlegend in Anspruch genommen werden. Das ist einfach eine historische Lektüre des Korans, jetzt nicht wie üblich als Gründungsurkunde des Islam, sondern gewissermaßen dahinter zurück. Der Koran wird als eine Verkündigung, das heißt als Botschaft an Leute, die noch gar nicht Muslime waren, gelesen. Denn Muslime wurden sie ja erst durch die Verkündigung.

Dieser Blick zeigt, dass damals dieselben Probleme auf der arabischen Halbinsel diskutiert wurden, wie in der umliegenden spätantiken Welt, die später dann gewissermaßen als Grundlage Europas wahrgenommen wurde. Das heißt, wir entstammen alle einem gemeinsamen Entstehungsszenario, ein Sachverhalt, der nur durch spätere historische Entwicklungen verunklärt worden ist.

Frage: Also, geht es ja eigentlich nicht um einen „europäischen“ Zugang, sondern um die verbindenden Elemente der Spätantike beziehungsweise die Einflüsse der Antike. Und weder der so genannte „Orient“  noch der „Okzident“ können diese Elemente als Eigenheit für sich beanspruchen, oder?

Neuwirth: Das tun sie allerdings faktisch. Sowohl im Orient, also in der konventionellen islamischen Selbstwahrnehmung, wird davon ausgegangen, dass der Islam sich bereits von seinen Anfängen her essentiell von der umgebenden Kultur unterscheidet, dass mit ihm etwas ganz Neues in die Welt gekommen ist. Davor gab es das Zeitalter der „Dschahiliya“ (Zeit der Unwissenheit), eine gering geschätzte Epoche, die man nicht unbedingt zur Kenntnis nehmen muss.

Und im Westen glaubt man, dass der Islam das ganz Andere ist, also etwas, was nicht zu der eigenen Kultur gehört. Es sind uralte Festschreibungen von Andersheit, die historisch nicht zu halten sind, die sich aber aufgrund von früheren Machtverlagerungen oder Machtverhältnissen eben so festgeschrieben haben. 

Frage: Würden Sie dann auch die Auffassung verneinen, dass der Islam noch eine Aufklärung nötig hat beziehungsweise, dass Vernunft und Wissenschaft im Koran in einem Spannungsverhältnis zum Glauben stehen? 
Neuwirth: Die Behauptung, dem Islam fehle die Aufklärung ist auch ein uraltes Klischee. Der Stolz auf die Aufklärung, wenn er sich inzwischen allerdings auch etwas gelegt hat, verleitet immer wieder dazu, der westlichen Kultur gegenüber dem Islam einen erheblichen Vorsprung zuzumessen. In der islamischen Geschichte hat es zwar keine flächendeckende  Säkularisierungsbewegung gegeben, dies aber deshalb nicht, weil Sakrales und Säkulares im Islam bereits nebeneinander existierten. Auch war das Kräfteungleichgewicht keineswegs immer so wie wir es heute haben.

Die islamische Wissenskultur war sehr lange Zeit der westlichen oder überhaupt der außerislamischen weit überlegen. Das hat nicht zuletzt zu tun mit den medialen Vorsprüngen, die man hatte. Es gab in der islamischen Welt beispielsweise schon seit dem achten Jahrhundert die Herstellung von Papier. Diese ermöglichte wiederum, immense Massen von Texten zu verbreiten, wovon im gleichzeitigen Westen keine Rede sein konnte.

Es ist sicher mehr als das Hundertfache des im Westen an Schriften Vorhandenen, was da an arabischen Texten in Umlauf gebracht worden ist. Bis zum 15. Jahrhundert war man im Westen noch auf Pergament angewiesen, was sehr kostspielig und schwer zu bekommen war.

Frage: Wenn wir uns die inhaltliche Ebene des Korans anschauen: Welches Frauen- und Menschenbild konstatiert der Koran?

Neuwirth: Natürlich ist der Koran kein Nachschlagwerk für soziales Verhalten. Weite Kreise gehen heute davon aus, dass man alle Normen des Islam bereits im Koran auffinden kann. So war der Koran aber nicht gedacht. Es wandte sich als Verkündigung an Leute, die andere Normen kannten und bereit waren, diese Normen infrage zu stellen. Der Koran bildet Verhandlungen über verschiedene Normen ab. Dass man die relativ wenigen rechtlich relevanten Anweisungen dann systematisiert hat, und zu einem Teil des islamischen Normenkanons, der Scharia gemacht, ist eine andere Sache.

Die spätere Rechtsliteratur reflektiert nicht dieselben Verhältnisse wie der Koran. Das zeigt sich besonders deutlich am Bild der Frau, das ja in der islamischen Rechtsliteratur ganz anders aussieht als im Koran. Gerade hier markiert der Koran einen revolutionären Fortschritt: Er stellt die Frau – zu seiner Zeit ist es einmalig! – vor Gott auf gleiche Ebene mit dem Mann. Beide Geschlechter werden im jüngsten Gericht auf dieselbe Weise beurteilt.

Das klingt vor heute aus gesehen vielleicht irrelevant, aber das ist es nicht. In der damaligen Zeit war die Gleichstellung der Frau mit dem Mann noch ganz undenkbar – es gab sogar noch Diskussionen darüber, ob die Frau überhaupt eine Seele habe. Die Frau wurde sehr ambivalent beurteilt und ihr Rechtsstatus war in vielen vorislamischen Gesellschaften ausgesprochen ungünstig.

Der Koran rückt die Frau auch in wichtigen weltlichen Dingen auf die gleiche Ebene mit dem Mann, sie besitzt Rechte und kann sogar erben, ist also keineswegs entmündigt.

Frage: Navid Kermani spricht in seinem Werk „Gott ist schön“ von der ästhetischen Dimension des Korans. Können Sie dazu näheres sagen?

Neuwirth: Ja, das ist sogar wichtig. Wenn man, wie viele Koranforscher es heute tun, den Koran als eine Art Informationsmedium liest, in dem bestimmte Informationen stehen, dann wird man der ganzen Sache nicht gerecht. Der Koran ist sehr stark poetisch geprägt und hat eine ganze Reihe von Botschaften, die er gar nicht explizit, gar nicht eindeutig auf der semantischen Ebene mitteilt, sondern eben durch poetische Strukturen vermittelt, sonst wäre er auch gar nicht so eindringlich.

Wenn da bestimmte Informationen stünden, die hätte man vielleicht woanders auch haben können. Das Einzigartige am Koran ist eben seine Vielschichtigkeit, das er auf verschiedenen Ebenen spricht und das ist einerseits natürlich ästhetisch von großem Reiz, aber es ist auch, wenn man so will, rhetorisch oder überzeugungstechnisch von großem Reiz.

Wie gesagt, die Aussagen des Korans ließen sich vielleicht in einem ganz kurzen Zeitungsresümee zusammenfassen, das hätte aber keinerlei Effekt gehabt. Es geht wirklich um diese Verzauberung durch Sprache. Sprache selbst wird im Koran auch gepriesen als die höchste Gabe, die der Mensch von Gott erhalten hat. Das hat natürlich zu tun mit Wissen. Sprache ist das Medium des Wissens. Deswegen sollte man auf gar keinen Fall der islamischen Kultur auch noch Wissensfeindlichkeit unterstellen. Also der ganze Koran ist im Grunde genommen ein Preis auf das Wissen. Das Wissen, das sich durch Sprache artikuliert.

