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Integration neu denken: Wie kommen wir von der Anpassung zur gleichberechtigten Teilhabe?

integration

Der Begriff Integration gehört zu den am häufigsten verwendeten Begriffen in migrationspolitischen Debatten. Gleichzeitig existieren kaum Begriffe, die so unterschiedlich verstanden werden.

(iz). Lange Zeit wurde Integration vor allem als Anpassungsleistung von Migranten betrachtet. Die zentrale Frage lautete häufig: „Warum nehmen Migranten nicht am Vereinsleben teil? Warum sind sie nicht im Schützenverein oder im traditionellen Dorfleben aktiv?“

Diese Sichtweise greift jedoch zu kurz. Sie orientiert sich an gesellschaftlichen Vorstellungen vergangener Jahrzehnte und ignoriert die sozialen Veränderungen der Gegenwart. Die Mitgliedschaft in einem Schützenverein ist heute selbst für viele junge Menschen ohne Migrationsgeschichte kein relevanter Bestandteil ihres Lebens mehr.

Wer Integration an solchen Kriterien misst, bewertet Menschen nach Maßstäben, die längst nicht mehr die gesellschaftliche Realität widerspiegeln.

Integration muss daher neu verstanden werden. Nicht die Teilnahme an bestimmten Traditionen ist entscheidend, sondern die Frage, ob Menschen gleiche Chancen besitzen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und ihre Zukunft mitzugestalten.

Chancengleichheit als Fundament

Aus soziologischer Sicht bedeutet Integration vor allem Chancengleichheit. Menschen gelten nicht deshalb als integriert, weil sie bestimmte kulturelle Gewohnheiten übernehmen. Entscheidend ist vielmehr, ob sie dieselben Möglichkeiten erhalten wie andere Mitglieder der Gesellschaft.

Chancengleichheit umfasst den Zugang zu Bildung, Ausbildung, Arbeitsmarkt, Wohnraum und gesellschaftlichen Ressourcen (Şahinöz, 2011). Wenn Herkunft, Name, Religion oder äußere Merkmale über Erfolg oder Misserfolg entscheiden, liegt keine vollständige Integration vor.

Eine Gesellschaft kann daher nicht allein anhand kultureller Anpassung beurteilen, ob Integration gelungen ist. Viel wichtiger ist die Frage, ob alle Menschen dieselben Aufstiegschancen besitzen.

Zivilgesellschaft

Foto: SKIMP Art, Adobe Stock

Teilhabe statt Zuschauerrolle

Neben der Chancengleichheit gehört die gesellschaftliche Teilhabe zu den zentralen Merkmalen gelungener Integration. Teilhabe bedeutet, dass Menschen nicht nur in einer Gesellschaft leben, sondern aktiv an ihren sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Prozessen beteiligt sind.

Dabei reicht es nicht aus, Migranten als passive Empfänger gesellschaftlicher Angebote zu betrachten. Wer dauerhaft nur eingeladen wird, bleibt letztlich Gast. Wirkliche Zugehörigkeit entsteht erst dann, wenn Menschen selbst Akteure werden und das gesellschaftliche Leben mitgestalten können.

Teilhabemöglichkeiten zeigen sich beispielsweise in Bildungseinrichtungen, Vereinen, Medien, Verwaltungen oder politischen Institutionen. Entscheidend ist, ob Menschen dort tatsächlich präsent sind und Einfluss ausüben können.

Die neue Generation fordert Mitbestimmung

Besonders deutlich zeigt sich dieser Wandel zwischen den Generationen. Viele Angehörige der ersten Einwanderergeneration waren vor allem mit wirtschaftlicher Sicherheit beschäftigt.

Sie akzeptierten gesellschaftliche Strukturen häufig, ohne diese grundlegend infrage zu stellen. Viele verzichteten auf politische Forderungen, nahmen Benachteiligungen hin und waren dankbar für die Möglichkeit, Arbeit und Einkommen zu finden.

