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Iran-Sanktionen aus US-Sicht wieder gültig

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New York (dpa). Die im Alleingang aus dem Atomabkommen mit dem Iran ausgestiegene US-Regierung hält alle UN-Sanktionen gegen die Islamische Republik wieder für gültig. Nach Lesart Washingtons wurden mit Ablauf einer Frist am Samstagabend um 20 Uhr Ortszeit (2 Uhr MESZ) alle Bedingungen dafür erfüllt.
Die große Mehrheit des für die Wiedereinsetzung früherer Sanktionen verantwortlichen UN-Sicherheitsrats erkennt die Argumentation der US-Seite jedoch nicht an, weil die Vereinigten Staaten 2018 das historische Abkommen mit dem Iran aufgekündigt hatten.
Die USA hingegen sehen die 30-tägige Frist zur Auslösung des sogenannten Snapback-Mechanismus nun als abgelaufen an – und betrachten die mit dem Atomabkommen ausgesetzten Sanktionen gegen Teheran damit wieder als gültig.
US-Außenminister Mike Pompeo bezeichnete dies auf Twitter als „großartige Nachricht für den Frieden in der Region“ und den Iran als „führenden staatlichen Terrorismus- und Antisemitismussponsor“. Auch das Waffenembargo gegen den Iran sei nun wieder dauerhaft in Kraft.
Beim „Snapback“ (deutsch: Zurückschnappen) handelt es sich um eine Möglichkeit für die Mitgliedstaaten des Atomabkommens, iranische Regelverstöße vor dem Sicherheitsrat anzuprangern. Damit kann innerhalb von 30 Tagen die Wiedereinsetzung aller UN-Sanktionen aus der Zeit vor der Einigung auf das Abkommen im Jahr 2015 erzwungen werden – ohne, dass andere Mitglieder dies mit einem Veto verhindern könnten. Dies hatten die USA im August ihrer Ansicht nach getan.
Es ist unklar, wie die US-Regierung weiter handeln wird, wenn die meisten Länder ihr in der Sache nicht folgen. Der US-Sondergesandte für Iran und Venezuela, Elliott Abrams, hatte zuletzt Schritte angekündigt, mit denen die Vereinigten Staaten die Sanktionen gegen Teheran durchsetzen wollen. Dies könnte auch direkte Maßnahmen gegen die Länder des Atomabkommens enthalten, die sich quer stellen – das sind neben Russland und China auch Deutschland, Großbritannien und Frankreich.
Die Regierungen in Berlin, London und Paris hatten ihre Haltung am 18. September noch einmal bekräftigt: Die von US-Präsident Donald Trump verfolgte Wiedereinsetzung der Strafmaßnahmen sei „nicht rechtsfähig“, argumentierten die UN-Botschafter der drei europäischen Länder in einem Brief an den Präsidenten des UN-Sicherheitsrats in New York. Diese Meinung teile ein Großteil des mächtigsten UN-Gremiums, hieß es weiter.