Frage: Welche Parallelen weist der Koran zu den religiösen Schriften der Juden und Christen auf? Was ist konkret die besondere Auszeichnung des Korans beziehungsweise was hat der Koran neues gebracht?

Neuwirth: Ja, was hat der Koran neues gebracht? Also, er muss ja Neues gebracht haben, wenn er so viele hundert Jahre nach der zuletzt vorher entstandenen heiligen Schrift in die Welt tritt (ca. 600 Jahre nach dem Neuen Testament). Zum einen würde ich sagen ist es sein Beharren darauf, dass Wissen einen ganz immens wichtigen Anteil am menschlichen Leben und auch am menschlichen religiösen Leben hat.

Der Gedanke ist im Neuen Testament zum Beispiel nicht interessant. Das Neue Testament hebt auf andere Dinge ab, und die Thora, das Alte Testament, also die hebräische Bibel, ebenfalls. Die Fokussierung auf das Wissen ist eindeutig eine Neuheit, die es vorher nicht gegeben hat. Das hängt zusammen mit der spätantiken Entstehung, damals war man einfach, auch durch die Philosophie, bereit, Wissen in den Vordergrund zu stellen.

Außerdem lässt sich anführen, dass im Koran die Universalisierung der Botschaft, die sich nun an alle Menschen richtet, eine besondere Rolle spielt. Weder hat der Koran ein besonderes Verständnis für das Erwählungsverständnis der Juden. Eine solche Erwählung lehnt die koranische Stimme ab, an die Stelle einiger Erwählter treten die Menschen insgesamt. Auch die Erwählung der Christen, die sich an die Stelle der Juden gesetzt hatten, wird zurückgewiesen.

Es gibt keine Erwählten, sondern es gibt die Menschen insgesamt, die bestimmten Vorbildern folgen, sich aber nicht auf irgendwelche Erwählungsprivilegien berufen können. Also weder, wie die Juden auf Abraham, oder wie die Christen auf Christus. Diese Berufungen helfen vor Gott gar nicht, sondern jeder ist allein verantwortlich und hat für sein Tun Rechenschaft abzulegen.

Frage: Das heißt, dass jeder Mensch eine individuelle Beziehung zu Gott aufbauen kann, ohne dass es dafür eine vermittelnde Instanz gibt?

Neuwirth: Ja, das kann man so sagen, wenngleich auch der Koran selber in gewisser Hinsicht eine vermittelnde Instanz ist, nämlich als ein Medium ist, durch das man leichter diesen Zustand erreichen kann. Durch die Erfüllung der rituellen Verpflichtung, vor allem durch das Gebet, durch die Rezitation des Korans, hat der Gläubige einen Zugang, der anderen nicht offen steht. Das ist aber eben ein verbaler Zugang, ein rituell-verbaler Zugang, aber keine auf eine Person gerichtete, auf einen Vorfahren oder eine Erlöserfigur gegründete Privilegierung.

Frage: Welchen Rat würden Sie einem Menschen geben, der bisher keinen Zugang zur Religion des Islams hatte und sich den Koran zum ersten Mal durchlesen möchte?

Neuwirth: Das ist natürlich ein ganz unvorteilhafter Ausgangspunkt (lacht). Vielleicht hat er dann ja auch gar keinen Zugang zu den anderen heiligen Schriften.

Es es ist ja leider so, dass man das Wissen, das die Hörer des Propheten hatten, normalerweise nicht nicht mehr hat. Die Hörer des Propheten waren gebildet, sie hatten eine Menge Bibelwissen und auch einiges philosophische Wissen der Zeit, das wir heute nicht haben. Was kann man da tun?

Wenn man Muslim ist, tut man gut daran, einfach die Kommentare zu lesen, die enthalten ja die Erfahrungen der muslimischen Gemeinde mit dem Koran. Das ist auf jeden Fall hilfreich – auch wenn diese auch aus einer Zeit stammen, die nicht unsere ist, und es manchmal irritierend ist, was man da zu lesen bekommt.

Wenn man Außenstehender ist, dann sollte man sich vielleicht damit begnügen, zunächst einmal den letzten Teil des Korans zu lesen, nach Möglichkeit auf Arabisch, wenn es geht, und dabei eine Koranrezitation zu hören. Dieses letzte Dreißigstel des Korans, das Dschuz' 'amm, wie es im Arabischen heißt, ist ein sehr schöner Zugang. Wenn sich da in einem nichts öffnet, wird es auch nicht bei Sure Zwei nicht passieren (lacht). Ich würde unbedingt raten, sich Koranrezitation dazu zu gönnen, damit nicht der falsche Eindruck entsteht, hier würden religiöse Informationen herübergebracht.

Frage: Inwiefern gibt es eine andere Spiritualität im Islam, oder eine andere Vorstellung von Spiritualität im Islam, als jetzt im Judentum oder Christentum?

Neuwirth: Es ist jetzt schwer in einem Satz von drei Spiritualitäten zu handeln, aber auf jeden Fall lebt die islamische Spiritualität von der Koranrezitation.

Erstmal reinszeniert man damit die Erfahrung des Propheten, was ja schon einmal eine ganz wichtige Rückbindung an ihn ist. Man steht in einer Tradition. Die Rezitation ist eingebettet in die Vorstellung, dass man durch das Sprechen bestimmter Formeln sich für einen Moment aus der Alltagswelt entfernen kann.

Besonders im Gebet selber werden bestimmte Formeln gesprochen, am Anfang und wieder am Ende, die zeigen, dass man während dieser Zeit abgemeldet ist aus dem Alltag. Das ist ein ganz erheblicher Vorteil gegenüber Leuten, die eine solche Möglichkeit nicht haben, sondern gewissermaßen 24 Stunden lang auf demselben Alltagsniveau sind.

Es gibt inzwischen ja eine Menge Versuche, solche Auszeiten mithilfe künstlicher Religionen zu erreichen, aber im Islam ist diese Praxis – sehr genuin und außerordentlich gut geregelt – schon abrufbar. Das heißt, mit dieser Rezitation ist man eine Weile in einer anderen Welt.

Anmerkung zur Autorin:
Anna Alvi (23) ist Bloggerin und im interreligiösen Dialog aktiv. Zurzeit studiert sie in Heidelberg  Vergleichende Religionswissenschaften (Masterstudiengang). Alia Hübsch (23) ist ebenfalls Bloggerin und Beauftragte für den interreligiösen Dialog einer muslimischen Frauenorganisation in Frankfurt am Main; derzeit studiert sie Religionsphilosophie (Masterstudiengang) in Frankfurt.

Sind auch „Islamische Banken“ haram?