Die nachfolgenden Generationen vertreten zunehmend andere Erwartungen. Sie sind in Deutschland geboren oder aufgewachsen, haben deutsche Schulen besucht und betrachten dieses Land als ihre Heimat. Deshalb fordern sie nicht nur Teilhabe, sondern Mitbestimmung.

Sie möchten nicht länger, dass ausschließlich über sie gesprochen wird. Sie wollen selbst mitentscheiden. Sie wollen nicht nur Angestellte sein, sondern auch Führungskräfte, Entscheidungsträger, Professoren, Behördenleiter, Unternehmer oder Politiker werden.

Gerade dieser Anspruch führt häufig zu gesellschaftlichen Spannungen (El-Mafaalani, 2020). Solange Migranten lediglich Empfänger von Entscheidungen bleiben, werden sie oft akzeptiert. Sobald sie jedoch Führungspositionen anstreben oder Machtstrukturen hinterfragen, treten Konflikte, Vorurteile, Benachteiligungen und Diskriminierung deutlicher zutage.

Junge Muslime Zuwanderung Jugendliche Abendland

Foto: Daniel M. Ernst, Shutterstock

Inklusion als nächster Schritt

In den vergangenen Jahren hat sich neben dem Integrationsbegriff zunehmend auch der Begriff der Inklusion etabliert. Während Integration häufig davon ausgeht, dass sich bestimmte Gruppen in eine bestehende Gesellschaft eingliedern sollen, geht Inklusion einen Schritt weiter.

Sie fragt nicht, wie sich Menschen an bestehende Strukturen anpassen können, sondern wie gesellschaftliche Strukturen so gestaltet werden müssen, dass alle Menschen von Anfang an selbstverständlich dazugehören.

Aus soziologischer Sicht bedeutet Inklusion, Vielfalt als Normalität zu verstehen. Unterschiedliche kulturelle Hintergründe, Religionen, Sprachen oder Biografien werden nicht als Abweichung betrachtet, sondern als selbstverständlicher Bestandteil einer pluralen Gesellschaft. Dadurch verschiebt sich die Verantwortung.

Nicht der Einzelne muss sich möglichst unauffällig anpassen, sondern die Gesellschaft muss ihre Institutionen so gestalten, dass niemand aufgrund seiner Herkunft, Religion oder anderer Merkmale ausgeschlossen wird.

Inklusion ersetzt den Integrationsbegriff jedoch nicht vollständig. Vielmehr erweitert sie ihn. Denn auch eine inklusive Gesellschaft benötigt Chancengleichheit, Teilhabe und Mitbestimmung. Erst wenn Menschen nicht nur anwesend sind, sondern ihre Perspektiven selbstverständlich in gesellschaftliche Entscheidungen einbringen können, wird Inklusion zur gelebten Realität.

Warum Toleranz nicht ausreicht

In gesellschaftlichen Debatten wird häufig von Toleranz gesprochen. Doch auch dieser Begriff verdient eine kritische Betrachtung. Toleranz beschreibt ursprünglich ein Verhältnis, in dem eine Seite die andere duldet.

Wer toleriert, verfügt über die Macht zu entscheiden, was akzeptiert wird und was nicht. Zwischen dem Tolerierenden und dem Tolerierten besteht daher keine vollständige Augenhöhe.

Aus diesem Grund kann Toleranz nur eine Übergangsphase sein. Sie darf nicht das Endziel gesellschaftlicher Entwicklung darstellen. Schon Goethe schrieb eins: „Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: sie muss zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen.“

Das eigentliche Ziel muss Gleichberechtigung sein. Menschen sollen nicht deshalb akzeptiert werden, weil andere ihnen dies großzügig erlauben. Sie sollen dieselben Rechte, Möglichkeiten und Einflusschancen besitzen wie alle anderen Mitglieder der Gesellschaft.

