Nein, die Türkei hat Kindesmissbrauch nicht legalisiert

 (iz). Aggressiv geht die Schlagzeile “Türkei erlaubt Sex mit Kindern” durch die Medien und Kanäle derer, die ein sehr negatives Türkeibild zeichnen wollen.
Trotz der Tatsache, dass der Sachverhalt, auf den Bezug genommen wird, nichts mit dem türkischen Präsidenten Erdogan oder der regierenden AK-Partei zu tun hat, wird es auf die politische Situation projiziert und ferner zudem teilweise als Vehikel islamfeindlicher Parolen genutzt.
Der Fall ist ein Paradebeispiel für Manipulation durch falsche Darstellung. Begegnen wir diesem ernsten Thema also mal unaufgeregt und sachlich.
In der Türkei wurde beim Verfassungsgericht die Entscheidung getroffen, dass sexuelle Handlungen, bei denen 12- bis 15-Jährige beteiligt sind, nicht mehr prinzipiell als Kindesmissbrauch zu ahnden sind. Das Gericht begründet diese Entscheidung unter anderem damit, dass bislang bei allen sexuellen Handlungen mit unter 15-Jährigen das gleiche Strafmaß galt.
Den Juristen zufolge sind 12- bis 15-Jährige aber fähig zu verstehen, was sexuelle Handlungen sind, während sexuelle Handlungen mit allen Kindern unterhalb dieses Alters ausnahmslos als Kindesmissbrauch anzuklagen sind.
Nein, dabei geht es nicht darum, dass Erwachsene nun straflos Sex mit 12- bis 15-Jährigen haben dürfen. Leider wird das in den Artikeln so dargestellt. Fakt ist: Es betrifft vorrangig sexuelle Handlungen zwischen Jugendlichen.
Bislang galt es juristisch als “Kindesmissbrauch” durch den Jungen, wenn zwei 14-Jährige Sex miteinander hatten. Das neue Gesetz sieht vor, dass Jugendliche, solange sie beide einverstanden sind mit der Handlung, nicht als Vergewaltiger angeklagt werden. Sollte es kein Einverständnis geben, ist es nicht mehr pauschal Missbrauch von Kindern, sondern der neue Strafbestand, angepasst an das Strafmaß von Missbrauch von Erwachsenen.
Wird zukünftig ein Fall sexueller Handlungen Erwachsener mit 12- bis 15-Jährigen angezeigt, wird er also weiterhin verfolgt, aber nicht mehr wie Kindesmissbrauch, wie der Missbrauch von 0- bis 11-Jährigen behandelt. In der Türkei wird Kindesmissbrauch in den meisten Fällen mit lebenslanger Haft geahndet. Jede andere sexuelle Handlung, egal ob mit vermeintlichem Einverständnis, mit Kindern unter 12 Jahren bleibt dabei strafrechtlich Kindesmissbrauch.
Ebenso falsch ist die Darstellung, dass die Türkei damit die Kinderehe begünstige. Das gesetzliche Mindestalter für die Heirat in der Türkei liegt nach wie vor bei 18 Jahren. Gerichtlich kann man, bei Vorlage sinnvoller Begründungen, eine Heirat mit 17 Jahren vollziehen. Ähnlich wie bei uns in Deutschland. Ehen, die unterhalb dieses Alters ohne Sondergenehmigung des Gerichts geschlossen werden, gelten weiterhin als illegal. Ebenso bleiben Imame und Priester verpflichtet, eine Ehe ausschließlich dann schließen zu dürfen, wenn sie unter legalen Umständen, also nicht unterhalb des Mindestalters, geschlossen wird.
Das Gesetz, das in der Türkei nun abgeschafft wurde, war ein undifferenziertes, schlecht erarbeitetes Gesetz. So wie diese Entscheidung mit sieben zu sechs Stimmen juristisch getroffen wurde, werden auch Fälle, die davon betroffen sind, juristisch verfolgt.
Das neue Gesetz ist mit Sicherheit kein Freifahrtschein für Pädophile, es ist die Anpassung an internationale Standards.