(iz). Es gehört wohl zu den Ergebnissen der Säkularisierung, dass ­viele Menschen sich längst ein Leben ohne Gott vorstellen können, allerdings kaum mehr ein Leben ohne Banken. Die Einrichtung der „Zettelbanken“ im 18. Jahrhundert haben eine ganze Epoche verändert, ihre neuen Finanzierungstechniken den Lauf der Poli­tik ganzer Jahrhunderte mitbestimmt und nicht zuletzt auch die islamische Welt entscheidend geprägt. Der Zusam­menbruch muslimischer Souveränität und die Erscheinung der Banken fällt dabei zusammen.

Heute erscheint das „moderne Banking“ nicht nur alternativlos, es wird auch als institutionelle Garantie für Wohlstand und Zivilisation gepriesen. Nur, ist das wirklich so? Im Westen hat längst eine breite Debatte über Sinn und Wirkung des Bankensystems begonnen. Zahl­reiche Veröffentlichungen, Bücher und Beiträge beschreiben das Unwesen der Banken, deren Kernkompetenz nach wie vor die Schaffung von Geld aus dem Nichts ist. Aber, es scheint kaum alternative Wirtschaftsmodelle zu geben, die ohne Banken auskommen können und die in diesem Falle nicht sofort unter den Verdacht der naiven Träumerei oder einer abgründigen Rückwärtsgewandtheit stehen. Mehr noch, uns wird heute glauben gemacht, dass ein Leben mit moder­ner Technologie, aber ohne Banken ein absoluter Widerspruch sei. Wer will aber schon zurück zur Steinzeit? Gibt es also wirklich kein ökonomisches Modell, das die Banken ersetzt und die Errungenschaften der Moderne nicht radikal in Frage stellt?

Es lohnt sich hier gerade als Muslime kurz innezuhalten und sich auch nach alternativen Denkansätzen in der eigenen Lebenspraxis umzuschauen. Natürlich, auch in der islamischen Welt ist der Siegeszug der Banken, genauer, der islamischen Banken nicht zu übersehen. Insbesondere der Modernismus der arabischen Welt sah in der Kopie dieser Finanztechnik den Weg zur bitter ­nötigen ökonomischen Machtsteigerung, dem Grunde nach der einzige Weg, das ­eigene Machtdefizit gegenüber der expansiven, westlichen Welt auszugleichen. Heute hat sich aber der Blickwinkel abermals geändert. Das Bankensystem erscheint inmitten der größten Finanzkrise der Menschheitsgeschichte nicht mehr nur als Methode zur Machtsteigerung, sondern vielmehr als Ballast von Gesellschaften, die keinen Ausweg mehr aus der erdrückenden Schuldenlast und dem drohenden Kollaps genau dieser Banken sehen.

In der islamischen Welt wird daher das Phänomen der „islamischen Bank“, also einer Bank die moralischer sein will als „normale“ Banken, spürbar kritischer gesehen. Diese Emanzipation gegenüber den gängigen Modellen zeigt gerade ein ungewöhnlicher Rechtsfall in Pakistan.

Pakistan als der Standort einer intelligenten Debatte über ökonomische Alternativen mag dabei zunächst überraschen. Das Land wird ja mit vielen poli­tischen und ökonomischen Problemen in Verbindung gebracht, dabei gibt in dem geschundenen Land in prekärer Lage weiß Gott auch viele offensichtlich untaugliche oder radikale Lösungsansät­ze. Es gibt aber auch eine Elite, die ganz neue Fragen stellt.

Eine graduelle Abschaffung des gegen­wärtigen Banksystems in Pakistan, ­wegen ihres – aus islamischer Sicht – ­verbotenen rechtlichen Charakters wurde nun im so genannten Riba-Verfahren [arab. für ­ungerechtfertigte Kapitalvermehrung] gefordert. Der langjährige Prozess um das grundsätzliche Verhältnis der pakis­tani­schen Verfassung zur modernen Ökono­mie ist vor dem Bundesstaatlichen Scharia-Gericht (FSC) anhängig. Nachdem in dem Verfahren zwischenzeitlich zehn Jahren untätig vergangen sind, kommt nun neuer Schwung in die Verhandlungen. Eine Partei in diesem vielbeachteten Verfahren zum Thema Riba, stellte inzwischen sogar die Gültigkeit des ganzen pakistanischen Bankwesens – also inklusive Zentralbank und der „Islamischen Banken“ – im Licht der islamischen Lehre in Frage. Dieser kritische Ansatz ­sorgte für einige Aufregung.

Wichtiger Kopf in der wachsenden Fraktion der Bankkritiker, die aus allen gesellschaftlichen Schichten kommen, ist eine mutige Frau. Die ehemalige Abgeordnete des Bundesstaates Punjab, Dr. Humaira Shahid, die eine der Klägerinnen in diesem Fall ist, bemüht sich bei jeder ihrer Wortmeldung darum Alterna­tiven zu dem gegenwärtigen System aufzuzeigen. Das eigentliche islamische Finanzsystem definiert sie dabei durch die Regeln der Muamalat. Die couragierte Geschäftsfrau nimmt bei ihren Ausführungen auch auf das islamische Establishment im Land wenig Rücksicht. Zum Schrecken von Millionen Pakistanern, die ihre Ersparnisse in den letzten ­Jahren bei den „Islamischen Banken“ unterbrachten, eben um Riba zu vermeiden, hat die Antragstellerin in ihrem schriftlichen, dem FSC vorgelegten Dokument, ausdrücklich auch die „Islamischen Banken“ als „haram“ bezeichnet.

„Wir fechten die Idee einer Islamisie­rung von kapitalistischen Einrichtungen und Instrumenten als Täuschung an, die statt zu einer Abschaffung von Riba dazu führte, dass ‘Riba halal’ gemacht wurde“, heißt es in dem Dokument zur Klage. Außerdem seien „Islamische Banken“ und die Nutzung von Papiergeld, so liest man dort, nichts anders als eine Täuschung.

Damit noch nicht genug geht sie auch weiter in die Offensive. „Der ­Murabaha-Vertrag“ so Humaira Shahid ­“wurde zu einem der wichtigsten Instrumente der Islamischen Banken gemacht, um Riba hinter der Fassade des islamischen Vertragsrechts zu verstecken.“ Murabaha ist aus Sicht der Ökonomin ein Verkaufs-Vertrag und gerade keine Vereinbarung zur Finanzierung. Der Preisaufschlag im Murabaha sei nur ein Weg zur Feststellung des Preises von verkauften Güter. Er könne keine Bedingung für eine vorherige Vereinbarung sein, wie es im verbotenen Fall der ‘zwei Verkäufe in ­einem’ geschehe.“

Sie betonte gleichzeitig, dass sich jeder Versuch der Abschaffung von Riba auch darauf konzentrieren müsse, was die Alternative dazu sei. „Dies liegt daran, weil wir nicht etwas abschaffen können, das verboten ist, ohne eine Alterna­tive von dem anzubieten, das erlaubt ist“ erklärt Humaira Shahid.