Bildung Abstammung

Foto: Christin Klose/Shutterstock

Zugehörigkeit beginnt dort, wo Erklärungen überflüssig werden

Ein weiteres Merkmal gesellschaftlicher Zugehörigkeit zeigt sich im Alltag. Viele Menschen mit Migrationsgeschichte berichten, dass sie sich immer wieder erklären müssen. Sie werden gefragt, woher sie „eigentlich“ kommen, warum sie so gut Deutsch sprechen, warum sie bestimmte Gewohnheiten haben oder weshalb sie bestimmten religiösen Überzeugungen folgen.

Solche Situationen verdeutlichen, dass sie trotz formaler Zugehörigkeit häufig weiterhin als Fremde wahrgenommen werden. Wer sich ständig erklären muss, spürt unbewusst, dass seine Zugehörigkeit noch infrage gestellt wird. „Heimat ist da, wo man sich nicht erklären muss.“ soll der Geschichts-, Sprach- und Kulturphilosoph und Theologe Johann Gottfried von Herder schon im 18. Jahrhundert gesagt haben.

Vollständige Integration ist daher erst erreicht, wenn Menschen nicht mehr permanent ihre Anwesenheit, ihre Herkunft oder ihre Identität rechtfertigen müssen.

Integration als Zustand der Gleichberechtigung

Integration ist weder Assimilation noch kulturelle Anpassung. Sie bedeutet nicht, bestimmte Vereine zu besuchen oder traditionelle Verhaltensweisen zu übernehmen. Integration ist vielmehr ein gesellschaftlicher Prozess, in dem alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft gleiche Chancen erhalten, am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und an wichtigen Entscheidungen mitwirken können.

Erst wenn Chancengleichheit, Teilhabe und Mitbestimmung verwirklicht sind, entsteht echte Zugehörigkeit. Dann wird aus dem Nebeneinander ein Miteinander. Nicht als Akt der Toleranz, sondern als Ausdruck einer Gesellschaft, die Gleichberechtigung als selbstverständlich betrachtet.

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Tag gegen antimuslimischen Rassismus: Hintergründe jenseits der Symbolik

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Tag gegen antimuslimischen Rassismus: 2024 und 2025 haben sich die Diskussionen um Muslimfeindlichkeit in Deutschland weiter zugespitzt. (iz). Zivilgesellschaftliche Lagebilder, wissenschaftliche Studien und der Abschlussbericht des Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit zeichnen […]

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Politische Abseitsfalle: Muslimische Sportler bei der Fifa-WM 2026

FIFA WM Sport politik

Vor der Fifa-WM in den USA machen Menschenrechtler auf selektive Einreiseverbote und doppelte Standards aufmerksam – während Verbände weiter vom unpolitischen Fußball sprechen.

(iz/KNA). Die anstehende Fußballweltmeisterschaft in den USA, Kanada und Mexiko bestätigt, was ein Blick in die WM-Geschichte zeigt: Das Spiel war nie apolitisch – und wird es auch dieses Mal nicht sein.

Während Verbände und Sponsoren ein globales Fest des Sports ausrufen, prägen Einreiseverbote, Sicherheitsdiskurse und geopolitische Bündnisse das Turnier von Beginn an. Vor allem muslimische Sportler und Offizielle erfahren, dass ihre Teilnahme nicht an sportlichen Kriterien scheitert, sondern an politischen Entscheidungen.

Der Mythos vom unpolitischen Sport

Das Gerücht apolitischen Sport hält sich gleichwohl hartnäckig. Dabei waren Weltmeisterschaften immer wieder Bühne für autoritäre Regime, Kriege und nationale Selbstinszenierungen. Mussolinis Italien nutzte die WM in den 1930er Jahren als Propagandashow, Militärdiktaturen wie in Argentinien präsentierten sich als ordnende Kräfte, während Repression und Folter im Hintergrund standen.

Turniere in Russland, Katar oder Brasilien verbanden Hochglanzbilder mit Diskussionen über Kriegsrecht, Korruption, Sicherheitsapparate und menschenunwürdige Arbeitsbedingungen. Die Vorstellung, politische Konflikte begännen erst bei Boykottdebatten oder Protestbinden, ignoriert diese Kontinuitäten.

