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Somalier und Jemeniten verklagen die Bundesrepublik

Foto: U.S. Air Force photo/Staff Sgt. Brian Ferguson | Lizenz: Public Domain

Münster (dpa). Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster muss über zwei heikle Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland entscheiden. In einem Berufungsverfahren am Mittwoch klagt ein Somalier, dessen Vater bei einem US-Drohnenangriff 2012 getötet worden war. Am Donnerstag verhandelt das OVG Münster dann den Fall dreier Kläger aus dem Jemen, die 2012 bei einem US-Drohnenangriff nach eigenen Angaben zwei Angehörige verloren haben. Der Luftangriff sei über den US-Militärstandort Ramstein in Rheinland-Pfalz erfolgt und damit stehe Deutschland mit in der Verantwortung, argumentieren die Kläger. Die Fälle beschäftigten die nordrhein-westfälische Justiz, weil das Bundesverteidigungsministerium seinen ersten Dienstsitz in Bonn hat.
Das Verwaltungsgericht Köln hatte aber zunächst beide Klagen zurückgewiesen. Im Fall des Somaliers hieß es im April 2016 zur Begründung, es sei keine Pflichtverletzung der Bundesrepublik festzustellen. Der Vater des Klägers – ein 50-jähriger Kamelhirte – sei im Februar 2012 aufgrund unglücklicher Umstände zum tragischen zivilen Opfer geworden. Die Bundesrepublik sei dafür jedoch nicht verantwortlich zu machen. Der US-Luftschlag galt eigentlich der islamistischen Terrormiliz Al-Shabaab.
Auch die Klage der drei Jemeniten war in erster Instanz erfolglos. Die Bundesregierung sei nicht verpflichtet, den USA die Nutzung von Ramstein für Drohnenangriffe im Jemen zu verbieten, betonte das Kölner Verwaltungsgericht im Jahr 2015. Ein Vertreter des Bundesverteidigungsministeriums hatte damals im Prozess erklärt, die USA hätten der Bundesregierung versichert, von amerikanischen Stützpunkten in Deutschland aus würden Drohnenangriffe weder geflogen noch gesteuert.
Das OVG will nach Abschluss beider Verhandlungen am Donnerstag für beide Fälle ein Urteil verkünden, wie eine Gerichtssprecherin in Münster sagte. Die europäische Menschenrechtsorganisation ECCHR (European Center for Constitutional and Human Rights) unterstützt die Klage der Jemeniten. In einer ECCHR-Erklärung zu der anstehenden OVG-Verhandlung hieß es, die Angehörigen der Todesopfer forderten Deutschland auf, rechtliche und politische Verantwortung für die US-Drohnenangriffe zu übernehmen und die Nutzung von Ramstein zu unterbinden.