„Rechtlich ganz unerheblich“: Endloses Tauziehen am Islam-Zentrum der Uni Münster

Münster (KNA). Politik und muslimische Verbände in Deutschland sehen es als großen Fortschritt: An vier deutschen Universitäten wird inzwischen islamische Theologie gelehrt. So auch an der Universität Münster am „Zentrum für Islamische Theologie“ (ZIT). Doch während an katholischen und evangelischen Fakultäten die Kirchen über die Inhalte, Auswahl der Professoren und Prüfungsordnungen befinden, fehlt auf muslimischer Seite eine entsprechende Instanz.

Denn die muslimischen Organisationen sind bislang nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt. Im Münster soll deshalb ersatzweise ein von der Uni zu berufender Beirat diese Funktion ausüben. Doch bei der Besetzung des aus acht Personen bestehenden Gremiums hakt es gewaltig.

Der ZIT-Leiter, der Islamwissenschaftler Mouhanad Khorchide, wandte sich Anfang Oktober im Interview der Wochenzeitung „Die Zeit“ dagegen, dass die Lehrerlaubnis für die Professoren an Hochschulen wie auch für die muslimischen Religionslehrer an Schulen von gesetzlich vorgeschriebenen Kommissionen abhängt. „Eine amtliche Beurteilung, ob jemand religiös genug ist, gibt es nicht im Islam“, so Khorchide.

Zudem seien die Beiräte „überfordert“, über Lehrinhalte zu entscheiden, weil sie die theologischen Kompetenzen dafür nicht besäßen. Stattdessen schlägt Khorchide auf einem muslimischen Online-Dienst vor, dass die islamischen Lehrkräfte dem Beirat eine „Selbstverpflichtung“ vorlegen, in der sie ihre Glaubenstreue bekunden.

Diese Äußerungen veranlassten nun den Publizisten Eren Güvercin, seine Berufung in den noch gar nicht konstituierten Beirat abzulehnen. Güvercin, Autor des viel beachteten Buches „Neo-Moslems: Porträt einer deutschen Generation“, zieht aus Khorchides Vorbehalten gegen den Beirat den Schluss: „Wenn die Uni-Theologie uns nicht braucht, dann brauche ich meine Zeit dafür auch nicht zu opfern.“

Rechtsprofessor Janbernd Oebbecke, Vater des Beiratsmodells in Münster, bedauert diesen Schritt: „Die theologische Kritik von Khorchide ist rechtlich ganz unerheblich. Die Entscheidung berufener Stellen der religiösen Gemeinschaft über Religionslehrer und Hochschullehrer ist eine verfassungsrechtliche Vorgabe, an der nicht zu rütteln ist.“

Bei der christlichen Theologie sind die Bischöfe und andere kirchenleitende Beamte für die Festlegung der Inhalte und des Lehrpersonals zuständig. Entsprechend müssen sich diese Kirchenvertreter schon bei ihrem Amtsantritt zum Grundgesetz bekennen. Im Falle der Islam-Beiräte überprüft indes der Staatsschutz im Auftrag der Bundesregierung die potenziellen Mitglieder auf ihre Verfassungstreue. Und prompt fielen wiederholt Kandidaten durch, die vom Koordinationsrat der Muslime in Deutschland (KRM), dem Dachverband der vier islamischen Verbände, vorgeschlagen wurden. Deshalb war schon vor Güvercins Rücktritt eine weitere Stelle unbesetzt. Wegen dieser Vakanzen ist der Beirat seit nunmehr fast zwei Jahren noch kein einziges Mal zusammengetreten. Der KRM will sich dazu derzeit nicht näher äußern.

Obwohl sich der Beirat noch nicht konstituiert hat, läuft der Lehrbetrieb in Münster bereits – mit Millionen-Zuschüssen des Bundes. Diese Zuschüsse würden aber gestoppt, so ein Sprecher des Bundesbildungsministeriums, wenn mutmaßlich extremistische Personen im Beirat mitarbeiten würden. Er bekundete die Hoffnung, dass sich bis Ende 2013 ein akzeptabler Beirat konstituiert hat.

Die Bundesregierung fördert insgesamt vier universitäre Islam-Zentren: außer in Münster (mit der Uni Osnabrück als selbstständigem Kooperationspartner) noch in Erlangen, Tübingen und in Frankfurt/Gießen (im Aufbau). Ihre Beiräte sind ganz unterschiedlich organisiert. In Münster kommt den islamischen Verbänden die stärkste Rolle zu; ohne ihre Zustimmung kann niemand Mitglied im Beirat werden. In Osnabrück entsenden Moscheeverbände drei Mitglieder, drei weitere benennt die Uni. Ähnlich ist es in Tübingen. Dagegen besteht der Beirat in Erlangen aus verbandsunabhängigen Persönlichkeiten, die die Uni selber auswählt.

Das Nebeneinander alternativer Beirats-Konstruktionen beweist vor allem dies: Die religionsverfassungsrechtlich „beste“ Lösung für das Zusammenspiel zwischen islamischer Theologie und staatlicher Hochschule ist noch nicht gefunden – vor allem dann nicht, wenn der Berufungs-Modus wie in Münster zur Blockade führt.