Kommentar: Der Gebetsruf sollte so selbstverständlich sein wie Kirchenglocken

(iz). Seit dem 14. Oktober ist an der Zentralmoschee in Köln, der islamische Gebetsruf öffentlich zu hören. Er darf einmal pro Woche in einer festgelegten Uhrzeit an Deutschlands größter Moschee für maximal fünf Minuten bei höchstens 60 Dezibel ertönen. Dies entspricht der Lautstärke des normalen Straßenverkehrs. Die mediale Aufregung ist umso lauter: „Muezzinruf in Köln […]

08.11.2022 Said Rezak 3 Min. Lesezeit
Muezzin

Screenshot: DİTİB Zentralmoschee Köln

(iz). Seit dem 14. Oktober ist an der Zentralmoschee in Köln, der islamische Gebetsruf öffentlich zu hören. Er darf einmal pro Woche in einer festgelegten Uhrzeit an Deutschlands größter Moschee für maximal fünf Minuten bei höchstens 60 Dezibel ertönen. Dies entspricht der Lautstärke des normalen Straßenverkehrs.

Die mediale Aufregung ist umso lauter: „Muezzinruf in Köln eine Machtdemonstration“, „Das falsche Signal“ oder „Falsch verstandene Toleranz“ sind nur einige der negativen Schlagzeilen. Diese Debatte zeigt einmal mehr die Doppelstandards in unserer Gesellschaft, wenn es um Muslim*innen geht.

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