Bezüglich einer solchen Alternative argumentiert sie nun, dass ein Modell dessen, was halal sei, bereits existiere, und es so auch innerhalb des des Rahmens des islamischen Rechts und der pakistani­schen Verfassung umgesetzt werden könne. Dieses Modell seien, so das Dokument, die Muamalat, das sozio-ökonomischen Modell aller islamischen Gesell­schaften vom Anfang des Islam bis zum Fall des Kalifats.

„Dieses Modell war überraschenderweise mehr oder weniger allen vor-kapitalistischen Gesellschaften (darunter einigen nichtmuslimischen) zu eigen und war zur Zeit von Madina Al-Munawwara vollkommen“, fügte die Klägerin hier hinzu.

Natürlich schließt sie dabei nicht die Nutzung moderner Technologien, wie besipielsweise internetbasierte Zahlungs­systeme auf der Grundlage von Gold oder Silber aus. Humaira Shahid weiß natürlich, dass keinen Weg zurück gibt. „Moderne“ ökonomische Modelle, die dennoch in Harmonie mit dem islamischen Wirtschafstrecht stehen, seien bereits in einigen muslimischen Ländern, wie Malaysia und Indonesien eingeführt worden, betonte Dr. Humaira.

Allerdings glaubt sie nicht an die Möglichkeit der Reform von bestehenden Banken. Im Verfahren fügte sie dann auch hinzu, dass die gegenwärtigen Banken und Finanzinstitutionen dem Gericht bereits selbst mitgeteilt hätten, dass ihre Institutionen nicht ohne Riba operieren könnten.

Über das Modell der Muamalat erfährt man nun vor dem Gericht, dass dazu nicht nur vertragliche Aspekte gehörten, sondern auch Einrichtungen und Ins­trumente, die unterstützen und fördern, was halal sei. Dazu gehörten Golddinare, Silberdirhams, Wadias (Einrichtungen zur sicheren Aufbewahrung), Suqs (offene Märkte), Karawanen (offene Ins­titutionen des fairen Handels), Gilden (offene Produktionseinrichtungen), Waqf/Auqaf (Institutionen der Wohlfahrtspflege), Bai Salam (ein landwirtschaftliches Handelssystem), Bait ul Mal etc. Im Zusammenspiel der Einrichtungen geht es um die Etablierung fairen, globalen Handels und die Bekämpfung von Monopolen.

„Das Problem ist“ so Humaira Shahid „dass viele Muslime diese Modelle und damit ihre Aktualität in der ­momentanen Lage der Finanzmärkte einfach nicht mehr kennen“. In dem von ihr vorgeleg­ten Konzept wird erläutert, dass insbesondere die Einführung von Golddinaren und Silberdirhams, die auch in der Region als Scharia-Währung bekannt sind, wesentlich für die Einführung der Muamalat und damit letztlich für die Abschaffung von Riba seien. Kurzum, das bestehende, inflationäre Papiergeld­system ist für die Klägerin in sich das Problem.

Bezüglich der Praktikabilität solcher Systeme gibt es auch schon praktische Erfahrungen auf die sie verwiesen kann. Dr. Humaira Shahid zeigte in ihren Pressekonferenzen auf, dass 2008 die Regierung des malaysischen Bundesstaates Kelantan sich für die Einführung von Dinar und Dirham als Zahlungsmittel im ihrem Gebiet entschied und allen Staatsangestellten anbot, bis zu 25 Prozent ihres Gehalts in Dinar und Dirham auszuzahlen. „Es geht auch im 21. Jahrhundert ohne Banken“ davon ist die Akademikerin inzwischen völlig überzeugt.

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„Islamische Anleihe“: Hintergrundgespräch mit dem muslimischen Finanzfachmann Tarek El Diwany

(iz). Der Historiker Leopold von Ranke meinte, dass der Untergang des Römi­schen Reiches an den Verfall seiner Währung gebunden war. Und dabei ging es „nur“ um die Verschlechterung des Edelmetallgehaltes der Münzen. Heute operieren wir mit Tausch- und Zahlungsmitteln, die keinen innewoh­nenden Wert besitzen und deren Mengen gleichermaßen regelmäßig exponentiell steigen.

Während sich immer mehr Menschen gerade auch im Westen um die Beschaffenheit unseres Geldsystems sorgen und nach tragfähigen Alternativen rufen, denken viele Muslime weltweit immer noch kontrazyklisch. Sie setzen auf eine Integration muslimischer Modelle in das bestehende Finanzsystem und seiner Instrumente. Es erwies sich spätestens seit Beginn der Krise 2008 als unhaltbar. machte die Ankündigung des britischen Premierministers Cameron auf dem World Islamic Economic Forum von sich Reden, London neben Dubai zum weltweit führenden „islamischen Finanzzentrum“ zu machen. Der erste Schritt dabei soll eine so genannte „islamische Anleihe“ in Höhe von 200 Millionen Pfund auf Immobilien­besitz der britischen Regierung sein. Einige muslimische Verbände in Deutschland begrüßten die Pläne einhellig und forderten ihre Einführung auch in Deutschland.

Die IZ sprach mit dem muslimischen Finanzexperten Tarek El Diwany über diese Anleihen, ihre Struktur und warum eine „Islamisierung“ des Weltfinanzsystems konzeptionell und rechtlich nicht möglich ist.

Islamische Zeitung: Jüngst ­kün­digte die britische Regierung die Schaffung einer „islamischen Anleihe“ an der Londoner Börse an. Nachdem Sie von den Plänen hörten, glauben Sie, dass diese Anleihen zu Recht mit der Bezeichnung „islamisch“ versehen werden können?

Tarek El Diwany: Nein. Wir müssen auf die Ergebnisse der rechtlichen Konstruktion schauen, die wir bei jedem finan­ziellen Instrument nutzen. Einige sind der Ansicht, dass, solange die Regeln korrekt identifiziert und angewandt sind, wir uns dann nicht um die Ergebnisse zu kümmern bräuchten.

Ich denke, dass das eine gefährliche Behauptung ist, denn rechtliche Regeln können strukturell so genutzt werden, dass sie am Ende zu verbotenen Ergebnis­sen führen; selbst wenn die Regeln auf der Oberfläche korrekt erscheinen mögen. Ein Beispiel dafür wäre, wenn ich Ihnen ein zinsloses Darlehen geben würde und Sie mir ein Geschenk versprechen, wenn Sie das Darlehen zurückzahlen. Man kann mit Bestimmtheit sagen, dass zinslose Darlehen, Geschenke und Versprechen in der Scharia erlaubt sind. Aber wenn man die drei kombiniert, dann hat man offenkundig ein verzinstes Darlehen geschaffen.

Das wird als „Hila“ (Rechtskniff) bezeichnet. Die Gelehrten wissen, dass diese Kniffe existieren und sie beurteilen einen solchen nach seinem Ergebnis. Wenn wir diese „islamische Anleihe“ betrachten, dann ist das Ergebnisse der rechtlichen Komponenten ein Haufen Geldflüsse, der das gleiche ist wie eine verzinste Anleihe.

