Die IZ-Blogger: Ein Kommentar des österreichischen Islamgesetzes

„Zusammenfassend gesagt schafft es die Grundlagen für eine vom Ausland isolierte, von der Regierung (eigentlich fast ausschließlich vom Bundeskanzler) zutiefst abhängige und beaufsichtigte islamische Staatskirche. Der Eindruck drängt sich auf, dass die IGGiÖ zu einem Kontrollinstrument über Muslime und ihr Oberhaupt zu einem postkolonialen Statthalter des Bundeskanzlers degradiert wird.“

(iz). 2015 wiederholt sich zum 200. Mal der Jahrestag des Wiener Kongresses und auch dieses Mal steht ein junger ambitionierter Politiker, der amtierende österreichische Außenminister Sebastian Kurz, für einen innenpolitischen Wandel und tiefe Eingriffe in Grundrechte. Das neue österreichische Islamgesetz stellt vieles dar, aber vor allem Law & Order gegenüber und Kontrolle von Muslimen. Kritik an diesem (teilweise dieselbe wie von Rechtsexperten) wird, so sie von Muslimen kommt, aus Regierungskreisen gerne als „Hetze“, „Propaganda“ oder „gezielte Fehlinformation“ abgetan.

Dabei stellt es einen historischen Bruch im Verhältnis der Muslime zu Österreich dar und wirft ihre grundrechtliche Position in gewisser Hinsicht nicht um 103 Jahre zurück (das alte und erste Islamgesetz wurde 1912 verabschiedet), sondern weit hinter die Standards von 1867 – jenes Jahr, in dem Österreich seinen bis heute gültigen Grundrechtskatalog, der die Autonomie von anerkannten Religionsgesellschaften normierte, bekam – und schafft damit eine für Muslime noch nicht da gewesene, gesetzlich verankerte Diskriminierung.

Betrachtete man die bisherige Debatte in der österreichischen Öffentlichkeit und auch der internationalen Presse rund um das neue Islamgesetz, schien es um Aspekte wie ein Verbot der Auslandsfinanzierung von Imamen oder um die verpflichtende Darlegung der Glaubenslehre anhand einer offiziellen deutschen Qur’anübersetzung zu gehen. Der Aspekt, dass mit dem Gesetz ein eigenes segregiertes Religionsrecht (inkl. Anerkennungs- und Auflösungsbestimmungen für neue und bestehende islamische Religionsgesellschaften) nur für Muslime geschaffen wird, wurde hingegen selten thematisiert. Ebenso wurden die gravierendsten Eingriffe so selten erwähnt, dass man glauben könnte, die geradezu obsessive Beschäftigung der österreichischen Öffentlichkeit mit dem leicht umgehbaren Verbot der Auslandsfinanzierung diene nur der Ablenkung von den schwerwiegendsten Mängeln.

Aus meiner Sicht ist dies wohl primär die am 01.03.2016 vorgesehene Auflösung all jener Vereine, die den Vereinszweck der Verbreitung der Lehre der IGGiÖ verfolgen (§ 31 Abs 3). Um die Ausmaße und Konsequenzen dieses verfassungsrechtlich (im Hinblick zuallererst auf die Religions- und Vereinsfreiheit) bedenklichen Eingriffes zu verstehen, muss man wissen, dass sich die kollektive islamische Praxis in Österreich trotz Bestehens einer anerkannten islamischen Religionsgesellschaft, der IGGiÖ, vorwiegend auf der Vereinsebene abspielt. Muslimische Vereine, meist in Verbänden organisiert, betreiben Moscheen und Gebetsstätten, islamische Zentren, Schulen, Kindergärten und andere Einrichtungen (von ca. 500 Vereinen ist teilweise die Rede).

Rechtlich besteht ihre Beziehung zur IGGiÖ nur darin, dass sie sich in ihren Statuten zur Verfassung der IGGiÖ bekennen, an sie gebunden fühlen und dadurch aus Sicht der IGGiÖ unter anderem ihre religionsgesellschaftliche Aufgabe der Verkündung der Lehre des Islam erfüllen. Gerade damit aber erfüllen sie die Merkmale der genannten Bestimmung des neuen Islamgesetzes. Die Vereine stehen vor der Wahl zwischen Auflösung – deren Aufgaben sollen Untereinheiten der IGGiÖ genannt „Kultusgemeinden“, die erst gegründet werden müssen, übernehmen – oder „Tarnung“ als nicht explizit islamische Vereine durch Änderung ihrer Vereinszwecke in den Statuten.

