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Erleichterung über Höchststrafe für Attentäter von Halle

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Der Synagogen-Attentäter von Halle ist zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden. Das verkündete das Naumburger Oberlandesgericht am Montag im Magdeburger Landgericht, wo der Prozess aus Platzgründen stattfand. Die Vorsitzende Richterin des Ersten Strafsenats, Ursula Mertens, sagte: „Die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten wird festgestellt.“ Der Generalbundesanwalt und die Nebenkläger hatten dasselbe Strafmaß gefordert.

Von Paula Konersmann und Karin Wollschläger

Magdeburg (KNA). Das Gericht sprach den 28-Jährigen des zweifachen Mordes, des versuchten Mordes in rund 60 weiteren Fällen sowie der Volksverhetzung schuldig. Richterin Mertens erläuterte in der Urteilsbegründung, er habe die Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe, der Heimtücke und der gemeingefährlichen Mittel erfüllt. „Die antisemitische, von Rassenhass geprägte Gesinnung des Angeklagten stellt ein verachtenswertes und aus tiefster Schuld bestehendes Tatmotiv dar.“ Die Richterin sprach von einer „abscheulichen, feigen, menschenverachtenden Tat“, die „unermessliches Leid“ verursacht habe. Stephan B. habe möglichst viele Menschen jüdischen Glaubens beim Beten töten wollen.

Bundesanwalt Kai Lohse zeigte sich im Anschluss „sehr zufrieden“ mit Urteil und Verlauf: „Es ist ein angemessenes Urteil am Ende eines Prozesses, der das richtige Signal gesetzt hat.“

Der Pflichtverteidiger des Angeklagten, Hans-Dieter Weber, sagte, es sei noch offen, ob sein Mandant vor dem Bundesgerichtshof Revision gegen das Urteil einlegen. Dazu besteht nun eine Woche Zeit.

Stephan B. hatte am 9. Oktober 2019 schwer bewaffnet versucht, in der Synagoge ein Massaker anzurichten, wo sich zum Tatzeitpunkt 51 Gottesdienstteilnehmer befanden, die den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur begingen. Als ihm ein Eindringen in das Gotteshaus misslang, erschoss er erst eine Passantin, dann einen Döner-Imbiss-Gast und verletzte auf seiner Flucht weitere Menschen, zwei davon schwer. Der Attentäter filmte seine Taten und streamte sie live im Internet.

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, sprach von einem wichtigen Tag für Deutschland: „Das Urteil macht deutlich, dass mörderischer Hass auf Juden auf keinerlei Toleranz trifft.“

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstag), künftig müssten Hintergründe erforscht werden, um besser zu verstehen, wie sich solche Taten verhindern ließen. Der religionspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hermann Gröhe, sprach auf Twitter von einem „angemessenen Urteil“.

Die Orthodoxe Rabbinerkonferenz Deutschland betonte, die Verhängung der Höchststrafe solle auch „die Gerichte ermutigen, weiter hart gegen antisemitische Straftaten vorzugehen“. Der Präsident des Jüdischen Weltkongresses, Ronald S. Lauder, sagte: „Die Geschwindigkeit, Konsequenz und Entschiedenheit des Prozesses sind ein Beispiel dafür, wie man mit diesen Extremisten umgehen muss.“

Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Aiman Mazyek, erklärte, das Verfahren könne nur der Beginn „einer Aufarbeitung und Verfolgung weiterer rassistischer Anschläge und Attentate in Deutschland sein“.