1978 fand die WM inmitten einer brutalen Militärdiktatur statt, die nach einigen Angaben über 30.000 Tote forderte. Das hat den „unpolitischen Sport“ nicht berührt. Foto: El Gráfico no. 3061/Wikimedia Commons/gemeinfrei

Einreiseverbote als Signalpolitik

In dieses Bild fügen sich die Einreisesperren der US-Regierung gegenüber Sportlern und Schiedsrichtern aus mehrheitlich muslimischen Ländern ein. Die Gesellschaft für bedrohte Völker spricht mit Blick auf die US-Administration von „Heuchelei und rassistischem Verhalten“.

Während enge Verbündete wie Katar und die Türkei weiter unterstützt werden, obwohl sie nach Angaben der Menschenrechtler für Bewaffnung und Finanzierung radikaler Milizen mitverantwortlich sind, werden einzelne Muslime von der Teilnahme an der WM ausgeschlossen.

Besonders deutlich wird dies im Fall des somalischen Schiedsrichters Omar Artan, dem trotz vollständiger Papiere die Einreise verweigert wurde. Betroffen sind bspw. Sportler aus dem Iran und anderen Staaten.

Stimmen der Menschenrechtler

Dr. Kamal Sido, Nahostreferent der Gesellschaft für bedrohte Völker, sieht darin ein strukturelles Muster. Er kritisiert, Muslime würden insgesamt benachteiligt und diskriminiert, während „politischer Islam“ und „gewaltbereite Islamisten“ von denselben Regierungen als Partner behandelt würden.

Nach Sidos Einschätzung gilt der sicherheitspolitische Fokus nicht strukturellen Gewaltakteuren, sondern einzelnen Personen, die oftmals selbst Opfer von Regimen und Milizen sind. Menschenrechtsorganisationen markieren diesen Widerspruch klarer als viele Verbände: Sie verweisen auf die Diskrepanz zwischen den großen Worten von Menschenrechten und Gleichbehandlung und der Praxis selektiver Einreiseverbote.

Foto: The White House

Gigantismus und doppelte Standards der Fifa

Auch aus sozialethischer Perspektive mehren sich kritische Stimmen. Der Grazer Sozialethiker Thomas Gremsl beschreibt den Weltfußball kurz vor dem Turnier als „auf einer gefährlichen Rutschbahn“.

Die Freude am Spiel trete zurück hinter wirtschaftlichen und politischen Interessen, die Fifa betreibe einen Gigantismus, der sich in immer größeren Turnieren und ambitionierten Vergabeprojekten äußere.

Die WM in Katar 2022 sei aus seiner Sicht nicht aufgearbeitet. Versprechen zu Nachhaltigkeit und langfristiger Nutzung der Stadien seien nicht eingelöst worden, während die nächsten Turniere – 2030 auf drei Kontinenten und 2034 in Saudi-Arabien – bereits ihre Schatten vorauswürfen.

Wenn die Fifa einen eigens geschaffenen Friedenspreis an den US-Präsidenten vergibt und sich gleichzeitig politisch „neutral“ nennt, spricht der Theologe von „gelebter Doppelmoral“.

Foto: marketlan, Freepik.com

Soziale und ökologische Kosten

Gremsl macht zudem auf die sozialen und ökologischen Folgen der aktuellen WM-Vergabe aufmerksam. Er verweist auf unerschwingliche Ticketpreise und große Entfernungen zwischen den Spielorten, die Teile der Bevölkerung vom Stadionbesuch faktisch ausschließen.

In Mexiko seien Probleme der Wasserversorgung dokumentiert, und für den Bau eines Stadions sei eine Wasserleitung von der lokalen Einwohnerschaft abgekoppelt worden – eine Praxis, die er mit dem Hinweis kommentiert, der Zugang zu Wasser sei ein Menschenrecht.