Die Last dieser Wahl, die zudem eine schwere soziopolitische Dimension aufweist, zeigt sich aber vor allem, wenn man betrachtet, was sich in der Beziehung zwischen IGGiÖ (inklusive ihren Kultusgemeinden) und der Republik Österreich nun ändert. Abgesehen davon, dass das neue Islamgesetz der Bundesregierung insbesondere dem Bundeskanzler die Möglichkeit gibt, die IGGiÖ und/oder ihre Kultusgemeinden aufgrund einer Vielzahl von teils unbestimmten und daher der Willkür Tür und Tor öffnenden Gründen aufzulösen (§ 5 Abs 2), ermächtigt es den Bundeskanzler zu einer Vielzahl von Kontrollbefugnissen gegenüber der IGGiÖ, welche diese mehr oder weniger zu einer Institution von Regierungsgnaden macht. Dazu zählt die Möglichkeit einer Wahlaufsichtsbeschwerde über IGGiÖ-Wahlergebnisse beim Bundeskanzler (§ 28 Abs 2), die Möglichkeit für diesen, unter Umständen einen Kurator für die IGGiÖ bei Gericht zu beantragen (§ 29), interne Beschlüsse der IGGiÖ aufzuheben, Geldbußen zu verhängen (§ 30) und – nicht unwesentlich – jeder neuen Verfassung der IGGiÖ und diversen anderen Rechtsakten die Zustimmung und damit Gültigkeit zu verwehren (§ 23 Abs 1). Bedenkt man, dass die Darstellung der islamischen Lehre mittels deutscher Qur’anübersetzung ein Teil der Verfassung sein muss, wird klar, dass der Bundeskanzler damit auch ein Veto bezüglich der offiziellen Lehre der IGGiÖ bekommt.

Viel lässt sich über das neue Islamgesetz sagen, über diskriminierende Bestimmungen in der Seelsorge, über eine Vielzahl scheinbar neuer, in Wirklichkeit längst vorhandener, Rechte (Schutz der Amtsverschwiegenheit von Imamen, Versammlungs- und Lärmschutz an Feiertagen, Rechtsgrundlage fürs Schächten, u.a.) oder auch über das neu eingerichtete, völlig in staatlichen Händen liegende, theologische Studium an der Uni-Wien, an das die IGGiÖ aber in gewisser Hinsicht gebunden ist. Zusammenfassend gesagt schafft es die Grundlagen für eine vom Ausland isolierte, von der Regierung (eigentlich fast ausschließlich vom Bundeskanzler) zutiefst abhängige und beaufsichtigte islamische Staatskirche. Der Eindruck drängt sich auf, dass die IGGiÖ zu einem Kontrollinstrument über Muslime und ihr Oberhaupt zu einem postkolonialen Statthalter des Bundeskanzlers degradiert wird.

Dass es so weit überhaupt kommen konnte, ist nicht zuletzt dem Umstand zu „verdanken“, dass die Führung der IGGiÖ jahrelang hinter verschlossenen Türen, an ihren Organen und internen Prozeduren vorbei und bei offenkundiger Intransparenz gegenüber der muslimischen Öffentlichkeit, mit dem Staat über das Gesetz verhandelt hat. Sehr früh gab es Warnungen (insbesondere von Engin Karahan aus Deutschland), die schon vorausahnen ließen, in welche Richtung das vorbereitete Gesetz gehen würde. Dass sich trotz aller Intransparenz seit der Veröffentlichung des Gesetzesentwurfes im Oktober 2014 dennoch eine derart intensive und kritische Debatte in Österreich (mit einem unüberhörbaren Echo im Ausland) und innerhalb der IGGiÖ über Grund- und Bürgerrechte, Partizipation und Transparenz entfalten konnte, lag nicht nur, aber primär, an einer selbstbewussten, deutschsprachigen, politisch wachsamen und manchmal auch provokanten muslimischen Jugend- und Studentenszene, fernab der großen, konservativen Verbände, mit denen sie nicht selten in offenkundigem Konflikt hinsichtlich des Auftretens gegenüber der Regierung stand.

