Ramadan 2023 – Die Grundlagen des Fastens

Ausgabe 240

Ramadan 2023 Grundlagen Fasten Ramadan 23
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(iz). „Oh, die ihr Iman [Vertrauen in Allah] habt! Das Fasten ist euch vorgeschrieben, so wie es denen vorgeschrieben war, die vor euch waren, damit ihr Taqwa [Furcht und Respekt vor Allah in jedem Augenblick, die das gesamte Verhalten beeinflussen] habt. Es sind nur abgezählte Tage.“ (Al-Baqara, 183)

Der Monat Ramadan steht nun kurz bevor. In wenigen Wochen werden Muslime in aller Welt in den Nachthimmel blicken und nach dem Neumond Ausschau halten, der den Beginn des Ramadan 2023 ankündigt. Und dann, wenn der Mond gesehen werden kann, beginnt das verpflichtende Fasten – einer der fünf Pfeiler des Dins von Allah.

Der Ramadan 2023 beginnt voraussichtlich nach dem Abendgebet am 22.03. und endet voraussichtlich zum Abendgebet des 21.04.23

Von Ibn ‘Umar wurde überliefert, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben, sagte: „Islam ruht auf fünf [Pfeilern] – der Bezeugung, dass es keinen Gott gibt außer Allah und dass Muhammad Sein Diener und Gesandter ist, die Etablierung des Gebets, die Bezahlung der Zakat, die Hadsch zum Haus und das Fasten im Ramadan.“

Da es sich hier um eine der fünf Säulen handelt, ist es wichtig, dass jeder Mukallaf (ein geistig gesunder Erwachsener) genau weiß, was dazu gehört, und alle Rechtsregeln im Zusammenhang mit dem Ramadan kennt. Die Regeln lassen sich grob in zwei Kategorien einordnen: Erstens, den Beginn und das Ende des Monats betreffend. Zweitens, die Bestimmungen des eigentlichen Aktes des Fastens.

Der Mond
Der Ramadan hängt – wie alle anderen Monate des islamischen Kalenders – vom Mond ab. Anfang und Ende richten sich nach dem Erscheinen eines Neumondes (Hilal in Arabisch). Es ist wichtig, hier anzumerken, dass der Monat erst ­be­ginnt, wenn der Neumond physisch gesehen werden kann. Allah sagt im Qur’an, dass jeder, der den Mond (den Neumond) sieht, fasten muss.

Und vom Propheten, Allahs Heil und Segen auf ihm, stammt die Aussage: „Beginnt mit dem Fasten, wenn ihr ihn seht, und beendet es, wenn ihr ihn seht. Ist es bewölkt, vollendet die dreißig Tage [des Monats].“

Damit der Monat beginnen kann, muss der Mond entweder physisch gesichtet werden oder es müssen dreißig Tage vergehen. Ein Monat des Mondkalenders hat 29 oder 30 Tage – nicht mehr und nicht weniger. Soweit es astronomische Berechnungen gibt, sind diese keine Beweise in sich, sondern Hilfsmittel zur Überlegung, wann eine Mondsichtung überhaupt möglich sein kann.

Die Absicht
Wie eigentlich jeder Muslim weiß, folgen die „Handlungen den Absichten“. Jeder Akt der Anbetung, zu dem wir verpflichtet sind, muss von einer entsprechenden Absicht [arab. Nijja] begleitet werden. Das ist beim Fasten nicht anders. Die Absicht dafür im Monat Ramadan muss vor der Morgendämmerung des ersten Tages gefasst werden. Der Prophet, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben, sagte hierzu: „Wer in der Nacht vor dem Fasten nicht die Absicht fasst, der hat kein Fasten.“

Diese Absicht kann zwischen dem Abendgebet des letzten Tages im Monat Scha’ban bis zur Morgendämmerung des ersten Tages im Ramadan gehegt werden. Es ist aber am sichersten, seine Nijja vor dem Schlafengehen zu formulieren, falls jemand nicht zur richtigen Zeit aufwachen sollte. Kommt die Absicht erst nach der Morgendämmerung, muss dieser Tag nachgefastet werden.

Nach Ansicht von Imam Malik reicht diese eine Absicht für den gesamten Monat. Allerdings müssen diejenigen, deren Fasten im Laufe des Monats durch Dinge wie Menstruation, Reisen oder Krankheit gebrochen wird, die Nijja auffrischen, wenn sie mit dem Fasten fortfahren.