Für ihn zeigt sich an solchen Beispielen, wie weit sich der organisierte Spitzenfußball von den eigenen Leitbegriffen Fairness, Integrität und Respekt entfernt hat. Die WM in Nordamerika steht damit nicht isoliert, sondern in einer Reihe von Turnieren, bei denen Infrastrukturprojekte, Sicherheitsringe und Vermarktungslogik tief in den Alltag der lokalen Bevölkerung eingreifen.

Eine politisierte WM

Die aktuelle WM fügt sich insgesamt in eine Entwicklung ein, in der sportliche Großereignisse eng mit Menschenrechtsfragen, Sicherheitsdoktrinen und ökonomischen Interessen verschränkt sind.

Für muslimische Sportler und Offizielle tritt dieser Zusammenhang besonders deutlich zutage, wenn formale Einreisebestimmungen de facto als Filter entlang religiöser und nationaler Linien wirken. Menschenrechtsorganisationen sehen in der Kombination aus selektiven Einreiseverboten, geopolitischen Allianzen und Vermarktungslogik ein Muster, das über den Einzelfall hinausweist.

Die Weltmeisterschaft bleibt damit nicht nur ein sportliches, sondern ein politisches Ereignis – auch dort, wo Offizielle das Gegenteil behaupten.

* Mit Material von der KNA.

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Diskriminierung in Deutschland: Wie Betroffene sie erleben

Rassismus diskrimninierung

Diskriminierung in Deutschland: Das ist der Alltag vieler Menschen. Eine Studie zeigt, wie verbreitet sie ist – und was Betroffene dagegen unternehmen.

Berlin (KNA). Sarah geht mit ihrem Kinderwagen im Supermarkt einkaufen, als plötzlich eine Mitarbeiterin zu ihr kommt und den Kinderwagen durchsucht. „Keine Bitte um Erlaubnis, keine Rücksicht auf das Kind im Kinderwagen, kein erkennbarer Anlass, wieso sie den Kinderwagen durchsucht“, sagt die unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, die diese anonymisierte Alltagsgeschichte kürzlich bei einem Pressetermin in Berlin erzählte. Von Nikolas Ender

Sie vermute, dass Sarah wegen ihrer Hautfarbe diskriminiert wurde, erklärt Ataman. Ihre Hautfarbe sei schwarz. Solche Geschichten begegneten ihr häufig in ihrer Arbeit bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, so die Beauftragte.

Berlin Rassismus Plakate Neukölln

Foto: Inssan e.V.

Geschichten wie diese spiegelten exemplarisch die Erfahrung diskriminierter Menschen wider, sagt Ataman bei der Vorstellung der neuen Studie „Wie Deutschland Diskriminierung erlebt“. Laut der Studie hat jeder Achte in Deutschland in den zwölf Monaten vor der Befragung Diskriminierungserfahrungen gemacht. Das sind etwa 13,1 Prozent der Bevölkerung, also um die elf Millionen Menschen.

Die Studie basiert auf einer Befragung von rund 30.000 Personen in etwa 20.000 Privathaushalten aus dem Jahr 2022. Damit liege erstmals eine repräsentative Datengrundlage vor, die Diskriminierungserfahrungen über alle im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz genannten Schutzgründe sowie über verschiedene Lebensbereiche hinweg erfasse, sagt Ataman.

Die Autoren der Studie weisen zugleich darauf hin, dass die Erhebung sich auf einen Zeitraum während der Corona-Pandemie bezieht, was die Vergleichbarkeit mit anderen Zeiträumen beeinflussen kann.

Die Auswertung zeigt eine ungleiche Verteilung der Diskriminierungsrisiken. Personen mit Migrationshintergrund berichteten mit einem Anteil von 21 Prozent deutlich häufiger von Benachteiligungen als Personen ohne Migrationshintergrund (fast 10 Prozent).