Zwei diametral verschiedene Selbstbilder stießen aufeinander: Auf der einen Seite partizipierende und fordernde Bürger, die nicht bereit zu Kompromissen über ihre Grundrechte sind. Auf der anderen eine traditionelle Verbandselite, die sich ihrem Verhalten nach zu urteilen immer noch als Gast sah, der demütig, höflich und dankbar zu sein hat. Inmitten des Beginns absehbarer Umbrüche und damit verbundenen Sorgen der Muslime in Österreich, scheint sich daher auch ein Wandel im Selbstverständnis der muslimischen Zivilgesellschaft und eine Gelegenheit abzuzeichnen, sich nicht mehr bloß als Muslime oder gar als „Gäste“zu verstehen, sondern als mündige und selbstbewusste Bürger, die nicht um ihre Rechte bitten, sondern sie einfordern.

Bosbach: Politiker und Medien in der Pflicht. Politiker warnen vor islamfeindlichen Pegida-Demonstrationen

(KNA). Innenpolitiker warnen vor einer Teilnahme an Demonstrationen der „Patrioten Europas gegen Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida). „Jeder kann für oder gegen etwas demonstrieren. Aber man sollte sich nicht für extreme politische Ziele instrumentalisieren lassen, die man selbst nicht teilt“, sagte der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Dienstag).

Er sieht Politik und Medien in der Pflicht, über die Hintermänner und die wahren Absichten der Kundgebungen aufzuklären. Seiner Ansicht nach geht es den Veranstaltern um die gezielte „Verankerung radikaler Ansichten in der Mitte der Gesellschaft“. In mehreren deutschen Städten hatten am Montag Anti-Islam-Kundgebungen und Gegendemonstrationen stattgefunden

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD), erklärte gegenüber derselben Zeitung, er habe dieses Thema auf die Tagesordnung der Innenministerkonferenz in dieser Woche gesetzt. Zugleich warf er den Initiatoren der Demonstrationen gegen eine vermeintliche „Islamisierung des Abendlandes“ vor, sie schürten „mit ausländerfeindlicher Hetze und islamfeindlicher Agitation Vorurteile und Ängste.“ Es mache ihm Sorgen, „dass Rechtspopulisten und Rechtsextremisten hier aggressiv Stimmung machen – und das auf dem Rücken der Menschen, die sowieso schon alles verloren haben“.

In den „Hooligans gegen Salafisten“ („HoGeSa“), die sich zuletzt in Köln und Hannover getroffen hatten, sieht Jäger ebenfalls ein ausländerfeindliches und rechtsgerichtetes Sammelbecken. „Sie missbrauchen ein politisches Thema, um ihre Gewaltbereitschaft auszuleben“, sagte der SPD-Politiker. „Das kann und wird eine wehrhafte Demokratie nicht hinnehmen.“ Jäger kündigte zugleich eine wissenschaftliche Untersuchung zur Zusammensetzung und Motivation von „HoGeSa“ an.

CDU-Innenexperte Bosbach geht bei aller Kritik an den Demonstrationen aber auch davon aus, dass die Mehrheit der Bevölkerung durchaus in der Lage sei „zu unterscheiden zwischen dem Islam als Religion und den Strömungen Islamismus und Salafismus.“

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Britisch eMuslime brauchen eine Phase der inneren Reflexion

(IslamicComentary). Shakespeare sagte: „Wir wissen wohl, was wir sind, aber nicht, was wir werden können.“ Während sich der Staub der schottischen Volksabstimmung legt, lohnt das Nachdenken über diese Einsicht ganz […]

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Muslimische Kindergärten stehen unter hohem Rechtfertigungsdruck: Wie gehen ihre MacherInnen damit um?

Karlsruhe/Mannheim (dpa). Es duftet nach frisch gebackenen Brötchen, Spielzeug liegt herum, immer wieder ist Kinderlachen zu hören. Ein kleines Mädchen hilft, den langen Tisch für das gemeinsame Frühstück zu decken. Eigentlich eine Kita wie jede andere. Der Unterschied: Der Halima-Kindergarten in Karlsruhe ist in muslimischer Trägerschaft. Hier gibt es kein Schweinefleisch, die Regeln des Islams und muslimische Feste werden ernst genommen.

