Gericht kippt Verbot der Anti-Islamismus-Demo in Hannover

Nun also doch? Die umstrittene HoGeSa-Demo in Hannover ist trotz des Verbotes der Polizei doch wieder zugelassen worden – zumindest unter Auflagen. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes muss aber nicht das letzte Wort bleiben.

Hannover (dpa). Das Verwaltungsgericht in Hannover hat das Verbot der umstrittenen Anti-Islamismus-Demonstration an diesem Samstag gekippt. Die Veranstaltung unter dem Motto „Europa gegen den Terror des Islamismus“, hinter der die Gruppierung „Hooligans gegen Salafisten“ (HoGeSa) steht, darf unter Auflagen stattfinden, urteilte das Gericht am Donnerstag. Gründe für ein vollständiges Verbot, wie von der Polizei Hannover gefordert, lägen nicht vor. Die Demonstranten dürfen aber nicht wie geplant durch die Innenstadt ziehen, sondern sich nur auf der Fläche des ehemaligen Omnibusbahnhofs hinter dem Hauptbahnhof versammeln.

Die Polizei hatte die Demo verboten, weil sie Gewalt und Krawall befürchtetet. Bei einer ähnlichen Veranstaltung in Köln hatten vor kurzem rund 4.500 Hooligans und Rechtsextreme die Polizei angegriffen. Auch hier war die Gruppierung der Initiator gewesen. Die Polizei rechnet bislang mit mindestens 5.000 Teilnehmern. Zudem wurden 18 Gegendemonstrationen angemeldet.

Bei der angemeldeten Versammlung handele es sich – entgegen der Einschätzung der Polizei – um eine Veranstaltung, die grundsätzlich den Schutz der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes in Anspruch nehmen könne, begründete das Gericht seine Entscheidung. Auch aufgrund des Mottos sei nicht ersichtlich, dass die Demo auf die Ausübung von Gewalt ausgerichtet sei. Sie sei auch nicht per se unfriedlich, zumal der Antragsteller selbst zur Gewaltlosigkeit aufrufe.

Die Polizei kann die Gerichtsentscheidung nun vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg angreifen. Theoretisch ist ein Klageweg bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe möglich.