Ein signifikanter Faktor ist auch die Religionszugehörigkeit. Während 10,4 Prozent der nicht-muslimischen Befragten von Diskriminierung berichteten, liegt dieser Wert bei muslimischen Personen bei 28,6 Prozent. Besonders betroffen sind muslimische Frauen, die ein Kopftuch tragen: Hier gaben 38,5 Prozent an, in den vergangenen zwölf Monaten diskriminiert worden zu sein.

Wohnungsmarkt

Foto: Prostock-Studio/Shutterstock

„Musliminnen und Muslime sind laut der Befragung besonders stark von Diskriminierung betroffen, und vor allem auf dem Wohnungsmarkt erleben Menschen immer wieder rassistische Diskriminierung“, erklärt Ataman und berichtet von einem weiteren Fall aus der Beratung.

Der Betroffene, über den Ataman spricht, heißt Mohamed. Wie bei Sarah anonymisiert Ataman auch seinen Nachnamen: „Er berichtet von Problemen bei der Wohnungssuche. Als er eine passende Anzeige gefunden hatte, rief er die Vermieterin an. Die zögert am Telefon kurz, fragt noch einmal nach seinem Namen und erklärt daraufhin, leider sei die Wohnung schon vergeben.“

Kurz darauf habe Mohameds Freund Klaus bei der Vermieterin angerufen und einen Besichtigungstermin angeboten bekommen. Ein Zeichen, so Ataman, dass die Wohnung noch gar nicht vergeben war.

Saba-Nur Cheema Muslimfeindlichkeit CLAIM Lage Politik

Foto: Prostock-studio, Shutterstock

Rassismus ist der Studie zufolge der häufigste Grund für Diskriminierung im Land. Es folgen Geschlecht, das Lebensalter sowie Behinderungen oder chronische Krankheiten.

Die Auswertung liefert auch Hinweise auf die Auswirkungen von Diskriminierung. So schätzen Betroffene ihren eigenen Gesundheitszustand signifikant schlechter ein: Fast 25 Prozent der Menschen, die Diskriminierung erleben, bewerten ihre Gesundheit als weniger gut oder sogar schlecht. Laut Studie liegt der Wert bei Nichtbetroffenen bei nur 14 Prozent. Betroffene geben zudem fast doppelt so häufig an, sich einsam, ängstlich oder traurig zu fühlen.

Mehr als die Hälfte sucht der Studie zufolge nach Diskriminierungserfahrungen keine Hilfe. Nur knapp 13 Prozent suchten Hilfe bei offiziellen Stellen oder Beratungsstellen, und weniger als 3 Prozent leiteten rechtliche Schritte ein. Eine Mehrheit macht Diskriminierung also mit sich selbst aus.

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Frankreich: Muslime vermehrt im Visier von Hass

frankreich

Antimuslimische Vorfälle haben in Frankreich 2025 einen drastischen Sprung gemacht. (iz). Nach Angaben des Innenministeriums stieg die Zahl der registrierten Taten gegen Muslime um 88 % auf 326 Fälle und […]

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Wohnungsmarkt: Neue Zahlen enthüllen Rassismus

Wohnungsmarkt

Musliminnen und Muslime werden auf dem Wohnungsmarkt nach Einschätzung der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüş (IGMG) benachteiligt.

(iz). Neue Studien des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) sowie Daten des Mediendienstes Integration belegen strukturelle Nachteile für rassistisch markierte Menschen bei Wohnungssuche, Mietkosten und Wohnqualität.​​

Auslöser der Kritik ist der aktuelle NaDiRa-Monitor des DeZIM-Instituts, der zeigt, dass muslimische und andere „rassisch markierte“ Bewerberinnen deutlich schlechtere Chancen auf dem Wohnungsmarkt haben als nicht-markierte Personen.

Nach Darstellung der IGMG werden Menschen mit muslimischem Hintergrund selbst bei gleicher Bonität seltener zu Besichtigungen eingeladen, erhalten weniger Rückmeldungen und leben häufiger teurer, weniger geräumig und in stärker belasteten Wohngegenden.

