Soll der Staat jungen Mädchen das Tragen von Kopftüchern verbieten? In der Bundesregierung gibt es Skepsis. Doch CDU-Generalsekretärin Kramp-Karrenbauer hält dagegen.
Berlin (dpa). CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer hat ein gesetzliches Kopftuchverbot für junge Mädchen trotz Skepsis in den eigenen Reihen und bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes nicht ausgeschlossen. Die CDU setze zwar vor allen Dingen darauf, die Eltern zu überzeugen, sagte sie in einer, auf Facebook verbreiteten Mitteilung. „Aber wir schließen als letztmögliche Maßnahme ein Verbot auch von vorneherein nicht aus.“
Die Integrationsbeauftragte des Bundes, Annette Widmann-Mauz (CDU), hatte sich in der „Welt“ angesichts schwieriger verfassungsrechtlicher Fragen skeptisch zu einem Kopftuchverbot geäußert. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes lehnt Kopftuchverbote für Schulkinder generell ab.
Kramp-Karrenbauer sagte dagegen, wenn kleine Mädchen schon im Kindergarten und in der Grundschule Kopftuch trügen, habe das nichts mit Religion zu tun. „Es macht aber aus den kleinen Kindern schon erkennbar etwa auf dem Spielplatz oder auf dem Schulhof Außenseiter. Und das wollen wir auf jeden Fall verhindern.“
Die CDU trete dafür ein, dass religiöse Symbole wie das Kreuz im öffentlichen Raum sichtbar seien und blieben. Deshalb akzeptiere man es, dass junge muslimische Frauen etwa in der Schule das Kopftuch als religiöses Symbol tragen könnten. „Wir kämpfen dabei dafür, sicherzustellen, dass diese jungen Frauen freiwillig und ohne Zwang handeln und sich entscheiden können“, sagte Kramp-Karrenbauer.
Widmann-Mauz sagte zu dem von der nordrhein-westfälischen Landesregierung erwogenen Kopftuchverbot für junge Mädchen, es stellten sich schwierige verfassungsrechtliche Abwägungsfragen. „Ein Verbot löst auch noch nicht das Problem, das dahinter steht“, ergänzte sie. „Wichtig ist doch, dass wir uns fragen, wie wir an diese schwierigen Fälle rankommen: Wir müssen die Eltern erreichen und die Mädchen stark machen, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen.“
Das NRW-Integrationsministerium prüft ein Verbot. Vor dem 14. Geburtstag könnten Mädchen nicht selbstbestimmt entscheiden, ob sie das Kopftuch tragen wollen, argumentierte Landesminister Joachim Stamp (FDP). Mit 14 tritt in Deutschland die Religionsmündigkeit ein.
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, warnte vor Verboten einzelner religiöser Symbole. „Wer das muslimische Kopftuch an Schulen verbieten will, der löst damit keine Integrationsprobleme, sondern trägt dazu bei, dass sich Schülerinnen ausgegrenzt und diskriminiert fühlen.“ Schon jetzt seien muslimische Frauen und Mädchen mit Kopftuch in besonderem Maße von Diskriminierung und Ausgrenzung in Beruf und Alltag betroffen. Wichtiger sei es deshalb, Schülerinnen und Schülern die Bedeutung von Selbstbestimmung zu vermitteln.
Zudem sei eine solche „Spezialgesetzgebung“ auch verfassungsrechtlich problematisch, da Religionen somit ungleich behandelt würden, mahnte Lüders. „Ein Kopftuchverbot an Schulen würde in letzter Konsequenz auch das Verbot für das Tragen anderer religiöser Symbole wie eines Kruzifix oder einer Kippa zur Folge haben.“