Daher glaube ich nicht, dass wir diese Technik benutzten sollten. Wir brauchen Techniken, die auf traditionellen Interpretationen des islamischen Rechts beruhen – und kein neues Recht für uns schaffen, nur um Finanzinstrumente zu kreieren, die bei Banken, Regierungen oder bestimmten muslimischen Geschäftsleuten beliebt sind.

Islamische Zeitung: Eine Anleihe – ob konventionell oder „islamisch“ – bedeutet doch, dass ich einer Institution Geld leihe, die eine feste Gewinn­summe verspricht? Ist das nicht das gleiche wie ein verabredeter Zinssatz?

Tarek El Diwany: Ja. Die Art und Weise, wie diese „islamischen Anleihen“ funktionieren – und wie es auch hier ziemlich sicher ablaufen dürfte –, ist, dass die britische Regierung den Investoren in die Anleihe Immobilien mit Hilfe eines Mittelsmannes – entweder einer Firma oder einem Fonds – verkaufen wird. Umgehend wird sie das Gebäude von den Investoren für 10 oder 20 Jahre anmie­ten. Diese Periode wird dann die Laufzeit der Anleihe sein. Am Ende der Frist wird die Regierung dann die Immo­bilie von den Investoren zum gleichen Preis zurückkaufen.

Die Investoren geben eine Summe in Höhe von X Pfund, die sie am Ende zurückerhalten. In der Zwischenzeit nehmen sie Miete(n) ein. Diese wird/werden an den Zinssatz der Bank of England gebunden sein … (lacht) … und jetzt haben wir etwas, das sehr wie eine verzinste Anlage aussieht.

Ich glaube, dass wir als Muslime mehr anzubieten haben als das. Wir sollten den Menschen zeigen, wie man ohne Schulden leben kann. Diese haben weltweit in den letzten hunderten Jahren zu vielen Problemen geführt. Wir haben den Zugang, der es den Menschen ermöglicht, schuldenfrei zu leben. Wir sollten die rechtlichen Komponenten wie echte Part­nerschaften (Muscharaka) und wirkliches Leasing (Idschara) benutzen, die entweder gar keine oder kaum Schulden beinhalten. Dann würden die Menschen auf unser Rechts- und Finanzsystem schauen und wesentlich mehr Respekt dafür haben.

Islamische Zeitung: Ist es nicht riskant, Menschen zur Investition in ein Land zu animieren, das so hoch verschuldet ist wie Großbritannien?

Tarek El Diwany: Nun gut, auf eine Weise stimmt das wegen der Möglichkeit der Inflation schon. Die Regierung ist so sehr verschuldet, dass ihr ­langfristig keine Alternative zur Inflation bleiben wird. Dies wird den wirklichen Wert der Schuld reduzieren.

Was die Höhe der Anleihe betrifft, so kann die Regierung diese Summe zu einem späteren Zeitpunkt schaffen, indem sie neues Geld druckt und damit die Schulden bezahlt. Ich glaube nicht, dass es dabei ein Risiko für ein Scheitern geben wird, die Summe der Anleihe nach zehn Jahren zurückzuzahlen.

Die spannende Frage wird aber sein, wie viel diese 200 Millionen Pfund nach zehn Jahren noch wert sein werden. Bei einer hohen Inflation wird diese Summe nicht mehr den gleichen Wert haben wie heute.

Islamische Zeitung: Gelegentlich wundert man sich, warum muslimische Organisationen in Europa so sehr auf dieses Pferd setzen. Es ist doch offenkundig auf die kapitalreichen Länder am Golf oder in Südostasien ausgerichtet. Ist solch ein Angebot überhaupt interessant für Muslime in Europa?

Tarek El Diwany: Wenn Muslime in Europa das Spiel der verzinsten Kreditaufnahme spielen wollen, um dann zu investieren, so kann ich sagen: Viele Menschen im Westen wurden dadurch sehr reich. Wenn ich Geld zu einem halben Prozent leihen kann – was für viele Banken gilt – und es dann den Kunden – beispielsweise auf einer Kreditkarte oder bei einem Dispokredit – zu zehn Prozent weiter verleihe, dann kann ich sehr schnell sehr reich werden. Angesichts dessen kann ich nachvollziehen, warum einige Muslime Banken gründen wollen. Und ich kann sehen, warum einige Muslime zu geringen Zinssätzen Geld leihen wollen, um damit Immobilien zu kaufen, deren Preise derzeit in die Höhe schießen. In London sind das beispielsweise zwanzig Prozent über ein Jahr.

Es gibt viele betriebswirtschaftliche Gründe, warum Geschäftsleute ein System haben wollen, dass dem ­Zinssystem vergleichbar wäre. Sie werden die musli­mischen Gelehrten dazu veranlassen, es in Begriffen der Scharia zu ermöglichen. Wenn aber ihre Entscheidung auf dem islamischen Recht basieren, und nicht auf dem eigenen Profitinteresse, dann wäre nichts davon möglich.

Eigentlich kann es so etwas wie eine „Islamische Bank“ gar nicht geben. Banken schaffen im Wesentlichen Geld aus dem Nichts und verleihen es dann ­gegen Zinsen. Beide Dinge sind im islamischen Recht vollkommen untersagt. Es ist absolut unmöglich, dies „islamisch“ zu machen – gleiches kann man ja auch nicht mit Roulette oder Glücksspiel tun.

Wenn wir bei unseren traditionellen Ideen bleiben würden, können wir ande­re Vorgehensweisen hervorbringen. Wir könnten beispielsweise ein Elektrizitätswerk bauen und die Investoren hätten die Hälfte des Stroms und könnten die andere aufgrund einer Gewinnbeteiligung verkaufen. Sinken die ­Strompreise, bekommen wir nicht so viel. Wenn sie steigen, bekommen wir viel. Wir könnten Straßen bauen, für diese eine Maut erheben und den Gewinn teilen. Diese Art der Risikoteilung ohne Schulden wäre für viele Leute und Regierungen sehr attraktiv.

Wir haben ihnen dieses aber niemals angeboten. Keine islamische Bank oder Finanzorganisation hat dieses Modell wirklich vorangetrieben – weder in der muslimischen, noch in der nichtmuslimischen Welt. Wir müssen anfangen, richtig nach zu denken über das, was wir tun wollen.

Ich befürchte, dass wir noch einen langen Weg vor uns haben werden.

Islamische Zeitung: Lieber Tarek El Diwany, vielen Dank für das Gespräch.

Webseite von Tarel El Diwany: islamic-finance.com

Der Interkulturelle Rat in Deutschland kündigt den so genannten „Muslimtag“ an

Darmstadt (iz). Wie aus einer Pressemitteilung vom 14.11.2013 hervorgeht, wurde am Rande der 26. Tagung des Deutschen Islamforums (13.11.) der Förderverein für einen so genannten „Deutschen Muslimtag“ gegründet. Bereits seit geraumer Zeit wurde die Idee einer derartigen Komplementärveranstaltung zu denen großen Kirchen von Vertretern des „liberalen Islam“ in Umlauf gebracht.