Und alle wie Kranke oder Reisende, die nicht verpflichtet sind, müssen jede Nacht eine neue Absicht treffen. Das war die Position von Imam Malik. Soweit es die Imame Asch-Schafi’i und Abu Hanifa betrifft, betrachteten sie es als Pflicht für jeden, jede Nacht die Absicht zum Fasten zu erneuern.

Diese Absicht muss klar, zielgerichtet und eindeutig sein. Es reicht nicht aus, fasten zu wollen, sondern wir müssen die feste Absicht haben, das verpflichtende Fasten im Ramadan zu vollziehen. Und ein Muslim muss sicher sein, dass es der Ramadan ist, den er oder sie fasten will.

Dazu braucht es Gewissheit, dass der Monat nun wirklich beginnt. Sollte es sich, aus welchen Gründen auch immer, ereignen, dass der Ramadan ohne Kenntnis beginnt und man den Tag nicht fastet, muss man die Absicht fassen und in dem Moment beginnen, sobald man davon hört. Dieser Tag muss nach dem Ramadan wiederholt werden.

Wen betrifft es?
Das Pflichtfasten im Ramadan ist eine Pflicht für jeden geistig gesunden und erwachsenen Muslim. Allerdings gibt einige Kategorien, die ausgenommen sind: Die erste Kategorie sind Frauen, die menstruieren oder Wochenbettblutungen haben. Für sie ist es verboten. Die zweite und dritte Kategorie, für die es nicht verpflichtend ist, sind Kranke und Reisende. Im Qur’an heißt es hierzu: „Wer von euch jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, der soll eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten).“ (Al-Baqara, 184)

Wer krank ist und fürchtet, dass das Fasten seinen Zustand verschlimmert oder seine Heilung verzögert beziehungsweise fürchtet, dass es zum Ausbruch einer anderen Krankheit führt, hat die Erlaubnis, nicht zu fasten. In einigen Fällen ist die Person gar verpflichtet, nicht zu fasten. Es sollte angemerkt werden, dass die Furcht um die Gesundheit eine tatsächliche Grundlage haben muss – entweder wegen früherer Erfahrungen oder auf Rat eines Arztes. Der bloße Hunger ist keine Krankheit!

Ebenso ist es für jeden Reisenden im Ramadan erlaubt, das Fasten zu unterbrechen. „Reisen“ meint die Dauer einer Reise, auf der man sein Gebet verkürzen darf. Imam Malik betrachtete das Fasten als wünschenswerter. Diese Position wurde auch von vielen bekannten Tabi’in, den Nachfolgern der Prophetengefährten, geteilt – inklusive Ibrahim An-Nakha’i, Sa’id ibn Dschubair und Mujahid.

Zu den Ausnahmen gehören ebenso: Schwangere und Stillende, die um ihre Gesundheit und die ihrer Babys besorgt sind, Alte und Schwache sowie solche Menschen, die unter starker Dehydrierung und unstillbarem Durst leiden. Der Grund dafür ist, dass ihre Zustände als Krankheiten zu betrachten sind.

Jeder, der in diese Kategorie fällt und Tage verpasst, ist nur zum Nachfasten verpflichtet, wenn und wann er körperlich dazu in der Lage ist. Stillende Mütter jedoch müssen auch eine Fidja bezahlen – in anderen Worten, sie müssen eine Person für jeden verpassten Tag mit einem Madd (medinensisches Volumenmaß) Reis, Getreide oder vergleichbarem speisen.

Das gleiche gilt für alle, die es vor dem nächsten Ramadan verpassen, ausgefallene Tage nachzuholen. Die Alten und Schwachen sollten diese Fidja bezahlen, wenn sie körperlich unfähig sind, diese Tage jemals wieder nachzuholen.

Und schließlich sollte klar sein, dass Kinder weder fasten müssen, noch ist es für sie empfehlenswert, bis sie das Alter der Pubertät erreichen. Daher sollten Eltern ihre Kinder auch nicht unter Druck setzen, es zu tun. Will ein Kind es einmal aus eigenem Antrieb versuchen, dann spricht nichts dagegen. Es sollte aber nicht bestraft werden, wenn ihm die Vollendung des Tages nicht gelingt. Das Fasten ist schwer genug für die Erwachsenen, von Heranwachsenden ganz zu schweigen!