Von Michaela Anderer und Christine Cornelius

Bundesweit sind muslimische Kindergärten immer noch die Ausnahme – es werden aber mehr. Neben dem in Karlsruhe gibt es solche Kitas zum Beispiel in Mainz oder Berlin. Wie bei Moscheen ist der Weg bis zur Eröffnung oft langwierig und von Protesten und Skepsis begleitet. Nach jahrelangen Diskussionen wird an diesem Mittwoch auch in Mannheim ein muslimischer Kindergarten offiziell eröffnet, die ersten Kinder kommen im Januar.

Der Vorsitzende des Mannheimer Trägervereins, Faruk Sahin, ist erleichtert und auch ein bisschen stolz. „Es war eine lange Auseinandersetzung, jetzt ist es endlich erreicht, das kann man schon zelebrieren“, sagt er. Das öffentliche Interesse zeige aber auch, dass noch ein langer Weg zu gehen sei. „Wir hoffen, dass es bald Normalität wird, dass auch muslimische Träger Kindergärten eröffnen.“

//1//Die 1999 eröffnete muslimische Kita in Karlsruhe stieß anfangs ebenfalls auf Widerstände, Vorurteile und Ängste, wie der Vorsitzende des Trägervereins, Mesut Palanci, erzählt. Es habe viele Bedenken gegeben – und auch Fragen wie: Werden die Kinder geschlagen? Müssen die Mädchen ein Kopftuch tragen?

Besonders umstritten ist stets die Frage, welche Sprache gesprochen wird. Auch in Mannheim gibt es kurz vor der Eröffnung noch entsprechende Bedenken: Der CDU-Fraktionsgeschäftsführer des Gemeinderats, Matthias Sandel, kann sich zum Beispiel nicht recht vorstellen, dass es mit dem Deutschsprechen tatsächlich klappt. Er nehme an, dass in der Kita vor allem Türkisch gesprochen werde. Palanci und Sahin hingegen betonen immer wieder, die Erzieher sprächen Deutsch mit den Kindern. Außerdem seien die Kindergärten offen auch für Nicht-Muslime.

Die Bedenken rund um das Thema hält Sahin für eine Stellvertreterdebatte. „Alles, was mit dem Islam oder mit Muslimen zu tun hat, ist immer noch ein parteipolitischer Aufreger“, sagt er. „Man kann ja kritisch sein, es geht schließlich um die Zukunft der Kinder. Man sollte aber für alle Religionen dieselben Maßstäbe anlegen.“ Sahin betont: „Die Dreijährigen sollen hier nicht den Koran auswendig lernen, sie sollen erst mal die deutsche Sprache erlernen.“ In diesem Alter könnten die Kinder mit Religion in ihrer ganzen Komplexität noch gar nichts anfangen.

//2//In der Karlsruher Einrichtung treffen Kinder aus neun verschiedenen Ländern aufeinander, darunter auch deutsche. „Halima ist kein rein muslimischer Kindergarten und will es auch nicht sein“, sagt Palanci vom Trägerverein. „Natürlich haben wir unsere religiöse Grundeinstellung. Aber über 95 Prozent der Arbeit ist wie in anderen Kindergärten auch.“ Von Einigelung und Abkapselung könne nicht die Rede sein. „Wir sind sehr stolz darauf, dass 70 Prozent unserer Kinder später ins Gymnasium gehen.“

Migrationsforscher Klaus J. Bade versteht die ganze Aufregung nicht. „In einem Land, in dem es evangelische, katholische und jüdische Kindergärten gibt, kann es selbstverständlich auch muslimische Kindergärten geben“, sagt er. „Wir müssen uns daran gewöhnen, dass eine Einwanderungsgesellschaft aus kultureller Vielfalt besteht.“

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Interview: Der Journalist Nabil Chbib analysiert die aktuelle Lage in Ägypten und der arabischen Welt

(iz). Nabil Chbib ist freier Journalist und arbeitete früher für die Deutsche Welle. Im Zuge der jüngsten Entwicklungen in Ägypten ist er unter anderem als Experte im Rahmen der Berichterstattung […]

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Münster: Prof. Oebbecke über rechtliche Wege zum islamischen Religionsunterricht

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