„Ähnlich wie beim Katholikentag und beim evangelischen Kirchentag soll der Muslimtag den Dialog über gesellschaftspolitische Themen fördern“, hieß es in dem Schreiben. Laut Mitteilung wurde der Journalist Abdul-Ahmad Raschid zum Vorsitzenden gewählt. Zu den weiteren Vorstandsmitgliedern zählen unter anderem die Islamwissenschaftlerin Mohagheghi, die Lehrerin Rabeya Müller sowie Dr. Miksch und Y. Khurshid, beide vom Interkulturellen Rat. Letztere seien gebeten worden, „geschäftsführende Aufgaben“ zu übernehmen.

Trotz des offiziell Titels einer solchen Veranstaltung – die 2016 das erste Mal stattfinden soll – ist es um die Idee seit ihrer ersten öffentlichen Formulierung still geworden. Vertreter muslimischer Organisationen und Netzwerke haben sich hierzu bisher nicht zu Wort gemeldet.

Hier lässt sich mitdiskutieren:
https://www.facebook.com/islamischezeitungde

Vor dem Bundespräsidenten-Besuch schlagen die Wellen hoch

Münster (KNA). Klappern gehört zum Handwerk. Vor allem zur rechten Zeit. Das haben offenbar auch die muslimischen Verbände verstanden. Sie sind unzufrieden mit dem Zentrum für Islamische Theologie an der Universität Münster – kurz ZIT genannt. Diese Einrichtung, an der angehende Lehrer für den neuen bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht studieren, findet besonderes Interesse bei Bundespräsident Joachim Gauck. Ende November will er die Universität besuchen. Da stößt die Kritik der Verbände auf besonderes Echo.

Der Unmut wurzelt im komplizierten Verfassungsrecht. Zwar feiert die Politik den neuen islamischen Religionsunterricht an Schulen und die bundesweit insgesamt vier Studiengänge für die Lehrerausbildung als Meilenstein, weil sich nur so die religiöse Unterweisung junger Muslime aus Hinterhofmoscheen herausholen lässt. Doch die Frage, wer verbindlich über die Inhalte von Unterricht und Studiengang sowie das Lehrpersonal an Schulen und Uni bestimmt, ist nur behelfsmäßig gelöst.

Bei der christlichen Theologie sind die Kompetenzen klar in Konkordaten und Staatskirchenverträgen geregelt: Die Uni als staatliche Behörde garantiert die Forschungs- und Lehrfreiheit, die Inhalte aber bestimmen die Kirchen. Das Personal wird nach wissenschaftlichen Kriterien ausgesucht, aber nur mit Zustimmung der Kirchen ernannt.

Solche Rechte kommen den Muslimen nicht zu. Sie werden wegen fehlender Mitgliederlisten vom Staat nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt. Allerdings kann eine Landesregierung nicht festlegen, was zum muslimischen Glaubensbekenntnis gehört. Diese Aufgabe soll in Münster nach einem Vorschlag des Wissenschaftsrates ersatzweise ein Beirat übernehmen: Vier Vertreter benennt die Universität im Einvernehmen mit dem Koordinationsrat der Muslime in Deutschland (KRM), vier weitere schlägt der KRM selbst vor.

Die Zahl vier passt genau auf den Zuschnitt des Koordinationsrates. Denn er ist Dachverband von eben genau vier Verbänden: dem Zentralrat der Muslime, der DITIB, dem Verband der Islamischen Kulturzentren und dem Islamrat. Intern gilt die Regelung, dass jede Organisation einen Vertreter entsendet. Für den Islamrat sollte das sein Generalsekretär Burhan Kesici sein. Der Bund aber, der das Zentrum in Münster mitfinanziert, zweifelt an dessen Verfassungstreue und meldete Vorbehalte an. Auch für eine weitere vorgeschlagene Theologin gab es kein grünes Licht. Die Folge: Der Beirat hat sich noch gar nicht konstituiert, obwohl der Lehrbetrieb in Münster bereits seit einem Jahr läuft.

Die Verbände fühlen sich nun übergangen. Vor allem aber stoßen sie sich an dem mit ihrer Zustimmung berufenen ZIT-Leiter Mouhanad Khorchide. In Büchern wie „Scharia – der missverstandene Gott“ vertritt Khorchide eine gemäßigte Form des Islam und lehnt eine buchstabengetreue Erfüllung von Gesetzen ab. Nun haben die Verbände ein Gutachten über den Professor angekündigt.

Die Rektorin der Universität Münster, Ursula Nelles, weist entschieden zurück, die Mitspracherechte der Verbände zu übergehen. Bislang seien mitwirkungsbedürftige Beschlüsse nicht gefällt und Professoren nur befristet beschäftigt worden. Auch die Lehrinhalte seien nur für ein Semester fortgeschrieben und vom NRW-Schulministerium abgesegnet worden.

Auch dort gibt es einen Beirat, der über die Lehrpläne für den Religionsunterricht befindet. Das Pikante: Dort darf Islamrat-Generalsekretär Kesici mitarbeiten, der auch Vizevorsitzender der Islamischen Föderation Berlin ist. Die muslimischen Verbänden verstehen die Ungleichbehandlung ihres Kandidaten nicht und machen vor dem Gauck-Besuch in Münster ordentlich Druck. Uni-Rektorin Nelles hält eine Abberufung Khorchides sogar für möglich – wenn der Uni-Beirat das so entscheidet. Dazu muss er sich aber formieren. Der KRM sucht nach einem neuen Kandidaten.

Universität Münster weist Kritik am Islam-Zentrum zurück

Münster (KNA). Die Universität Münster hat die Kritik der muslimischen Verbände an ihrem Zentrum für Islamische Theologie (ZIT) zurückgewiesen. Es würden keine Fakten ohne Mitsprache des Koordinationsrates der Muslime (KRM) geschaffen, sagte Rektorin Ursula Nelles am Montag im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Münster. Bislang seien keine mitwirkungsbedürftigen Entscheidungen gefällt worden, etwa die Ernennung eines Professors oder die Verabschiedung von Lehrinhalten.

Da die muslimischen Verbände im Gegensatz zu den Kirchen nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt sind, soll ein Beirat aus acht Personen über Curriculum und Personal entscheiden. Vier Personen ernennt die Universität im Einvernehmen mit dem Koordinationsrat; weitere vier schlägt der KRM selbst vor. Das Gremium hat bislang noch nicht seine Arbeit aufgenommen, obwohl der Lehrbetrieb seit 2012 läuft. Laut Nelles gab es gegen einen vom KRM vorgeschlagenen Kandidaten mit Nähe zum Islamrat Vorbehalte wegen der Verfassungstreue. „Deshalb konnte ich ihn nicht für den Beirat berufen.“ Andernfalls riskiere die Uni, dass der Bund seine Zuschüsse fürs Zentrum streicht.

Nach den Worten der Rektorin hat die Universität bislang keine einzige endgültig bindende Entscheidung getroffen. Die beiden Lehrstuhlvertreter, die neben dem ZIT-Leiter Mouhanad Khorchide am Zentrum lehren und forschen, hätten nur auf ein Semester befristete Verträge. Zudem seien Lehrpläne nur semesterweise fortgeschrieben worden. Dabei habe die Hochschule eine vorläufige Genehmigung des nordrhein-westfälischen Schulministeriums eingeholt, das sich nach Einführung des islamischen Religionsunterrichtes in NRW auf einen eigenen Beirat stützen könne.

