Europarats-Chef distanziert sich von Beschneidungsresolution

Brüssel/Straßburg (KNA). Europarats-Generalsekretär Thorbjorn Jagland hat sich von einer Resolution gegen rituelle Beschneidungen distanziert. Wie die Konferenz europäischer Rabbiner am Donnerstag in Brüssel mitteilte, bezeichnete Jagland die Parlamentarische Versammlung des Europarates als ein beratendes Gremium, das „nicht die Position des gesamten Europarates“ wiedergebe.

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hatte in der vergangenen Woche mit großer Mehrheit eine Resolution gegen rituelle Beschneidungen verabschiedet. Darin werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, „medizinische, hygienische und andere Bedingungen für Praktiken wie die medizinisch nicht gerechtfertigte Beschneidung junger Knaben genau zu definieren“. Zudem sollten Gesetze verabschiedet werden, die „sicherstellen, dass bestimmte Operationen und Praktiken nicht ausgeführt werden, bevor ein Kind alt genug ist, um zu Rate gezogen zu werden“.

Das israelische Außenministerium und Staatspräsident Schimon Peres hatten sich daraufhin an Jagland gewandt, er möge seinen Einfluss im Europarat geltend machen. Die seit Jahrtausenden praktizierte Beschneidung von Jungen sei ein wesentliches Element der jüdischen Tradition. Die jüdischen Gemeinschaften in Europa würden durch ein Verbot in ihrer kulturellen und religiösen Freiheit behindert. Der Europarat solle seine Entscheidung überdenken, so Peres.

Das Außenministerium erklärte, die alte jüdische und islamische Tradition der Beschneidung von Jungen mit der „verwerflichen und barbarischen Praxis“ von Genitalverstümmelung bei Mädchen zu vergleichen, sei „entsetzliche Unwissenheit“, im schlimmsten Fall „Diffamierung und antireligiöser Hass“.

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Der Präsident der Konferenz europäischer Rabbiner erklärte, er begrüße die Distanzierung Jaglands. Dieser Schritt wiege aber die Resolution selbst nicht auf.

Nach dem deutschen Beschneidungsgesetz vom Dezember 2012 dürfen Jungen im Alter bis zu sechs Monaten auch von eigens dazu ausgebildeten Personen, die keine Mediziner sind, beschnitten werden, sofern diese nach den Regeln ärztlicher Kunst verfahren. Allerdings darf dadurch das Kindeswohl nicht gefährdet werden.