Staatskirchenrechtler kritisiert österreichisches Islamgesetz

Frankfurt (KNA). Der Göttinger Staatskirchenrechtler Hans Michael Heinig hält ein Islamgesetz nach österreichischem Vorbild für den falschen Weg zur Integration von Muslimen. In einem Gastkommentar für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Donnerstag) warnt Heinig vor irritierenden Klauseln und obrigkeitsstaatlichem Denken. Ein solches Vorgehen helfe nicht dabei, das eigentliche Problem zu lösen: „Die Integrations- und Religionspolitik ist in modernen westlichen Gesellschaften auf kooperationswillige und -fähige Muslime angewiesen.“

Um dieses Ziel zu erreichen, schreibt der Jurist weiter, böten die Bestimmungen des Grundgesetzes etwa zum Religionsunterricht und der kooperativen Religionsfreiheit „einen auf alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften anwendbaren Grundstatus“. Mit Blick auf den Islam seien erste Erfolge bereits sichtbar, beispielsweise beim Religionsunterricht in öffentlichen Schulen oder der Einrichtung von Lehrstühlen für islamische Theologie. Ein „Parlamentsgesetz für eine einzelne Religion“ könne dagegen zu Misstrauen führen.

Deutliche Skepsis meldet der Experte bei der im österreichischen Gesetz enthaltenen Bestimmung an, Geldflüsse aus dem Ausland für muslimische Gemeinden zu verhindern. Hierbei handle es sich lediglich um symbolische Vorschriften. Spenden etwa aus dem arabischen Raum zur Unterstützung orthodoxer Gruppen blieben weiterhin möglich. Auch könne der türkische Staat weiterhin Bedienstete zur Betreuung türkischer Muslime einsetzen, wenn der in Österreich zuständige Verband gar nicht die Anerkennung als Körperschaft öffentlichen Rechts anstrebe.

Wenn der Gesetzgeber zudem die „Oberbehörde“ einer Religionsgemeinschaft festlegen wolle, schieße er über das Ziel hinaus, schreibt Heinig. „Mit dem deutschen Grundgesetz wären diese Regeln aus dem österreichischen Islamgesetz ganz sicher nicht vereinbar.“

Anzeige: