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Der UN-Sicherheitsrat ist ein Kollateralschaden der Großmächte

Ausgabe 307

UN Vereinte Nationen
Foto: UN Photo, Evan Schneider

Auf dem Höhepunkt des Kalten Krieges in den 1960er-Jahren charakterisierte der peruanische Diplomat Victor Andres Belaunde die Vereinten Nationen als politisch wackelige Institution, die nur durch den Willen und Vergnügen der fünf Großmächte überlebt.

Er vereinfachte sein Argument in realistischere Begriffe und sagte: „Wenn zwei kleine Mächte streiten, verschwindet der Streit. Geraten eine Großmacht und ein kleiner Staat in Konflikt, verschwindet das kleine Land. Und wenn zwei Großmächte streiten, verschwinden die Vereinten Nationen.“ Genauer gesagt gerät der Sicherheitsrat (UNSC) in Vergessenheit. Insbesondere wenn Großmächte kollidieren und einen Waffenstillstand rechtfertigen – nicht in einem entfernten militärischen Konflikt, sondern innerhalb des UN-Sicherheitsrates selbst.

Von Thalif Deen

(IPS). Als einziges weltweites Gremium mit der vorrangigen Aufgabe zur Aufrechterhaltung von Frieden und Sicherheit blieb der UNSC oft beinahe komplett gelähmt. Das gilt insbesondere dann, wenn die USA, Großbritannien (in einer Ecke) und China sowie Russland (in der anderen) ihre Interessen – oder die ihrer Verbündeten oder Klientelstaaten – verfolgen. Wie die „New York Times“ vor Kurzem anmerkte, muss die Welt nun mit den neuen politischen Realitäten eines „aggressiven Russlands“ und eines „aufsteigenden Chinas“ fertig werden. Das spiegelt sich im UNSC-Sitzungssaal.

Nach einem beinahe 75-jährigen Bestehen ist eine der größten Niederlagen des Rates seine Unfähigkeit, die israelische Besatzung palästinensischer Gebiete zu beenden oder auch nur die eigenen Beschlüsse hierzu umzusetzen. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bleibt entweder paralysiert oder hat einige der anhaltenden militärischen Konflikte und zivilen Aufstände weltweit nicht gelöst: unter anderem in Kaschmir, Syrien, ­Jemen, Libyen, Afghanistan, Myanmar, Somalia und zuletzt in Äthiopien.

Stephen Zunes, Professor für Politik und Nahoststudien der Universität San Francisco, der maßgebend über die Politik des Sicherheitsrates geschrieben hat, sagte gegenüber IPS, die vielleicht größte ­Niederlage des UNSC sei es gewesen, die gewaltsame und illegale Annexion seitens einiger UN-Mitglieder gegen andere nicht verhindert zu haben. Neben dem Nahen Osten gehören dazu beispielsweise die russische Annexion der Krim, die Besetzung Kaschmirs durch Indien sowie die Annektierung von Tibet durch das kommunistische China. „Es war eine solche Aggression der Achsenmächte im Zweiten Weltkrieg, die zur Gründung der Vereinten Nationen und zum kategorischen Verbot solcher Invasionen durch die UN-Charta führte.“ Ebenso scheiterte der UNSC dabei, seine Beschlüsse zu Osttimor und der südafrikanischen Besetzung Namibias durchzusetzen. Erst weltweite Bürgerrechtskampagnen erzwangen Jahrzehnte später einen Abzug der Besatzungsmächte. Wenn der Sicherheitsrat nicht einmal Mitgliedstaaten daran hindern kann, andere Nationen zu besetzen, wie könnte er dann komplexe Probleme lösen, fragt Zunes.

Nach zwanzig Jahren gescheiterter Verhandlung versucht Volkan Bozkir, gegenwärtiger Vorsitzender der Generalversammlung, eine erneute Reform. Dazu gehört, dass die Anzahl der ständigen UNSC-Mitglieder erhöht werden soll. Seine Stellvertreter Joanna Wronecka (Polen) und Alya Ahmed Saif al-Thani ­(Katar) wurden ernannt, um die Verhandlungen auf Regierungsebene zu ­reanimieren. Auf die Frage, ob die Großmachtkonkurrenz und der Schutz der Klientenstaaten Gründe für die Blockaden im Sicherheitsrat waren, sagte Zunes, die USA bezögen sich stolz auf ein universales Völkerrecht. Das heißt, die Entscheidung von Prinzipien könne nicht auf individueller Politik oder Bindungen beruhen. Einerseits habe Washington auf stellenweise harte Sanktionen gegenüber feindlichen Staaten bestanden, während es den UNSC daran gehindert habe, ebenso aggressiv gegen seine Verbündeten vorzugehen.

Nicht nur die USA auch Staaten wie Russland hätten ihre Vetomacht missbraucht. Damit hätten sie Regierungen wie die syrische vor der Rechenschaft für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen geschützt. Letztendlich liege ein Scheitern des UN-Systems nicht bei der UNO als solcher, sondern bei den fünf ständigen Mitgliedern des Sicherheits­rates. Sie müssten ihrer Verantwortung zur Durchsetzung der UN-Charta und verwandten Statuten gerecht werden.

Gegenwärtig hat der UNSC fünf Dauermitglieder sowie zehn wechselnde, die aufgrund von geografischer Rotation alle zwei Jahre gewählt werden. Als potenzielle Kandidaten für eine erweiterte dauerhafte Mitgliedschaft werden Indien, ­Japan, Deutschland, Südafrika, Nigeria sowie Brasilien oder Argentinien gehandelt. Es ist unwahrscheinlich, dass diese geplanten Staaten Einspruchsrechte haben werden. Das ist ein Privileg, dass die „großen Fünf“ (die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs) für sich beanspruchen.