Die vier im KRM zusammengeschlossenen Verbände hatten kritisiert, dass sie entgegen den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht an der Auswahl von Dozenten und Lehrinhalten beteiligt seien. Zudem übten sie heftige Kritik an ZIT-Leiter Khorchide und kündigten ein Gutachten über seine Theologie an. Dazu betonte Nelles, die Verbände hätten der Berufung Khorchides selbst zugestimmt. Wenn sie nun inhaltliche Einwände gegen ihn hätten, mische sich die Universitätsleitung „grundsätzlich nicht ein“. Wie bei der christlichen Theologie sei die Universität auch bei der islamischen dazu verpflichtet, die Glaubensfreiheit der Religionsgemeinschaften zu respektieren. Wenn der Beirat sich konstituiert habe, könne er Khorchide abberufen.

Laut Nelles haben sich im laufenden Wintersemester 1.000 Bewerber für 260 Plätze am ZIT beworben, das Lehrer für den islamischen Religionsunterricht ausbildet. Ende des Monats besucht Bundespräsident Joachim Gauck die Universität.

Interview: Uni-Rektorin Nelles weist Kritik am Islam-Zentrum Münster zurück

(KNA) Das Zentrum für Islamische Theologie (ZIT) an der Universität Münster steht in der Kritik der muslimischen Verbände. Uni-Rektorin Ursula Nelles äußerte sich am Montag im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) und wies die Vorwürfe zurück.

KNA: Frau Rektorin Nelles, der Bundespräsident besucht Ende November das Zentrum für Islamische Theologie (ZIT)…

Nelles: Bundespräsident Joachim Gauck besucht vorrangig die Westfälische Wilhelms-Universität Münster. Er hat aber sein besonderes Interesse für das ZIT bekundet, weil er dem interreligiösen Dialog einen großen Stellenwert einräumt.

KNA: Die muslimischen Verbände attackieren öffentlich ZIT-Leiter Mouhanad Khorchide. Ist das ein guter Zeitpunkt für den Besuch?

Nelles: Der Bundespräsident ist jederzeit willkommen. Möglicherweise kommt die Kritik der Verbände auch gerade jetzt im Vorfeld der Visite des Staatsoberhauptes auf, um besondere öffentliche Aufmerksamkeit zu bekommen.

KNA: Der Koordinationsrat der Muslime mit seinen vier Verbänden klagt darüber, bei Lehrinhalt und Lehrpersonal nicht mitreden zu dürfen.

Nelles: Grundsätzlich gilt für die islamische Theologie das Gleiche wie für die christliche: Kirchen beziehungsweise Religionsgemeinschaften einerseits und der Staat andererseits sind in unserem freiheitlichen Gemeinwesen getrennt. Die Universität als Teil der staatlichen Behörden garantiert die Forschungs- und Lehrfreiheit. Bei den bekenntnisorientierten Studiengängen sind wir aber verpflichtet, die Glaubensfreiheit der Religionsgemeinschaften zu respektieren und deren Mitwirkungsrechte sicherzustellen. Die entsprechenden Konkordate und Staatskirchenverträge haben wir analog konsequent auf die islamische Theologie übertragen. Wir berufen die Professoren nach wissenschaftlichen Kriterien, ernennen sie aber erst, wenn die Religionsgemeinschaften ihre Zustimmung gegeben haben.

KNA: Mit den Kirchen haben sie ein direktes Gegenüber. Die staatlich nicht als Religionsgemeinschaften anerkannten muslimischen Verbände sollen ihre Vertreter in einen Beirat des ZIT entsenden und darüber mitreden. Das Gremium hat sich aber noch gar nicht konstituiert. Klagen die muslimischen Verbände nicht zu Recht darüber, dass ohne sie Fakten geschaffen werden?

Nelles: Nein, denn wir haben bislang keinerlei mitwirkungsbedürftige Entscheidungen wie beispielsweise die Ernennung eines Professors oder die Verabschiedung von Lehrinhalten gefällt. Nach der Beiratsordnung beruft die Universität acht Mitglieder: Vier Personen ernennt die Universität im Einvernehmen mit dem KRM, und weitere vier schlägt der Koordinationsrat selbst vor. Gegen einen von diesen mit Nähe zum Islamrat gab es Vorbehalte des Bundes wegen der Verfassungstreue. Deshalb konnte ich ihn nicht für den Beirat berufen – andernfalls würde die Universität riskieren, dass der seine Zuschüsse für das Zentrum wieder streicht.

KNA: Zeigt der Vorgang, dass das Beiratsmodell nicht funktioniert?

Nelles: Die Beiratslösung ist sicher nicht optimal und eine Art Hybrid-Lösung. Bei den christlichen Fakultäten haben wir ein klares Gegenüber: die Universität auf der einen Seite und die davon organisationsrechtlich getrennten Kirchen andererseits. Beim Beirat macht man die Bekenntnisgemeinschaft zu einem Teil der Binnenstruktur der Universität. Das löst Probleme aus. Es wäre besser und ehrlicher, wenn man eine legitime Vertretung der islamischen Religionsgemeinschaften neben der Universität hätte – mit all den Mitspracherechten, wie sie die Kirchen auch haben.

KNA: Auch Khorchide lehnt die Beiratslösung ab…

Nelles: Das stimmt nicht. Er hat die selben Vorbehalte wie ich. Aber im Moment gibt es keine andere Lösung zu dem vom Wissenschaftsrat vorgeschlagenen Modell.

KNA: Der Lehrbetrieb läuft seit einem Jahr. Wie stellen Sie die in der Verfassung abgesicherte Religionsfreiheit denn sicher?

Nelles: Wir haben, wie gesagt, seitdem keine einzige endgültig bindende Entscheidung getroffen. Die beiden Lehrstuhlvertreter, die neben Herrn Khorchide im Zentrum lehren und forschen, haben nur Verträge, die auf ein Semester befristet sind. Zudem haben wir keine Lehrpläne abschließend beschlossen, sondern nur semesterweise das Curriculum fortgeschrieben. Dabei haben wir eine vorläufige Genehmigung des nordrhein-westfälischen Schulministeriums eingeholt, das sich nach der Einführung des islamischen Religionsunterrichtes in NRW auf einen eigenen Beirat stützen kann.

KNA: Die Verbände haben ein Gutachten über die Arbeit Khorchides angekündigt. Was ist, wenn sie ihm das Vertrauen entziehen?

Nelles: Die Verbände haben selbst der Berufung von Khorchide zugestimmt. Wenn sie nun inhaltliche Einwände haben, mischt sich die Universitätsleitung grundsätzlich nicht ein – eben wegen der Trennung von bekenntnisorientierten Wissenschaftsinhalten einerseits und staatlicher Sicherstellung von Forschungsfreiheit andererseits. In der aktuellen Diskussion vermischen sich aber leider politische und theologische Fragen – ob beispielsweise alles verfassungsrechtlich korrekt organisiert ist und ob Khorchides Positionen allgemeine Meinung innerhalb der muslimischen Gemeinschaft sind.

