Rechtsquellen von Imam Malik (34)
(iz). Asch-Schatibi schrieb unter anderem über die Rechtsquelle Istihsan: „Hierunter fällt, einer aussagekräftigen Deduktion den Vorrang vor einem Analogieschluss einzuräumen. Wer Istihsan anwendet, bezieht sich dabei nicht nur auf eigene […]