Nordrhein-Westfalen will Kopftuch-Urteil rasch umsetzen

Düsseldorf (KNA). Die nordrhein-westfälische Landesregierung begrüßt die Aufhebung eines pauschalen Kopftuchverbots für Lehrerinnen durch das Bundesverfassungsgericht. Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) erklärte am Freitag vor Journalisten in Düsseldorf, sie freue sich sehr darüber, dass das 2006 auf Initiative der schwarz-gelben Vorgängerregierung ins Schulgesetz eingefügte Kopftuchverbot gekippt worden sei. Denn der Islam gehöre «zu einer multireligiösen Gesellschaft dazu.» Karlsruhe habe endlich «Rechtssicherheit» geschaffen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Freitag entschieden, dass ein generelles gesetzliches Kopftuchverbot für Lehrerinnen mit der in der Verfassung verankerten Religionsfreiheit nicht vereinbar sei. Dies gelte auch für ein Verbot des Tragens religiöser Symbole im Unterricht. Zudem erklärte das Gericht eine Privilegierung christlicher und abendländischer Symbole im Unterricht für mit der Verfassung nicht vereinbar.

Geklagt hatten zwei muslimische Lehrerinnen aus NRW. Bislang waren sie mit ihren arbeitsgerichtlichen Verfahren bis zum Bundesarbeitsgericht erfolglos geblieben. Die Landesregierung werde nun «unverzüglich prüfen», welche Konsequenzen aus den Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichts zu ziehen seien, kündigte Löhrmann an. Hierzu müssten die differenzierten Ausführungen des Gerichts ausgewertet werden. Danach würden alle erforderlichen rechtlichen Schritte zügig eingeleitet.

Die Ministerin appellierte an CDU-Oppositionsführer Armin Laschet, nach einer gemeinsamen Lösung im politischen Konsens zu suchen. Schließlich sei das Kopftuchverbot seinerzeit von CDU und FDP gegen den Widerstand von Rot-Grün durchgesetzt worden.

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Das Karlsruher Urteil sei ein «wichtiges Signal» für die Lehrerinnen, die derzeit für den islamischen Religionsunterricht ausgebildet würden, so Löhrmann. Diese Lehrkräfte hätten jetzt für ihre Arbeit «eine klare Perspektive». In NRW waren in der Vergangenheit etwa 20 Lehrerinnen vom Schuldienst ausgeschlossen worden, weil sie im Unterricht ihr Kopftuch tragen wollten. Führende Politiker von SPD und Grünen hatten wiederholt verlangt, das Kopftuchverbot aufzuheben.

Beide Verfassungsbeschwerden richteten sich gegen die Regelung des Paragrafen 57 im NRW-Schulgesetz. Dieser bestimmt, dass Lehrerinnen und Lehrer in der Schule keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnliche äußere Bekundungen abgeben dürfen, «die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden zu gefährden oder zu stören».

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