8 Kommentare zu “Nein, die Türkei hat Kindesmissbrauch nicht legalisiert

  1. Als Mutter bin ich sehr skeptisch über Ihre Gegendarstellung. Denn auch wenn Sie behaupten, dass es hier um sexuelle Handlungen zwischen Gleichaltrigen geht, kann man doch sicher davon ausgehen, dass Kinderehen begünstigt und Pädophilie Tür und Tor geöffnet wird.
    Internationale Standards? Dazu müssten sie explizit auf die verschiedenen Länder eingehen. Nehmen Sie doch bitte westlichen Standard.
    Wir sehen hier, das Aufweichen des Gesetzes in der Türkei, mit großer Sorge, weil der Schutz der Minderjährigen mehr und mehr verschwindet. Natürlich nicht nur in der Türkei.
    Da wir in Deutschland sehr viele Türken als Gäste haben ist diese Entwicklung mehr als bedenklich. Vor allem, weil diese Gäste sich immer weniger an unsere deutschen Gesetze halten. Ja, mehr sogar: Die deutschen Gastgeber werden verhöhnt, von den Gästen. Ich bin ein sehr toleranter Mensch. Aber ich kann dieses Verhalten nicht gut heißen. Die Folge davon ist nämlich,dass die rechten Elemente in Deutschland Zulauf bekommen, ob des Verhaltens der Gäste. Vielleicht sollten Sie Ihre Leser darauf hinweisen, dass man sich wenn man “in Rom ist, sich wie ein Römer verhalten muss”! Sollte ich die Türkei, oder ein anderes muslimisches Land besuchen, würde ich mich jedenfalls nicht so rüpelhaft benehmen.
    Der Artikel über die Erklärung von Kindesmissbrauch in der Türkei war für mich leider nicht genug.
    Freundliche Grüße
    Irmgard Hiergeist

  2. Man googele einfach mal nach “Schutzalter”, da sieht man, dass in den meisten westlichen Ländern das Schutzalter gestaffelt ist, so zum Beispiel in Malta auch ab dem 12. Lebensjahr.

  3. Kann man gegen diese Falschmeldungen nicht juristisch vorgehen? Diese Medienkampagne scheint ja gesteuert zu sein, sieht man sich die Menge und den Zeitpunkt der Lancierung an. Was sagt der Presserat dazu? Für was gibt es einen Pressekodex?

  4. Hallo,
    leider sind auch parallel zu eurem Beitrag einseitige Meinungsverfälschende Artikel im verhältnis 9 von 10 Beiträgen aufgereiht.
    Danke dass Ihr zum Nachdenken gegenüber der westlichen Medien anregt und defizite in der Nachrichtenkultur klarstellt.

  5. Herzlichen Dank für Ihe Klarstellung. Wir Deutschen leiden sehr unter unserer Systempresse. Dumm nur, dass es nur so wenige Bürger wahrhaben wollen, dass es tatsächlich so ist. Grüsse Dieter R.

  6. Trotzdem kann es nicht korrekt sein, dass eine sexuelle Handlung zwischen einem 50 jährigen und einer 12 jährigen nicht mehr als Kindesmissbrauch geahntet wird. Eine 12-jährige kann nicht schön wie eine erwachsene Frau in dieser Hinsicht behandelt werden. In diesem Alter sind Kinder immer noch schutzbedürftig, da sich diese noch in der körperlichen und vor allem geistlichen Entwicklung befinden und eventuell nicht entscheiden können, ob diese Art von Kontakt angemessen ist. Aus diesem Grund heißt es auch Missbrauch der Kindlichkeit. Wenn ein Kind also im besagten Alter einverstanden ist, heißt es das der “Täter” nicht wegen Kindesmissbrauch angezeigt werden wird – aber auch nicht wegen “sexuellen Missbrauch”, da es ja nicht gegen den Willen geschah. Was also hätte der Täter zu befürchten? – und da liegt die eigentliche Gefahr…

Die Kommentarfunktion ist deaktiviert.