Die IGMG spricht von einem „strukturellen Ausschluss“ und betont, dass Merkmale wie Name, Herkunft oder sichtbare Religiosität in Deutschland oft darüber entscheiden, ob Menschen überhaupt eine Chance auf ein Zuhause bekommen.

Ein Beispiel aus dem DeZIM-Bericht, das sie hervorhebt, vergleicht zwei Frauen mit gleicher Qualifikation und identischer finanzieller Lage: Die muslimische Bewerberin hat demnach eine deutlich höhere Wahrscheinlichkeit, keine Einladung zur Besichtigung zu erhalten, als die nicht rassistisch markierte Frau.​​

Der Rassismusmonitor des DeZIM-Instituts zeigt laut Mediendienst Integration, dass Betroffene ihre Möglichkeiten auf dem Wohnungsmarkt schlechter einschätzen als andere. So bewerten etwa 50 % der Befragten Muslime und 49 % Schwarze ihre Chancen, eine Wohnung zu finden, als sehr gering – gegenüber 25 % unter nicht rassistisch markierten Personen.​

Experimente mit Wohnungsbewerbungen machen diese Ungleichbehandlung messbar: BewerberInnen mit deutsch klingenden Nachnamen haben demnach mit 22 % die höchste Wahrscheinlichkeit, zu einer Besichtigung zu kommen, während solche mit Namen aus der MENA-Region oder afrikanischen Ländern deutlich seltener eingeladen werden.

Eine Testing-Studie der Beratungsstelle gegen Alltagsrassismus zeigte zudem, dass die Hälfte der Anbieterinnen ausschließlich auf Anfragen mit deutschen Namen reagierte.​

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Foto: Jirapong, Adobe Stock

Neben der Zugangshürde verweisen die Daten auch auf ungleiche Wohnbedingungen und -kosten. Laut Statistischem Bundesamt zahlen Ausländerinnen im Durchschnitt rund 9,5 % höhere Quadratmetermieten als deutsche Mieterinnen; auch nach mehr als 20 Jahren Wohndauer liegt die Durchschnittsmiete für sie noch um gut 9 % höher.

Gleichzeitig lebt ein Viertel ohne deutschen Pass in Wohnungen mit weniger als 60 Quadratmetern, während dies nur auf 12 % der Menschen mit deutschem Pass zutrifft.

Die IGMG verweist darauf, dass Wohnraum mehr sei als vier Wände, sondern ein Ort der Sicherheit, des Ankommens und der Würde – ein Anspruch, der in der islamischen Tradition eng mit Gerechtigkeit verknüpft sei. Ein geschütztes Zuhause gelte demnach als Teil der von Gott gegebenen Würde, die allen Menschen zustehe.

Formell soll das AGG vor Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt schützen, Verbände und Fachstellen kritisieren jedoch laut Mediendienst Integration erhebliche Lücken. Betroffene könnten ihre Rechte häufig nicht wirksam durchsetzen; zudem unterliegen Vermieterinnen mit weniger als 50 Wohnungen weniger strengen Vorgaben, obwohl zwei Drittel aller Mietwohnungen von privaten Kleinvermietern vermietet werden.​

Vor diesem Hintergrund forderte die IGMG seine Reform, damit Betroffene rassistischer Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ihre Rechte effektiver durchsetzen können.

Die Verantwortung ende nicht bei Appellen, so die Organisation. Wenn Menschen allein wegen ihres Namens oder ihrer Religion systematisch benachteiligt würden, untergrabe dies nicht nur das Vertrauen der Betroffenen, sondern auch die Glaubwürdigkeit der Demokratie.​

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Kanada: Ärger im Idyll

Kanada

Kanada genießt mit einigem Recht bei Diversität und Bürgerrechten einen besseren Ruf als die gegenwärtigen USA. Trotzdem gibt es auch hier Probleme. (The Conversation). Im April 2024 kursierte im Internet […]

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Was Nachnamen über die Zuwanderungsgeschichte erzählen

