Bundesverwaltungsgericht: Verbot ist rechtens

Leipzig (KNA). Das Verbot von DawaFFM und dessen Jugendorganisation Dar al Schabab durch das Bundesinnenministerium (BMI) ist rechtens. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig. Die im Rhein-Main-Gebiet ansässige Gruppierung «richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung», urteilten die Richter und schlossen sich damit der Verbotsargumentation des BMI vom Februar 2013 an. Es war die erste salafistische Gruppierung, die gegen ihr Verbot juristisch vorgegangen war.

Der Anwalt der Klägerseite hatte mit dem Grundrecht auf freie Religionsausübung argumentiert und sowohl bestritten, dass DawaFFM zu Gewalt aufrufe, als auch, dass es ein Verein im Sinne des Vereinsrechts sei und somit das Verbot schon formaljuristisch falsch sei. Als die Richter während des Verfahrens zwei nachträglich von ihm eingereichte Beweisanträge ablehnten, warf der Anwalt ihnen mangelnden Sachverstand bei der Beurteilung von islamischem Gedankengut und seiner Wirkung auf Muslime vor. Zudem kritisierte er, dass als Beweismaterial angeführte Texte «tendenziös und falsch übersetzt» seien.

Von der Klägerseite war keiner der Mandanten bei dem Verfahren anwesend, wohl aber der salafistische Imam der Leipziger Al-Rahman-Moschee, Hassan Dabbagh. Dieser war 2009 selbst wegen Volksverhetzung angeklagt, aber nicht verurteilt worden. Insgesamt beobachtet der Verfassungsschutz einen wachsenden Zulauf zum salafistischen Spektrum und bezifferte die Zahl der Anhänger Ende 2013 in Deutschland auf 5.500 Personen. Damit sei der Salafismus die am schnellsten wachsende extremistische Gruppierung.