Was ist zu tun?
Was beinhaltet das Fasten eigentlich? Das Arabische Wort dafür lautet Saum. Linguistisch bedeutet es Enthaltsamkeit – ob von der Verrichtung bestimmter Dinge oder vom Sprechen. Im Kontext der Scharia bedeutet es etwas anderes: den absichtlichen Verzicht auf Essen, Trinken und Geschlechtsverkehr zwischen den Zeiten der Morgendämmerung und des Sonnenuntergangs.

Allah sagt dazu im Qur’an: „Von jetzt an verkehrt mit ihnen [Ehepartnern] und trachtet nach dem, was Allah für euch bestimmt hat, und esst und trinkt, bis sich für euch der weiße vom schwarzen Faden der Morgendämmerung klar unterscheidet!“ (Al-Baqara, 187)

Das erlaubt das Essen, Trinken und ehelichen Verkehr in der gesamten Nacht, aber sobald am Morgen die erste Silbe des Gebetsrufes zu hören ist, oder wenn die Dämmerung am Horizont erscheint, darf kein Bissen unsere Lippen passieren. Unser Fasten hat begonnen.

Die Implikation des Verbots von Essen und Trinken ist, dass nichts willentlich dem Körper über die Speiseröhre zugeführt werden darf. Genauso ist es beim Rauchen und der oralen Einnahme von Medikamenten. Nach Ansicht von Imam Malik wird das Fasten auch gebrochen, wenn diese Dinge unbeabsichtigt die Kehle passieren. Hier ist allerdings eine Warnung angebracht:

Nur, weil das Fasten gebrochen wurde und man einen Tag nachholen muss, beinhaltet dies keine Erlaubnis den Rest des Tages über zu essen oder zu trinken. Im Gegenteil, der Betreffende ist verpflichtet, die verbleibende Zeit zu fasten.

Das Verbot des Geschlechtsverkehrs zwischen Morgendämmerung und Sonnenuntergang gilt auch für jede andere Aktivität oder Stimulation, die zu sexueller Erfüllung führen könnte. Feuchte Träume, die tagsüber im Schlaf geschehen, brechen das Fasten aber nicht. Man macht einfach eine Ganzkörperwaschung (Ghusl) und fastet weiter.

Das sind die Pflichtelemente des Ramadan, aber es gibt auch gewisse Handlungen, die darüber hinaus empfohlen sind. Der Prophet sagte: „Habt Suhur [die Mahlzeit vor Beginn des Fastens], denn Suhur ist ein Segen, der euch für das bevorstehende Fasten stärkt und euch Energie gibt.“ Und er, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben, sagte auch: „Solange sie ihr Fasten sofort brechen und das Suhur hinauszögern [bis zum Ende der Nacht], wird meine ­Gemeinschaft in einem guten Zustand bleiben.“

Es wurde überliefert, dass der Prophet sein Fasten vor dem Gebet mit frischen Datteln brach. Man sollte jedoch aus Respekt vor dem Muezzin und seinem Gebetsruf, wenn man in der Moschee sitzt, mit dem Fastenbrechen warten, bis der ‘Adhan beendet ist.

Eine weitere empfohlene Handlung ist das Tarawwih. Der Prophet sagte: „Jedem, der – im Glauben und der Hoffnung auf eine Belohnung – während der Nacht im Ramadan im Gebet steht, werden alle falschen Handlungen vergeben, die er bis zu diesem Zeitpunkt begangen hat.“ Die Bedeutung und der Wert des Tarawwih-Gebets blieben den Prophetengefährten nicht verborgen.

Der zweite Khalif des Islam, ‘Umar ibn Al-Khattab, richtete es als nächtliche Praxis im Ramadan ein. Seitdem halten Muslime in aller Welt diese Praxis lebendig.

Wir bitten Allah, den Ramadan zu segnen und alle, die darin fasten. Und wir bitten Ihn, den Monat zu einer Zeit der Öffnungen für uns und für alle Muslime zu machen. Und ihn zu einem Monat zu machen, in dem alle Herzen verbunden sind und alle Unterschiede vergessen.

 

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