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Die deutsche Geschichte von Zuwanderung lässt sich auch an heutigen Nachnamen erkennen. (KNA/IZ). Müller, Meier, Schmidt? Oder Novak, Barowski, Fontane? Viele Nachnamen wurden eingedeutscht. Die Uni Mainz erstellt zu Familiennamen […]

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Diskriminierung: Körper und Geist sind betroffen

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Ein aktueller Monitoringbericht über Diskriminierung legt ihre physische und psychische Folgen offen. (iz). Der NaDiRa-Monitoringbericht (Nationaler Diskriminierungs- und Rassismusmonitor) 2025 lädt dazu ein, hinter die glatte Oberfläche gesellschaftlicher Selbstvergewisserung zu […]

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Presserat rügt Diskriminierung und Rassismus in Medien

Islamberichterstattung medien schulen Pressefreiheit presse

Der Pressekodex verbietet deutschen Redaktionen diskriminierende Berichterstattung. Immer wieder verstoßen Medien aber dagegen. Der Presserat hat einige von ihnen dafür gerügt.

Berlin (KNA/iz). Der Deutsche Presserat hat mehrere hiesige Medien wegen geringschätziger und rassistischer Berichterstattung gerügt. Das gab das Gremium am 30. September in einer Pressemitteilung bekannt.

So erhielten der „Südkurier“ und die „Augsburger Allgemeine“ eine Rüge wegen einer Aussage in einem Bericht, die implizierte, dass schwarze Menschen und Menschen mit arabischem oder asiatischem Aussehen keine Deutschen sein können.

Die beiden Blätter hatten über eine Umfrage des Augsburger Instituts für Generationenforschung mit dem Satz berichtet, junge deutsche Männern würden sich im Vergleich „deutlich mehr vor arabischen und schwarzen fürchten als vor deutschen oder asiatischen Geschlechtsgenossen“.

Gerügt wurde auch der Online-Auftritt des „Focus“, weil seine Redaktion sich eine diskriminierende Behauptung einer Touristin zu eigen gemacht habe, die der Türkei eine „weitverbreitete betrügerische Kultur“ unterstellt hatte, nachdem sie im Urlaub nach eigener Aussage beklaut worden sei.

Damit habe die Redaktion gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen. Auch die „Berliner Zeitung“ erhielt eine Rüge wegen der Diskriminierung von Migranten unter Nennung falscher Tatsachen in einem Gastkommentar.

Die „Schweriner Volkszeitung“ wurde vom Presserat gerügt, weil sein redaktioneller Bereich einen Leserbrief veröffentlicht hatte, in dem die Forderung enthalten war, wenn jemand „Juden und Farbige“ ablehne, habe die Gesellschaft das hinzunehmen.

Dem Pressekodex zufolge Müssen Redaktionen die publizistischen Grundsätze auch bei Leserbriefen beachten. Im vorliegenden Fall habe man es mit einem schweren Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot zu tun.

Der Presserat ist das Gremium der freiwilligen Selbstkontrolle der Presse. Er wacht über die Einhaltung des Pressekodex’, ein Regelwerk, dass sich die deutsche Medienlandschaft selbst gegeben hat.

Insgesamt hatte der Beschwerdeausschuss über 139 Beschwerden zu befinden. Neben den 18 öffentlichen Rügen und drei nichtöffentlichen gab es 25 Missbilligungen und 34 Hinweise. 49 Beschwerden wurden als unbegründet erachtet.

Rügen des Presserates sind die schärfste Sanktion der freiwilligen Selbstkontrolle der Presse. Sie werden bei schweren Verstößen gegen den Pressekodex ausgesprochen und sind meist öffentlich: Das betroffene Medium soll sie abdrucken.

Rechtlich zwingend ist das nicht, doch publizistische Wirkung entfaltet sie, indem das Ansehen des Mediums geschädigt wird und eine gesellschaftliche Diskussion über journalistische Standards angestoßen wird. Die Durchsetzung bleibt letztlich auf die freiwillige Mitwirkung der Redaktionen angewiesen.