KNA: Kann es sein, dass Khorchide wie sein Vorgänger Sven Kalisch den Lehrstuhl verliert?

Nelles: Der Vergleich mit Herrn Kalisch ist unsinnig. Herr Kalisch hatte öffentlich erklärt, kein Muslim mehr zu sein. Vor diesem Hintergrund kann er natürlich nicht mehr islamische Theologie lehren, weshalb die Universitätsleitung ihn als Beamten mit einer anderen Aufgabe betraut hat – erneut in Analogie zu den Konkordaten und Staatskirchenverträgen. Solche Fälle gab es auch in der katholischen Kirche. Das zeigt, dass wir das Mitspracherecht der Glaubensgemeinschaften respektieren.

KNA: Eine Abberufung von Khorchide ist also auch möglich?

Nelles: Ja. Wenn der Beirat sich konstituiert, kann er das machen.

KNA: Und Sie haben wieder ein Problem.

Nelles: Das sind keine Probleme, das sind Herausforderungen – in diesem Fall übrigens eher hypothetischer Natur. Wann immer man etwas Neues anfängt, muss man damit rechnen, dass es am Anfang Verwerfungen gibt. Wir haben noch keine allzu lang zurückreichenden Erfahrungen mit der islamischen Theologie und sind in einer Art Experimentierphase. Wo, wenn nicht an Universitäten, sollte dieses Experiment Schritt für Schritt durchgeführt werden?

KNA: Drohen nicht Dauerauseinandersetzungen, wenn der Beirat seine Arbeit aufnimmt?

Nelles: Ohne Auseinandersetzungen gäbe es keine Wissenschaft, keine Streitkultur und keine Debatten. Ich bitte geradezu um die Auseinandersetzung mit der islamischen Theologie. Diese müssen aber die Theologen und die Religionsgemeinschaften selbst führen und nicht die Universitätsleitung. Ich fürchte mich ja auch nicht vor der katholischen Kirche, nur weil sie schon mehrfach Professoren die Lehrbefugnis entzogen hat.

KNA: Wie entwickelt sich – unabhängig von den aktuellen Querelen – das islamische Zentrum?

Nelles: Sehr gut. Das Interesse ist groß. Für das laufende Wintersemester hatten sich rund 1.000 Bewerber auf 260 Plätze beworben. Durch die Einführung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichtes in NRW ist ein attraktives Berufsfeld entstanden. Auch in der öffentlichen Diskussion über die Inhalte des Studienganges sehe ich einen Erfolg. Sie zeigt, dass wir ihn brauchen.

Düsseldorfer Urteil: Kopftuch kann kein Grund für Nichteinstellung von Beamtinnen sein

Düsseldorf (iz). Vor Kurzem jährte sich der zehnte Jahrestag des bekanntesten Kopftuchverfahrens der Republik. Für die Klägerin und andere angehende Lehrerinnen bedeutete es nicht nur ein Ende ihrer Hoffnungen, Anstellung im Staatsdienst zu finden. Es diente ebenso als Legitimation für viele öffentliche und private Arbeitgeber, die keine Frauen mit Kopftuch einstellen wollten.

Gerade hat das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf mit einer Entscheidung (gegen die am Oberverwaltungsgericht Münster eine Berufung möglich ist) eine gegenteilige Entscheidung getroffen, soweit es die Einstellungspraxis im allgemeinen Verwaltungsdienst von Nordrhein-Westfalen betrifft. Nach Ansicht der Richter ist Kopftuchtragen kein Ausschlussgrund für eine Einstellung als Beamtin in den Diensten des Bundeslandes.

Die Düsseldorfer Richter entschieden, dass der Kreis Mettmann, der von einer Muslimin verklagt wurde, die während der Arbeitszeit Kopftuch tragen wollte, über deren Einstellung auf Probe neu zu entscheiden habe.

//1//„Die junge Frau hatte sich mit einem Foto ohne Kopftuch beworben. Nicht ohne Grund war sie davon ausgegangen, andernfalls würde ihre Bewerbung sofort aussortiert. Zum Bewerbungsgespräch war sie mit Kopftuch erschienen in der Hoffnung, durch ihre Persönlichkeit überzeugen zu können, was auch der Fall war. Sie selbst brachte ihr Kopftuch am Ende des Bewerbungsgesprächs zur Sprache und wurde gefragt, ob sie das Tuch auch ablegen würde“, hieß es in einer Erklärung des Aktionsbündnis muslimischer Frauen (AMF).

„Das Bewerbungsfoto ohne Kopftuch – im Übrigen ein Tipp, den Kopftuchträgerinnen von Sachbearbeitern der Bundesanstalt für Arbeit häufig hören und der auch in Bewerbungsratgebern für Migrant/innen zu finden ist – sowie ihre Bereitschaft, im Notfall auf das Kopftuch zu verzichten und das Kopftuch für das Gruppenfoto abzulegen, hatte für die junge Frau unvorhersehbare Konsequenzen. Der Kreis Mettmann konstruierte daraus ‘wechselnde und widersprüchliche Aussagen der Klägerin im Hinblick auf ihre Bereitschaft, auf das Tragen des Kopftuches zu verzichten’ und konstatierte, es sei ein ‘irreparabler Vertrauensverlust’ eingetreten. Die Bewerberin sei ‘charakterlich ungeeignet’ und habe zudem einen ‘deutlichen Hang, private Interessen ohne Rücksicht auf dienstliche Belange durchzusetzen.’ Entsprechend wurde die Abweisung der Klage beantragt“, so der Bericht des AMF.

//2//Anders als im Schuldienst, so die Richter, könne ein Kopftuch nicht als Ausschlussgrund gelten. Zurückgewiesen wurde auch die Behauptung des Kreises Mettmann, der Klägerin fehle es wegen des Kopftuches an der nötigen charakterlichen Eignung.

In einem abschließenden Statement, so der Bericht der muslimischen Frauenvereinigung, äußerte die Klägerin ihr Unverständnis darüber, mit welchem Verhalten sie einen Vertrauensverlust verursacht haben solle. Vielmehr sei es ihr Arbeitgeber gewesen, der durch sein Verhalten das Vertrauensverhältnis zerstört habe.

Das Aktionsbündnis muslimischer Frauen forderte die NRW-Landesregierung – deren Parteien in der Opposition gegen ein Kopftuchverbot gewesen seien – auf, bei allen Ministerien nachdrücklich auf die geltende Rechtslage hinzuweisen. „Beenden Sie diesen Wildwuchs der Sachbearbeiter-Selbstherrlichkeit, bevor er noch mehr Schaden anrichtet, als ohnehin in den letzten Jahren schon geschehen ist!“ (mk)

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Muslime wollen Neustart in politischer Debatte über den Islam

Berlin (KNA). Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Aiman Mazyek, erhofft sich von den Koalitionsverhandlungen einen Neustart für die deutsche Religionspolitik hinsichtlich der Muslime. Die dritte Auflage der […]

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