Eine weitere Schweizer Region untersagt Gesichtsverhüllung

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Sankt Gallen (KNA). Nach dem Tessin hat auch der Kanton Sankt Gallen für ein Verbot islamischer Gesichtsverhüllung in der Öffentlichkeit votiert. 66,65 Prozent der Stimmberechtigten befürworteten bei einem Referendum am Sonntag eine Verschärfung der vorliegenden Bestimmungen. Die Beteiligung lag laut den Angaben bei knapp 36 Prozent. Kirchliche Kreise bewerteten die angestrebte Maßnahme als nicht notwendig. Im Kanton Tessin in der Südschweiz gilt bereits seit 2016 ein sogenanntes „Burkaverbot“.
Sobald der Erlass in Sankt Gallen umgesetzt sei, könnten Gesichtsschleier wie Nikab oder Burka in der Öffentlichkeit verboten werden, die „die öffentliche Sicherheit oder den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden“ bedrohen oder gefährden, teilte der Kanton nach der Abstimmung mit. Das Referendum war nötig geworden, nachdem sich eine vom Sankt Galler Kantonsrat verabschiedete Vorlage nicht durchgesetzt hatte. Diese hatte ein eingeschränktes Verhüllungsverbot im persönlichen Kontakt mit Behörden vorgeschlagen. Mit der Abstimmung wurde die härtere Haltung des Kantonsparlaments vom Volk bestätigt.
Der Islamische Zentralrat der Schweiz (IZRS) erklärte, er betrachte die Verschärfung nicht als generelles „Burkaverbot“. Das Tragen eines Nikabs allein könne nicht schon als Gefährdung der öffentlichen Sicherheit bezeichnet werden. Der Zentralrat empfiehlt Musliminnen, „sich bei einer Kontrolle unkompliziert zu identifizieren, jedoch auf das Tragen des Nikabs mit Verweis auf das Fehlen einer Gefährdung zu bestehen“.
Der evangelisch-reformierte Kirchenrat Sankt Gallen hatte den Wahlberechtigten eine Ablehnung der Vorlage empfohlen. Auch das katholische Bistum Sankt Gallen hatte sich kritisch geäußert.